Betrugsmasche – Falsche Post für Steuerzahler
Zurzeit sind wieder Kriminelle am Werk, die versuchen, die Kontodaten von Steuerzahlern abzugreifen. Wie die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) mitteilt, versenden sie Schreiben im Namen des Bundeszentralamts für Steuern.

Die Schreiben kommen bei den Verbrauchern als Briefpost oder als E-Mail mit einem pdf-Anhang an.
Alle diese Schreiben sind gefälscht. Denn: Das Bundeszentralamt für Steuern kontaktiert Steuerzahler niemals direkt und fragt auch keine Daten über einen Link ab. Persönliche Daten oder die Bankverbindung sollten unter keinen Umständen über den angegebenen Link eingegeben werden. Andernfalls können die Identität und das Bankkonto missbraucht werden und es kann zu unberechtigten Abbuchungen kommen.
Um den gefälschten Schreiben einen offiziellen Charakter zu verleihen, benutzen die Kriminellen das Logo und die Adresse des Bundeszentralamts für Steuern. „Steuerzahler werden ausschließlich von ihrem örtlichen Finanzamt kontaktiert“, darauf weist die Lohi hin. Dieser Absender ist das deutlichste Kennzeichen, dass es sich bei diesen Briefen und E-Mails um Fälschungen handelt. In den Schreiben fordern die Betrüger dazu auf, die eigene IBAN zu verifizieren, um die Korrektheit der Bankverbindung zu bestätigen und ein angebliches SEPA-Lastschriftmandat durchzuführen. Die in der Steuererklärung angegebene Kontoverbindung muss jedoch nicht verifiziert werden.
Zudem üben die Betrüger Druck auf die Empfänger aus, indem sie eine Bestätigung der persönlichen Daten binnen fünf Tagen verlangen. Um eine Bestätigung vorhandener Daten geht es dabei aber nicht. Die Kriminellen erfassen damit erstmalig persönliche Daten (Geburtsdatum, Anschrift und Kontoverbindung) über einen Link mit dem Namen „elster-amt.com“, der auf eine gefälschte Website führt. Finanzämter fordern keine Daten per Link an. Digitale Benachrichtigungen des Finanzamts erscheinen im Elster-Portal oder in der Elster-App. Eine direkt adressierte E-Mail oder ein Brief mit Link sollten misstrauisch machen.
Zweiter Fall in Hamburg
Das gilt aktuell auch für Phishing-Mails, deren Absender angeblich die Behörde für Finanzen und Bezirke Hamburg ist und in denen eine demnächst beginnende Außenprüfung nach § 193 Abgabenordnung (AO) angekündigt ist. Wegen Einzelheiten zu geprüften Steuerarten und Prüfungszeiträumen wird auf eine angehängte Datei im pdf-Format verwiesen, bei der es sich allerdings um eine Webdatei handelt. Diese sollte nicht geöffnet werden. Betroffenen rät die Behörde dringend, solche Mails unmittelbar zu löschen und auch dann keine personenbezogenen Daten, Passwörter oder Zahlungsinformationen preiszugeben, wenn sie in der Mail ausdrücklich dazu aufgefordert werden.