Kategorie Tipp

Fluggastrechte einfach einklagen

Amtsgericht Hamburg startet neues Online-Verfahren für Verbraucher

Der Blick auf den Monitor im Flughafen informiert über den Stand des Fluges.
Bei Flugausfällen steht Passagieren häufig eine Entschädigung zu. Das Geld lässt sich ab jetzt online einfordern. © stock.adobe.com/lightpoet

Auch wenn sie im Recht sind, schrecken viele davor zurück, ihr Recht einzuklagen. Der Schaden ist oft zu gering und die Verfahren langwierig und kompliziert. Der Zugang fällt schwer und die Kosten sind nicht abschätzbar. Um den Bürgerinnen und Bürgern zu ihrem Recht zu verhelfen, führt das Amtsgericht Hamburg nun eine neue Möglichkeit ein, sein Recht einzuklagen. 

Als eines von bundesweit 18 Pilotgerichten bietet das Hamburger Amtsgericht das neue zivilgerichtliche Online-Verfahren an. Bürger können ab jetzt bestimmte Klagen, beispielsweise Zahlungs- oder Fluggastrechte-Klagen, online erstellen und digital einreichen.

Dieses Online-Verfahren wurde vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz entwickelt. Momentan wird es erprobt und in den kommenden Jahren evaluiert und weiter ausgebaut beziehungsweise verbessert. Ziel ist es, den Zugang zur Justiz spürbar zu erleichtern und gerichtliche Verfahren moderner und bürgerfreundlicher zu gestalten. 

Bis 10.000 Euro

Das neue Verfahren ermöglicht es, Zahlungsklagen bis zu einem Betrag von 10.000 Euro digital und sicher über das Internet zu erstellen und einzureichen. Auf einer Internetseite stehen dafür leicht verständliche Infos und nutzerfreundliche Onlinedienste für allgemeine Zahlungsklagen und speziell für Fluggastrechte-Klagen zur Verfügung.

Die Nutzer werden Schritt für Schritt durch das Verfahren geführt – von der Klärung der Zuständigkeit des Gerichts bis hin zur fertigen Klageschrift. Die fertige Klage kann anschließend sicher über den Dienst „Mein Justizpostfach“ digital an das zuständige Amtsgericht übermittelt werden. 

Die Verfahren werden dann in der Regel schriftlich oder per Videoverhandlung geführt. Das ermögliche abhängig vom Einzelfall eine schnellere und einfachere Durchführung im Vergleich zum gewöhnlichen Verfahren, teilt das Gericht mit. Ein weiterer Vorteil seien niedrigere Gerichtskosten. Auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte könnten den neuen Service für ihre Mandantinnen und Mandanten nutzen.

Der Zugang zum Online-Verfahren und ausführliche Informationen sowie Anleitungen zur Einrichtung des „Mein Justizpostfachs“ unter Externer Link:www.service.justiz.de

Achtung

Das neue Online-Verfahren bezieht sich ausschließlich auf Klagen im Zivilrecht. 

Für sozialrechtliche Fälle nutzen VdK-Mitglieder weiterhin die Beratung durch VdK-Juristen.