Kategorie Wohnen

Hamburg greift durch

Von: syk

Für Kurzzeit- und Ferienvermietung gelten ab sofort neue Regeln

Die Hansestadt hat einen angespannten Wohnungsmarkt und ein sehr geringes Angebot an freien Wohnungen. Wer eine Wohnung sucht, kann ein Lied davon singen. 

Der Schanzenpark mit dem Schanzenturm ist ein beliebtes Touristenziel.
Hamburg ist bei Touristinnen und Touristen das ganze Jahr über beliebt. © stock.adobe.com/Thorsten Schier

Menschen, die in zu großen oder zu kleinen Wohnungen leben, finden deshalb kaum geeigneten Wohnraum. Gleichzeitig nimmt die kurzfristige, häufig möblierte Vermietung von Wohnungen deutlich zu. 

Schuld daran sind vor allem Online-Plattformen, die private Unterkünfte zu touristischen Zwecken vermitteln. Diese Angebote sind in den vergangenen Jahren rasant angewachsen. Trotz der bestehenden Regelungen habe sich das kurzfristige Vermieten zu einem wirtschaftlich attraktiven Geschäftsmodell entwickelt, erklärt die Behörde. Die Hansestadt will daher umsteuern. Ab sofort gelten für Privatvermieter neue Regeln. „Es spricht gar nichts dagegen, auch einzelne Zimmer zu vermieten“, meint Stadtentwicklungssenatorin Karen Pein und macht deutlich: „Dann aber bitte langfristig und unter Berücksichtigung der ortsüblichen Vergleichsmiete.“ Durch eine Änderung des Wohnraumgesetzes soll das jetzt erreicht werden. 

Kurzzeitvermietungen sind somit weiter möglich, allerdings nur noch bis zu acht Wochen pro Jahr. Außerdem kann nicht mehr bis zu 50 Prozent der eigenen Wohnfläche zeitlich unbegrenzt und kurzfristig vermietet werden. Die neue Acht-Wochen-Regel gilt somit unabhängig von der Wohnfläche, also auch für einzelne Zimmer. 

Ausdrücklich erwünscht hingegen ist die langfristige und unbefristete Vermietung. Diese ist genehmigungsfrei in der Regel ab sechs Monaten möglich, kann aber unter bestimmten Umständen schon ab drei Monaten gelten, wenn beispielsweise Gaststudierende oder Berufstätige vorübergehend ihren Lebensmittelpunkt nach Hamburg verlagern.

Um die neuen Regeln zu kontrollieren, werden Online-Plattformen verpflichtet, umfassende Daten zu ihren tatsächlichen Übernachtungen an die zuständigen Behörden zu übermitteln. Dieses Verfahren ist bisher einmalig in Europa. Außerdem wird die bestehende Registrierung zur Vergabe der Wohnraumschutznummer weiterentwickelt. Für Gastgeber entfällt zukünftig die Pflicht, Daten selbst zu melden. Die bisherige Registrierungspflicht und die Pflicht zur Angabe der dabei erhaltenen Wohnraumschutznummer bleiben jedoch bestehen.

Die Änderungen treten gestaffelt in Kraft: Das neue Wohnraumschutzgesetz gilt ab dem 20. Mai 2026. Die Aufhebung der 50-Prozent-Ausnahme bei Kurzzeitvermietungen erfolgt mit einer Übergangsregelung zum 1. Januar 2027. 

Auch beim Thema Untervermietung gibt es Neuerungen. In einem aktuellen Urteil hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass Untervermietung dem Erhalt bestehender Mietverhältnisse dienen soll und nicht der Gewinnerzielung. Die Einnahmen aus Untervermietung dürfen die tatsächlich gezahlte Miete nicht übersteigen. Dieser Grundsatz wird mit den neuen Regelungen auf weitere Nutzungsformen übertragen.  

Mehr Informationen unter Externer Link:http://www.hamburg.de/go/1172110