Kategorie Gesundheit

Höchststand bei Behandlungsfehlern

Von: red

TK verzeichnet größten Anstieg in der Pflege und fordert gesetzliche Meldepflicht 

Das falsche Bein operiert – ein Albtraum – oder starke Druckgeschwüre durch falsche Lagerung.  

Pflegekräfte suchen bei einem Patienten nach Druckstellen.
Durch falsche Lagerung entstehen oft neue Probleme. © stock.adobe.com/Graphicroyalty

Immer wieder kommt es zu schwerwiegenden Fehlern bei ärztlichen Behandlungen und in der pflegerischen Versorgung. In Hamburg haben sich im vergangenen Jahr 392 Versicherte an die Techniker Krankenkasse (TK) gewandt, weil sie eine Fehlbehandlung ihres Arztes oder in der Pflege vermuteten. 

Das seien so viele wie noch nie, erklärt die Krankenkasse. Im Vergleich zu 2024 verzeichnet die TK somit einen Anstieg um rund 20 Prozent (2024: 333 Fälle). Rund jede vierte Beschwerde in Hamburg betreffe eine chirurgische Behandlung (26 Prozent der Verdachtsfälle), gefolgt von der Zahnmedizin/Kieferorthopädie (18 Prozent). Den größten Anstieg an Beschwerden verzeichnet die TK in der Pflege (acht Prozent; 2024: vier Prozent).

Hohe Dunkelziffer

Nicht jeder Verdachtsfall ist tatsächlich ein Fehler – darauf weist Maren Puttfarcken, die Leiterin der TK-Landesvertretung Hamburg, hin. Trotzdem seien die Überprüfungen wichtig. Denn „für die Patientinnen und Patienten ist es schwer erkennbar, ob ein Krankheitsverlauf schicksalshaft ist oder ob Ärztinnen und Ärzte oder Pflegekräfte einen Fehler gemacht haben“, erklärt Puttfarken und fügt eine besorgniserregende Erfahrung an, welche ihre Versicherung gemacht hat. „Bei jedem dritten uns gemeldeten Fall bestätigt sich der Verdacht im Laufe der Überprüfung. Gleichzeitig rechnen wir bei der Anzahl der Behandlungsfehler immer noch mit einer hohen Dunkelziffer. Etwa weil viele nicht wissen, dass sie sich im Verdachtsfall an ihre Krankenkasse wenden können.“ 

Es brauche dringend eine offene Fehlerkultur in der Medizin und Pflege, fordert Puttfarken, aber auch eine gesetzliche Meldepflicht von allen medizinischen Einrichtungen, um die systematische Auswertung von Fehlerquellen und auch Verbesserungen zu ermöglichen.

Kostenlose Gutachten

Wenn Versicherte ihre Krankenkasse einschalten, hat es für sie den Vorteil, dass die Krankenkasse in Vorleistung geht. Entscheidet sich die Kasse für eine Klage, können Versicherte den Ausgang des Gerichtsverfahrens abwarten und anschließend überlegen, ob eine eigene Klage Aussicht auf Erfolg hätte. Um Ansprüche geltend machen zu können, müssen Geschädigte jedoch die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren nach Kenntnis von Schadensfall und Schädiger beachten. Weiterhin kann die Kasse auch medizinische Gutachten beim Medizinischen Dienst (MDkurz fürMedizinischer Dienst) in Auftrag geben, wenn es Anhaltspunkte für einen finanziellen Schaden der Krankenkasse gibt. Versicherte können diese Gutachten im Fall einer juristischen Auseinandersetzung kostenlos nutzen.

Besonders belastend für Opfer von Behandlungsfehlern sind die oft jahrelangen Verfahren. „Wenn bei einer Behandlung oder Operation ein Fehler unterläuft, hat das für die Opfer oft nicht nur gesundheitliche Folgen. Auch die wirtschaftliche Existenz steht auf dem Spiel, da Betroffene in der Folge oft nicht mehr ihrer Arbeit nachgehen können“, erläutert Maren Puttfarcken. Zudem müssten Verzögerungstaktiken seitens der Haftpflichtversicherungen verhindert werden. Teilweise dauerten solche Prozesse vor den deutschen Gerichten sogar mehr als 15 Jahre.

Umfassende Beratung

Sollte der Verdacht auf einen Behandlungsfehler bestehen, bietet jede Krankenkasse ihren Versicherten Unterstützung durch Medizinrechtsexperten an. Auch hält jede Kasse einen Wegweiser und eine App für Betroffene bereit, mit Infos und Kontaktdaten. Telefonnummern und E-Mailadressen sind auch über die Webseiten der Kassen zu erfahren oder können in den jweiligen Geschäftsstellen erfragt werden. Zudem bietet die Unabhängige Patientenberatung (UPD) in der Virchowstraße 17–19 eine Vor-Ort-Beratung ( Externer Link:https://patientenberatung.de/hamburg ) in Hamburg an.