Kategorie Soziale Gerechtigkeit

Mehr als eine Million für das Gemeinwohl

Von: red

Zweimal in Jahr werden in Hamburg Bußgelder aus Strafverfahren an gemeinnützige Einrichtungen und Vereine ausgeschüttet. 2025 waren es knapp 1,39 Millionen Euro.

Richter und Staatsanwälte entscheiden im Einzelfall, welcher Verein das Geld erhält.
Geldauflagen und Bußgelder aus Strafverfahren können an gemeinnützige Organisationen und Vereine ausgezahlt werden. © stock.adobe.com/bluedesign

Die höchsten Einzelzuweisungen erhielten der Hamburger Fürsorgeverein von 1948 mit 80.205 Euro, der Weisse Ring Hamburg mit 64.628 Euro und der Verein Rückenwind mit 34.943 Euro. Die übrigen Einrichtungen und Vereine erhielten überwiegend vierstellige Beträge. 50 Einrichtungen bekamen zum ersten Mal Geld aus dem Sammelfonds.