Kategorie Aktuelle Meldung Rente

Rentenwert in Ost und West ab dem 1. Juli erstmals gleich

Von: Julia Frediani / Christina Liebeck

Ab dem 1. Juli 2023 werden die Renten in den alten Bundesländern um 4,39 Prozent, in den neuen Bundesländern um 5,86 Prozent angehoben.

Symbolbild Rentenanpassung in Ost und West: Senioren stehen auf unterschiedlich hohen Münzstapeln
Lange Zeit getrennt nach Ost und West - doch ab dem 1.7.2023 ist der Rentenwert in den alten und den neuen Bundesländern endlich gleich. © IMAGO / Ralph Peters

Aktueller Rentenwert in Ost und West gleich

Ab dem 1. Juli 2023 werden die Renten in den alten Bundesländern um 4,39 Prozent, in den neuen Bundesländern um 5,86 Prozent angehoben. Mit dieser Erhöhung erreicht der aktuelle Rentenwert für die neuen Bundesländer das gleiche Niveau des für die alten Länder maßgeblichen Rentenwerts: Er beträgt dann einheitlich 37,60 Euro. Aus Sicht des VdK ist die Rentenangleichung mehr als 30 Jahre nach der deutschen Einheit ein längst überfälliger Schritt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Thema.

Was steckt hinter der Rentenangleichung Ost/West?

Über 30 Jahre wurden Ost- und Westdeutschland bei der Rentenberechnung wie zwei getrennte Gebiete behandelt. Im Juni 2017 hat der Gesetzgeber das Renten-Überleitungs-Abschlussgesetz verabschiedet, mit dem der Rentenwert Ost auf das West-Niveau angehoben werden sollte. Die Angleichung erfolgte ab dem 1. Juli 2018 in mehreren Schritten. Ab 1. Juli 2023 ist der Rentenwert nun einheitlich bei 37,60 Euro. Die Angleichung ist ein Jahr früher abgeschlossen als ursprünglich geplant, da sich die Löhne in Ostdeutschland positiver entwickelt haben als angenommen.

Rentenwert

Der Rentenwert drückt in Euro aus, wie viel ein Entgeltpunkt in der Rente („Rentenpunkt“) wert ist.
 

Muss man die Rentenanpassung zum 1. Juli beantragen?

Nein, die Rente wird automatisch angepasst – in den alten Bundesländern erhöht sie sich um 4,39 Prozent, in den neuen um 5,86 Prozent. Die angepasste Rente wird wie gewohnt automatisch ausgezahlt. Wer beispielsweise eine Rente von 1000 Euro hat und in Westdeutschland lebt, hat dann 1.043,90 Euro (in Ostdeutschland: 1.058,60 Euro). Per Post erhalten alle Rentnerinnen und Rentner dazu bis circa Ende Juli einen Rentenanpassungsbescheid. 

Wann ist die Rentenerhöhung auf dem Konto?

Das kommt darauf an, wann der Renteneintritt war.

Renten, die bereits vor April 2004 begonnen haben, und Hinterbliebenenrenten, die nahtlos an eine solche Rente anschließen, werden monatlich im Voraus gezahlt. Auszahlungstag ist dann der letzte Bankarbeitstag des Vormonats, für den die Rente zu zahlen ist. Beispiel: Die Rente für den Monat März wird Ende Februar überwiesen.

Bei Rentenbeginn ab April 2004 wird die Rente wird am letzten Bankarbeitstag des Monats ausgezahlt, für den die Rente bestimmt ist. Beispiel: Die Rente für den März wird am Ende Monats März überwiesen.

Gilt die Rentenerhöhung auch für Erwerbsminderungsrenten?

Ja, die Rentenerhöhung gilt für alle gesetzlichen Rentenarten und damit nicht nur für Altersrenten, sondern auch für Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenenrenten.

Wie beurteilt der VdK die Angleichung der Renten in Ost und West?

„Mehr als 30 Jahre nach der Wiedervereinigung ist das längst überfällig“, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele. Die Angleichung wurde durch die positive Lohnentwicklung in den neuen Bundesländern ein Jahr früher erreicht als geplant. „Auch wenn die Renten nun signifikant angepasst werden, reicht die aktuelle Erhöhung bei der nach wie vor hohen Inflation für Personen mit einer niedrigen Rente nicht aus“, betont Bentele. 
 

Was fordert der VdK angesichts der immer noch hohen Inflationsrate?

Viele Rentnerinnen und Rentner leiden weiterhin unter erheblichen Preissteigerungen. Beispielsweise sind im vergangenen Jahr die Lebensmittelpreise um rund 20 Prozent gestiegen. Daher fordert der VdK eine Einmalzahlung als Inflationsausgleich, wie sie bei den Pensionären des Bundes geplant ist.
Welche Schritte fordert der VdK noch, um Altersarmut wirksam zu verhindern?

Der VdK fordert, alle bestehenden Kürzungsfaktoren aus der Rentenanpassungsformel zu streichen. Auch das Rentenniveau muss dauerhaft auf 53 Prozent erhöht werden. „Die gesetzliche Rente muss endlich wieder ein Niveau erreichen, damit die Menschen davon gut im Alter leben können“, sagt VdK-Präsidentin Bentele.

Eine weitere zentrale Forderung des VdK: Die gesetzliche Rentenversicherung muss zu einer wirklichen Erwerbstätigenversicherung ausgebaut werden, in die alle einzahlen – auch Selbstständige, Beamtinnen und Beamte sowie Politikerinnen und Politiker!
 

Info: Digitale Rentenübersicht ab dem 30. Juni 2023 verfügbar - aber nur mit Online-Ausweisfunktion

Ab dem 30. Juni können Bürgerinnen und Bürger sich im Internet über den Stand ihrer gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge informieren.

Die Website Externer Link:www.rentenuebersicht.de soll einen Gesamtüberblick über die im Alter zu erwartende finanzielle Situation und die erworbenen Ansprüche bieten. Die Deutsche Rentenversicherung teilte dazu allerdings mit, dass das Angebot noch nicht vollständig sei, da man auf die Bereitstellung von Informationen durch die Anbieter privater Altersvorsorge angewiesen sei.

Der Login in den persönlichen Bereich erfolgt über die Steuer-ID-Nummer und den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion. Es soll unabhängig von der digitalen Rentenübersicht weiterhin die jährliche schriftliche Renteninformation geben.