Auf einen Blick
- 
                                    Ermäßigung für Menschen mit BehinderungPersonen mit bestimmten gesundheitlichen Einschränkungen und dem Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis können eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags auf 6,12 Euro monatlich beantragen. 
- 
                                    Befreiung bei gesundheitlichen oder sozialen GründenEine vollständige Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist möglich für taubblinde Menschen, Blindenhilfeempfänger sowie für Personen, die bestimmte Sozialleistungen wie Bürgergeld, Grundsicherung oder BAföG erhalten. 
- 
                                    Antragstellung und RückwirkungDer Antrag muss schriftlich mit Nachweisen beim Beitragsservice gestellt werden und kann bis zu drei Jahre rückwirkend erfolgen; Wohngeld oder Arbeitslosengeld I allein berechtigen nicht zur Befreiung. 
