Schon gewusst? Arbeiten mit Erwerbsminderung
Wer erwerbsgemindert ist und eine entsprechende Rente bezieht, darf im Rahmen seiner Möglichkeiten trotzdem etwas hinzuverdienen. Zu beachten sind dabei allerdings die jeweiligen Grenzen und die zulässige Arbeitszeit.

Seit 1. Januar sind die Hinzuverdienstgrenzen für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit noch einmal gestiegen. So beträgt die jährliche Grenze bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente 39 322,50 Euro brutto. Bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung ist die Grenze auf 19 661,25 Euro brutto angehoben worden.
Stundenzahl
Trotz einer Erwerbsminderungsrente besteht also die Möglichkeit, in gewissem Maße noch am Erwerbsleben teilzunehmen. Wichtig ist dabei jedoch, dass bei einer vollen Erwerbsminderung die Arbeitszeit unter drei Stunden (maximal 2,99 Stunden) täglich liegen muss, insgesamt unter 15 Stunden in der Woche. Bei einer teilweisen Erwerbsminderung darf die tägliche Arbeitszeit drei bis unter sechs Stunden (maximal 5,99 Stunden) betragen.