Strom auf Kosten der Kasse
Wer pflegebedürftig ist und einen elektrischen Rollstuhl oder ein anderes Hilfsmittel nutzt, das mit Strom betrieben wird, kann die dafür anfallenden Stromkosten von der Krankenkasse bezahlt bekommen.

Auf diesen Sachverhalt verweist der Senioren Ratgeber und nennt die entscheidende Voraussetzung dafür. Wer sich die Stromkosten sparen möchte, braucht für das Hilfsmittel ein ärztliches Rezept. Bei der Abrechnung der Kassen gibt es allerdings Unterschiede. Da es kompliziert sein kann, den exakten Verbrauch von Elektrorollstühlen, Sauerstoffgeräten oder Wechseldruckmatratzen zu ermitteln, zahlen manche eine Pauschale. Daher der passende Tipp: bei der zuständigen Krankenkasse nachfragen, was man tun muss, um die Stromkosten erstattet zu bekommen.