Kategorie VdK-Zeitung Tipp Wohnen

Ummelden leicht gemacht

Auch Familien können jetzt vom digitalen Angebot profitieren

Ab sofort können auch Familien ihren neuen Wohnsitz in Hamburg einfach online ummelden. Damit wird ein Gang zum Amt nicht mehr erforderlich, was sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch die Verwaltung entlasten soll. Mit dieser Neuerung erreicht der im September 2022 in Hamburg gestartete Online-Dienst seine nächste Ausbaustufe.

Ein Umzugskarten steht in einer Wohnung neben anderen Kartons.
Im Umzugschaos ist vieles nicht auffindbar und nur wenig Zeit. Gut, dass Ummelden jetzt auch online geht. © stock.adobe.com/Patrick Daxenbichler

Elektronische Wohnsitzanmeldung

Wer umzieht, muss innerhalb von 14 Tagen die neue Adresse bekannt geben. Mit der Elektronischen Wohnsitzanmeldung können Bürgerinnen und Bürger alle Formalitäten nach dem Umzug rechtssicher und fristgerecht online erledigen. Für die digitale Ummeldung wird ein Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion benötigt, ein behördliches Nutzerkonto (z. B. die Bund-ID) sowie ein Smartphone mit der Ausweis-App. EU-Bürgerinnen und Bürger sowie Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums können den Dienst mittels einer eID-Karte nutzen.

Voll automatisiert

Das Angebot digitalisiert den gesamten Ummeldungsprozess: von der Änderung der Adressdaten im Melderegister bis hin zur Aktualisierung des Personalausweises sowie des Reisepasses. Dabei wird der Chip im Personalausweis überschrieben und Adressaufkleber werden automatisiert an die neue Meldeadresse verschickt.

Die Elektronische Wohnsitzanmeldung wird schrittweise in ganz Deutschland verfügbar gemacht. Aktuell ist das Angebot neben Hamburg unter anderem in Städten und Kommunen der Länder Bayern, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein nutzbar. Baden-Württemberg, Hessen, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern folgen noch in diesem Jahr. Die Elektronische Wohnsitzanmeldung ist ein länderübergreifendes Digitalisierungsprojekt, das im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) nach dem „Einer-für-Alle-Prinzip“ (EfA) umgesetzt wird. Mehr dazu unter

Externer Link:www.wohnsitzanmeldung.de