
Beitragsanpassung zum 1. Januar 2027
Zuletzt war der Mitgliedsbeitrag vor vier Jahren erhöht worden – Inzwischen ist vieles teurer geworden

Seit über 75 Jahren setzt sich der VdK mit großem Engagement für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Rentnerinnen und Rentnern sowie sozial Benachteiligten ein. Ziel ist es dabei, allen Mitgliedern eine verlässliche Unterstützung und qualifizierte Beratung auf höchstem Niveau anzubieten. Das soll auch weiterhin so bleiben. Deshalb haben die Delegierten auf dem 24. Ordentlichen Landesverbandstag beschlossen, den Mitgliedsbeitrag anzupassen.
Die letzte Anpassung erfolgte im Januar 2023. Seitdem sind die Kosten in vielen Bereichen deutlich gestiegen. Die starke Inflation hat die Preise für Waren und Dienstleistungen erheblich erhöht. Insbesondere die Energiekrise infolge des Ukraine-Kriegs hat zu dauerhaft höheren Ausgaben für Strom, Heizung und den Betrieb unserer Geschäftsstelle geführt. Hinzu kommen seit Beginn des Iran-Kriegs erneute Belastungen durch gestiegene Energie- und Transportkosten sowie größere Unsicherheiten bei Lieferketten und der weiteren Preisentwicklung. Gleichzeitig sind auch die Personalkosten gestiegen.
Tarifentwicklungen im öffentlichen und sozialen Bereich sowie der zunehmende Fachkräftemangel machen es notwendig, qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch angemessene Vergütung zu gewinnen und langfristig zu binden.
Auch die Anforderungen an die Arbeit des VdK haben sich erhöht. Gesetzliche Reformen – etwa im Bereich Bürgergeld, Rente, Pflege und Behindertenrecht – führen zu einer wachsenden Komplexität im Sozialrecht. Dadurch werden Beratungen zeitintensiver und anspruchsvoller.
Besonders das Beratungsaufkommen hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen – immer mehr Mitglieder suchen die Unterstützung bei rechtlichen Fragen, Anträgen oder sozialen Anliegen. Gründe hierfür sind unter anderem die gestiegenen Unsicherheiten bei Sozialleistungen sowie zunehmende soziale Belastungen.
Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden und die Qualität der VdK-Rechtsberatung sicherzustellen, war es notwendig, personell nachzusteuern und gleichzeitig in moderne Strukturen zu investieren. Dazu zählen insbesondere der Ausbau digitaler Angebote, die Weiterentwicklung der IT-Systeme sowie erhöhte Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit.
Deshalb wird der Mitgliedsbeitrag zum 1. Januar 2027 angepasst: für eine Einzelmitgliedschaft auf 10,50 Euro pro Monat, für eine Familienmitgliedschaft auf 15,75 Euro pro Monat.
Diese Beitragserhöhung ermöglicht es, Beratungs- und Serviceleistungen weiter auszubauen, qualifizierte Fachkräfte einzustellen und die Zukunftsfähigkeit des Verbandes langfristig zu sichern.
Bitte vormerken
Mitglieder, die keine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden an dieser Stelle gebeten, die Erhöhung bei ihren Überweisungen und Daueraufträgen zu berücksichtigen.
Hilfe in Notfällen
„Dass die Beitragserhöhung im Einzelfall Mitglieder vor Probleme stellen kann, ist uns als Landesverband bewusst“, betont Landesgeschäftsführer Stefan Svoboda und gibt einen wichtigen Hinweis. Menschen im erwerbsfähigen Alter, die aufgrund von Arbeitslosigkeit Grundsicherung beziehen, und auch Rentner sowie Erwerbsminderungsrentner, die aufstockende Grundsicherung erhalten, können den VdK-Mitgliedsbeitrag als notwendige Ausgabe geltend machen. Das Jobcenter beziehungsweise das Grundsicherungsamt zieht den Beitrag dann vom angerechneten Einkommen oder von der angerechneten Rente ab. Als Folge erhöht sich die Grundsicherung um diesen Betrag. Für Fragen zu diesen Regelungen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der VdK-Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.
Steuerlich absetzbar
VdK-Beiträge sind zudem bei der Lohn- und Einkommenssteuer abzugsfähig. In der Regel erkennt das Finanzamt Mitgliedsbeiträge für gemeinnützige Vereine bis zu 300 Euro im Jahr mit vereinfachtem Nachweis an. Der Buchungstext beim Lastschrifteinzug weist auf die Abzugsfähigkeit hin und kann als Bescheinigung gegenüber dem Finanzamt verwendet werden.
Der Landesvorstand bittet alle Mitglieder um Verständnis: „Bleiben Sie dem Sozialverband VdK weiterhin treu. Nur gemeinsam werden wir auch weiterhin für soziale Gerechtigkeit eintreten können.“

