Alle Assistenzhunde ab 2025 steuerfrei
In Hamburg werden künftig alle Assistenzhunde bei den Hundesteuerbefreiungen berücksichtigt, nicht nur wie bisher die Assistenzhunde schwerbehinderter Menschen. Diese Regelung tritt ab 1. Januar 2025 in Kraft.
Ein Assistenzhund ist ein Hund, der nach einer speziellen Ausbildung in der Lage ist, Menschen mit Behinderungen zu helfen. Dazu zählen Blindenführ- und Mobilitätassistenzhunde, Signalassistenz- und Warn- und Anzeige-Assistenzhunde sowie sogenannte PSB-Assistenzhunde.
Bisher sieht das Hundesteuergesetz Steuerbefreiungen nur für Führ-, Begleit- und Wachhunde von Schwerbeschädigten sowie für Blinde, Schwerhörige dritten Grades und hilflose Personen vor, wenn das Halten dieser Hunde notwendig ist. Durch die Assistenzhundeverordnung haben Menschen mit Behinderung nun auch die Möglichkeit, eine sogenannte Assistenzhund-Mensch-Gemeinschaft zertifizieren zu lassen. Um hier eine steuerliche Gleichbehandlung bei vergleichbarem Anspruch herzustellen, werden derartig zertifizierte Assistenzhunde auf Antrag von der Hundesteuer befreit.