Angehörigen-Pflege auf Distanz
Ob Liebe, Beruf oder Fernweh – es gibt zahlreiche Gründe, warum Menschen in andere Regionen oder (Bundes-)Länder ziehen. Wenn dann Familienangehörige Hilfe bei der Pflege benötigen, kann die Entfernung zum Problem werden. Doch bis zu einem gewissen Punkt kann Pflege auf Distanz trotzdem gelingen.
Nicht alle Angehörigen können sich direkt vor Ort um ihre pflegebedürftigen Familienmitglieder kümmern, manchmal liegen sogar mehrere hundert Kilometer zwischen ihnen. Sich um die alten oder gar hilfsbedürftigen Eltern zu kümmern, kann für Geschwister schwierig werden, wenn sie an verschiedenen Orten wohnen. Wer in unmittelbarer Nähe lebt, fühlt sich mit der Arbeit oft allein gelassen. Und wer weit weg wohnt, den belastet die Sorge, nicht genug tun zu können oder auch das Falsche zu tun. Ganz wichtig ist hierbei: Möglichst offen miteinander zu sprechen und die Aufgaben je nach Möglichkeiten aufzuteilen.
Netzwerk vor Ort
Aus der Entfernung lässt sich beispielsweise vieles organisieren: die Korrespondenz mit der Kranken- und Pflegekasse, die Terminkoordination mit dem Pflegedienst oder die Organisation von Essen auf Rädern. Außerdem können digitale Hilfen wie Online-Pflegekurse oder Pflege-Apps (z. B. „in.kontakt“) genutzt werden. Natürlich ist auch ein gutes Netzwerk vor Ort wichtig. So sollte zum Beispiel der Kontakt zu wohlwollenden Nachbarn gepflegt werden. Denn nur von ihnen erfährt man oft, wie es den Angehörigen tatsächlich geht.
Vieles können Ältere auch selbst schon vorbereiten: Sie sollten frühzeitig ansprechen, wie sie sich die Pflege vorstellen. Eine Vorsorgevollmacht sollte ausgestellt sein, damit für den Notfall das Wichtigste geregelt ist. Außerdem sollte eine sogenannte Notfallmappe mit Vorsorge- und Arztdokumenten angelegt und leicht zu finden sein.
Wirklich schwierig wird die Fürsorge aus der Ferne aber, wenn etwa eine Demenz eintritt oder die pflegebedürftige Person rund um die Uhr eine Betreuung braucht. Dann sind nahe lebende Angehörige gefragt oder ein Umzug in ein Pflegeheim muss angedacht werden. Übrigens lebt gut ein Viertel der pflegenden Angehörigen nicht in unmittelbarer Nähe, sondern mindestens 25 Kilometer entfernt von der pflegebedürftigen Person.
Mehr Infos
Zur Vorsorgevollmacht und Rechtlichen Betreuung stellt die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Hamburg die Broschüren „Ich sorge vor!“, „Ratgeber für Bevollmächtigte“ und den „Wegweiser Betreuungsrecht“ mit wichtigen Hinweisen und Adressen bereit – erhältlich in vielen Einrichtungen der Stadt oder beim Publikationsservice unter • (0 40) 4 28 43-30 95 und per E-Mail unter Externer Link:publikationen@justiz.hamburg.de