Kategorie VdK-Zeitung Tipp Wohnen

Bezirksämter wieder für Wohngeld zuständig

Behörde rechnet mit 1500 Neuanträgen pro Monat.

Ausschnitt vom Formular für den Antrag auf Wohngeld. Auf dem Formular liegen einige Geldmünzen und Geldscheine.
Die Formulare finden sich auch im Internet. © stock.adobe.com/Stockfotos-MG

Die Zentrale Wohngeldstelle (ZeWo) in der Billstraße wurde nach Umsetzung der Wohngeldreform zum 31. März geschlossen. Seit April können Anträge für Wohngeld wieder in den Bezirksämtern abgegeben werden. Die Hansestadt hatte über 100 neue Mitarbeitende für die ZeWo eingestellt. Diese wechseln nun in die Bezirke. Die derzeit noch offenen Anträge werden automatisch vom zuständigen Bezirksamt weiterbearbeitet. Die Antragsstellerinnen und Antragsteller müssen hierfür nicht tätig werden.

Wohngeldreform

„Wir haben die Chance durch die Wohngeldreform genutzt. Deutlich mehr Hamburgerinnen und Hamburger haben jetzt Anspruch auf Wohngeld“, betont Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer. „Damit das Geld schnell bei den Menschen ankommt, die finanzielle Unterstützung benötigen, haben wir bereits vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes die ZeWo geschaffen. Sie hat für eine schnelle und unkomplizierte Bearbeitung der Anträge gesorgt. Von den hier erprobten Verfahrensweisen bei der Antragsbearbeitung können die Wohngeldstellen in den Bezirken nun profitieren.“

Wer hat Anspruch?

Hamburg hat die Zahl der wohngeldbeziehenden Haushalte nach dem Inkrafttreten der Reform mehr als verdoppelt. Zudem werden von der Behörde etwa 1500 Neuanträge für das Wohngeld im Monat erwartet. Anspruch auf Wohngeld haben Haushalte mit einem eher geringen Einkommen. Der Bezug von Wohngeld setzt voraus, dass der sonstige Lebensunterhalt und ein Teil der Miete oder der finanziellen Belastung bei Wohneigentum durch eigenes Einkommen bestritten werden kann. Das umfasst neben Menschen mit einem geringen Einkommen insbesondere Menschen mit niedrigen Altersbezügen.

Die Höhe des Wohngelds berechnet sich nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, nach der zu berücksichtigenden Miete des Wohnraums oder der Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum sowie dem Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. Eine Heizkostenkomponente ist in den Leistungen dauerhaft integriert.

Zuständig für Wiederholungs- und Neuanträge in Hamburg sind ab jetzt die Bezirke. Anträge können online, per Post, persönlich oder per E-Mail eingereicht werden.

Zahlreiche Formulare, Hintergründe und Informationen werden online auf der Website Externer Link:www.hamburg.de/wohngeld geboten. Wesentliche Informationen sind auf Englisch, Französisch, Ukrainisch, Russisch, Farsi, Arabisch und Türkisch übersetzt. Über die Hotline (0 40) 4 28 28 60 00 werden werktags von 8 bis 17 Uhr auch telefonisch Fragen zum Wohngeld und zur Antragstellung beantwortet.