Kategorie Sozialrecht Rente

Die Rentenberatung wird sehr gut angenommen

Von: Interview: Ruth Seyboth-Kurth

Viele VdK-Mitglieder nutzen den Service – Rentenberater Günter Draeger im Interview

Begrüßung eines Mitglieds zur VdK Rentenberatung.
Der VdK Hamburg hat seine Mitglieder in Rentenfragen schon immer beraten. Zuletzt stieg der Bedarf. So wurde in den letzten Jahren eine spezielle Rentenberatung eingerichtet. © VdK

Seit einigen Jahren bietet der VdK-Hamburg eine eigene Rentenberatung an. Günter Draeger, Experte aus der Rechtsabteilung des VdK Hamburg, steht Mitgliedern für persönliche Beratungstermine zur Verfügung. Momentan berät er an zwei Wochentagen. Das Interview, das wir damals, ein Jahr nach dem Start, mit ihm über seine Beratungsarbeit geführt haben, veröffentlichen wir für all diejenigen, die es noch nicht gelesen haben, nochmals aktualisiert.

"Wir beraten immer umfassend – mit Blick auch auf andere sozialrechtliche Ansprüche"

Herr Draeger, welche Leistungen bieten Sie in der VdK-Rentenberatung an?

Wenn Mitglieder wissen möchten, welche Voraussetzungen für Erwerbsminderungsrenten (EM-Renten) oder auch eine Altersrente bestehen, dann können wir sie kompetent und detailliert beraten. Was wir nicht machen, sind Berechnungen, wie hoch eine solche Rente ausfallen wird. Diese Rentenberechnungen können nur die Rententräger selbst erstellen. Dazu gibt es regelmäßige Informationen, die jede oder jeder per Post erhält, der mindestens 27 Jahre alt ist und mehr als fünf Jahre Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt hat. Im Rentenverlauf steht, wie hoch eine EM-Rentekurz fürErwerbsminderungsrente oder eine Altersrente zum momentanen Zeitpunkt ausfallen würde. Wir können diese Angaben, also die Beträge, die dort genannt werden, in die Rentenberatung mit einfließen lassen. So können die Mitglieder auf dieser Grundlage entscheiden, ob eine der Renten für sie interessant wäre oder ob noch andere Möglichkeiten für sie in Frage kämen, also Ansprüche vor einem Rentenbezug, etwa Krankengeld oder Arbeitslosengeld.

Wie ergänzt das Angebot der Rentenberatung das bisherige Beratungsangebot des VdK Hamburg?

Eine Rentenberatung hatten wir schon immer im Angebot. Wegen des hohen Beratungsbedarfs haben wir uns dann dazu entschlossen, einen speziellen Beratungsservice einzurichten. Dieser bietet neben einer Beratung vor dem Rentenantrag auch die schriftliche Aufnahme von Rentenanträgen. Gestartet haben wir diese Beratungsarbeit 2022 mit einem Tag in der Woche. Da das Angebot von Anfang an sehr gut angenommen wurde, berate ich inzwischen an zwei Tagen in der Woche, am Mittwoch und Donnerstag. Das entlastet die Kollegen; sie können sich besser auf die Beratung in laufenden Antragsverfahren konzentrieren und haben mehr Zeit, Widerspruchs- und Klageverfahren zu Rentenanträgen durchzuführen. 

Wie kann man sich den Ablauf vorstellen, wenn ein Mitglied beraten werden möchte? 

Mitglieder, die eine Rentenberatung wünschen oder die die Absicht haben, einen Rentenantrag zu stellen, melden sich bei uns in der Zentrale. Von einem unserer Juristinnen und Juristen wird geklärt, welche Beratung gewünscht wird und ein Termin vergeben. Im Gespräch mit mir wird dann entschieden, wie es weitergeht, ob überhaupt ein Rentenantrag gestellt werden soll. Wird tatsächlich ein Rentenantrag ausgefüllt, reiche ich diesen mit der entsprechenden Vollmacht beim Rententräger ein. Sollten im laufenden Rentenverfahren Rückfragen des Rententrägers kommen, übernimmt eine der Kolleginnen oder einer der Kollegen den Fall und lädt das Mitglied zu einem erneuten Beratungsgespräch, telefonisch oder vor Ort, ein.

Auch andere Stellen bieten Rentenberatungen an. Was können zum Beispiel die Berater der Deutschen Rentenversicherung leisten? Und was ist der Vorteil für Mitglieder, wenn sie sich bei Ihnen beraten lassen?

Der Unterschied ist der: Wenn Versicherte zum Rententräger gehen, dann wird die Beratung des Rententräger auf einen möglichen Antrag auf EM-Rentekurz fürErwerbsminderungsrente oder Altersrente beschränkt sein. Unsere Beratung hingegen ermöglicht, im Rahmen des Gesprächs abzuklären, ob es vorrangig sinnvollere Ansprüche gibt und ob es nicht besser ist, mit der konkreten Einreichung des Rentenantrags noch zu warten. Dies ist dann der Fall, wenn das Krankengeld zum Beispiel höher als eine zu erwartbare Rente ist oder wenn eine überbrückende Zeit genutzt werden könnte, um weitere Entgeltpunkte für die Rentenversicherung zu sammeln. Denn um Abschläge zu vermeiden, ist es oft sinnvoller, Kranken- oder Arbeitslosengeld noch vor einem Rentenbezug geltend zu machen. Wir beraten also immer umfassend, mit Blick auch auf die anderen sozialrechtlichen Ansprüche. Wir klären mit dem Mitglied, ob es sinnvoll ist, den Antrag jetzt oder erst später zu stellen. Das ist ein ganz wichtiger Punkt, der häufig bei den Rententrägern überhaupt nicht beachtet wird.

Können Sie beschreiben, in welchen Fällen ein verfrühter Rentenantrag nicht zu empfehlen ist?

Ja, wenn beispielsweise eine 50-jährige Krankenschwester anruft und sagt, sie könne ihren Beruf nicht mehr ausüben, weil das zu schwer für sie geworden ist, aber selbst erkennt, dass sie mit einfachen Arbeiten kein Problem hätte – dann können wir von vornherein erkennen, dass eine EM-Rentekurz fürErwerbsminderungsrente nicht in Betracht kommt – denn heute gibt es keine Berufsunfähigkeitsrenten mehr. Im Beratungsgespräch können wir dann mit ihr entscheiden, dass ein Antrag wenig Sinn macht. 

Ein anderer Fall ist, wenn besonders langjährig Versicherten nur noch wenige Monate bis zur Rente fehlen. Im Gespräch können wir klären, wie viel Zeit ihnen noch fehlt, und den Mitgliedern mit auf den Weg geben, wie sie diese Zeit überbrücken können, damit erstens die Wartezeit erfüllt ist und zweitens der Antrag nicht unnötig gestellt wird.

In welcher Form wird von Ihnen der Beratungsservice angeboten und auf welche Wartezeiten müssen sich Mitglieder einstellen?

Meine Rentenberatungs- und Rentenantragsgespräche finden in der Geschäftsstelle des VdK Hamburg vor Ort statt.

Welchen Vorlauf vor Renteneintritt müssen Mitglieder für ein Beratungsgespräch wählen?

Wenn jemand erst in einem Jahr die Altersrente beantragen kann, ist es noch zu früh für ein Beratungsgespräch. Die Rententräger empfehlen spätestens drei Monate vor Rentenbeginn. Wir empfehlen fünf bis sechs Monate vorher. 

Bei der EM-Rentekurz fürErwerbsminderungsrente gibt es keinen festen Zeitpunkt. Es geht vielmehr um die grundsätzliche Frage: Ist der Antrag jetzt sinnvoll oder sollte er erst später gestellt werden? Gibt es jetzt noch vorrangige Ansprüche? Und natürlich manchmal auch die Frage: Hat es überhaupt Sinn, jetzt einen Rentenantrag auszufüllen?

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