Kategorie Behinderung Teilhabe

Digitale Technologien müssen barrierefrei sein!

Behindertenbeauftragte fordern in der „Hamburger Erklärung“ eine digitale Gleichberechtigung für alle Lebensbereiche

Renate Schommer, Vorsitzende des Sozialverbandes VdK Hamburg und Ulrike Kloiber, Senatskoordinatorin für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen.
Der VdK unterstützt die wichtige Arbeit von Ulrike Kloiber (rechts) – hier mit Renate Schommer (links) beim Senatsempfang zum 50-jährigen Bestehen der Hamburger LAG für behinderte Menschen. © VdK Hamburg

Die Beauftragten des Bundes und der Länder für die Belange von Menschen mit Behinderungen haben auf ihrem 70. Treffen die „Hamburger Erklärung“ verabschiedet. Darin fordern sie eine konsequente Digitalisierungspolitik auf Basis der Grundrechte und der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Damit soll eine barrierefreie Nutzung digitaler Technologien sowie umfassende digitale Teilhabe in allen Lebensbereichen ermöglicht werden.

Deutschland hat sich mit der Ratifizierung der UN-BRK verpflichtet, Barrierefreiheit auch im digitalen Raum sicherzustellen. Digitale Barrierefreiheit ist eine Grundvoraussetzung, um allen Menschen gleichberechtigte Teilhabe und politische Partizipation zu ermöglichen. Die Beauftragten betonen, dass Digitalisierung das Potenzial hat, bestehende Barrieren abzubauen – vorausgesetzt, sie wird barrierefrei und inklusiv gestaltet.

„Digitale Barrierefreiheit ist kein technisches Detail, sondern eine Frage der Gerechtigkeit“, sagt Ulrike Kloiber, Senatskoordinatorin für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Nur wenn digitale Angebote von Anfang an barrierefrei gestaltet, klar strukturiert, verständlich und für alle zugänglich seien, könnten alle Menschen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben. „Barrierefreiheit bedeutet: einfache Zugänge für alle. Mit der Hamburger Erklärung senden wir ein klares Signal: Bund, Länder und Kommunen müssen digitale Barrierefreiheit als selbstverständlichen Standard verankern und die bestehenden Gesetze konsequent umsetzen“, so Kloiber. Digitalisierung dürfe kein Risiko der Ausgrenzung sein. „Überall dort, wo digitale Angebote noch nicht ausreichen, brauchen wir weiterhin analoge Zugangswege.“

„Natürlich können digitale Anwendungen äußerst hilfreich für Menschen mit Behinderungen sein“, betonte beim Treffen auch Jürgen Dusel, der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen. „Wir müssen sie nur von Anfang an barrierefrei entwickeln – und dabei die Expertise der Menschen mit Behinderungen konsequent einbeziehen, denn sie sind die Expertinnen und Experten in eigener Sache.“ Das Wissen und die Kompetenz von Entwicklern und Auftraggebern sei hingegen noch sehr ausbaufähig. „Hier müssen wir dafür sorgen, dass das Thema der Barrierefreiheit zwingend Bestandteil der Ausbildung wird. Barrierefreiheit ist ein Qualitätsmerkmal für ein modernes Land – auch im digitalen Bereich. Deshalb muss sie von Anfang an auf unserer Checkliste stehen.“

Die Erklärung hebt hervor, dass digitale Angebote von Anfang an barrierefrei gestaltet und den Menschen mit seinen individuellen Bedürfnissen in den Mittelpunkt stellen sollte. Hierfür bilden die bestehenden Gesetze wie das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das Behindertengleichstellungsgesetz (BGGkurz fürBehindertengleichstellungsgesetz) und das Onlinezugangsgesetz (OZG) bereits eine wichtige Grundlage. Allerdings müsse die praktische Umsetzung, deutlich konsequenter erfolgen.

Die Beauftragten fordern unter anderem:

  • Digitale Innovationen zu fördern, die Inklusion ermöglichen und Technologien von Beginn an barrierefrei ausgestalten;
  • bestehende rechtliche Verpflichtungen konsequent durchzusetzen – auch durch stärkere Überwachungs- und Sanktionsmechanismen sowie durch kürzere Übergangsfristen;
  • rechtliche Verpflichtungen auf weitere relevante Produkte und Dienstleistungen zu erweitern;
  • die öffentliche Verwaltung eine Vorbildfunktion einnehmen zu lassen – durch barrierefreie Beschaffung, Schulungen und Einbindung von Menschen mit Behinderungen bei der Entwicklung digitaler Verwaltungsleistungen, wie es in Hamburg bereits Praxis ist;
  • digitale Kompetenzen auszubauen und niedrigschwellige Unterstützungsangebote für Menschen mit Behinderungen anzubieten.

Die Beauftragten appellieren an Bund, Länder und Kommunen, die digitale Barrierefreiheit als selbstverständlichen Standard zu verankern und damit die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen in der digitalen Gesellschaft zu gewährleisten. 

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