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Hamburg führt Mietenmelder ein

Die Hansestadt Hamburg hat einen eigenen Online-Meldedienst eingeführt. Damit soll der Mieterschutz verbessert werden. 

Ein Paar nutzen eine Online-Service-Anwendung auf dem Laptop.
Mit dem sogenannten Mietenmelder können Hamburger Mieterinnen und Mieter ihre möglicherweise überhöhte Miete digital an die zuständige Dienststelle melden. © stock.adobe.com/fizkes

Mit diesem sogenannten Mietenmelder können Hamburger Mieterinnen und Mieter ihre möglicherweise überhöhte Miete digital an die zuständige Dienststelle melden. Die Nachweise, die für eine Ermittlung erforderlich sind, können sie dabei direkt hochgeladen.

„Damit die Menschen in Hamburg sicher und sorgenfrei leben können, braucht es Mieten, die den angemessenen und rechtlich zulässigen Rahmen nicht sprengen“, betont Karen Pein, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen. Der Mietenmelder erleichtere es Hamburger Mieterinnen und Mietern, den Bezirksämtern die Informationen zukommen zu lassen und so einen Verdacht auf eine überhöhte Miete effektiv überprüfen zu lassen.

Mit dem Mietenmelder können Mieter gegen gesetzeswidrige Mieten vorgehen. Denn: Eine Miete, welche die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20 Prozent übersteigt, kann eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 5 WiStrG (Wirtschaftsstrafgesetz) darstellen. Wenn die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 50 Prozent übersteigt, ist zu prüfen, ob ein strafbarer Mietwucher im Sinne des § 291 StGB (Strafgesetzbuch) vorliegt. Um dies festzustellen, benötigen die zuständigen Bezirksämter Angaben zu Größe und Ausstattung der Wohnung. Damit können sie anhand des Hamburger Mietenspiegels eine mögliche Überhöhung bestimmen. Mit den Angaben aus dem Mietenmelder werden dann die Dienststellen zielgerichtet tätig.

Der digitale Mietenmelder ist zu finden auf  Externer Link:https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry/mietenmeld