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Intensivgespräche zur Altersvorsorge

Von: red

Rentenversicherung rät Frauen, Beratungsangebot zur Vorbereitung des Ruhestands zu nutzen.

Eine Frau hält eine Tafel vor ihrer Brust und deutet mit dem Finger auf den Schriftzug „Rentenlücke“.
Frauen verdienen im Schnitt 30 Prozent weniger als Männer. © stock.adobe.com/HNFOTO

In Teilzeit arbeiten, sich um die Kinder kümmern und für den Haushalt verantwortlich sein – zum Großteil ist das nach wie vor noch Frauensache. Mit der Folge, dass Frauen seltener in Führungspositionen und häufiger in Teilzeit oder in Minijobs arbeiten. Anlässlich des „Equal Pay Day“, der auch in diesem Jahr wieder auf die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern aufmerksam machte, hat die Deutsche Rentenversicherung (DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung) Bund auf ein besonderes Angebot für Frauen zum Thema Altersvorsorge hingewiesen.

Zahlen und Fakten

Rund 47 Prozent, also fast die Hälfte, der Frauen im erwerbsfähigen Alter sind in Teilzeit beschäftigt. Bei den Müttern beträgt dieser Anteil sogar knapp 64 Prozent, während nur rund sieben Prozent der Väter sich für eine Teilzeittätigkeit entscheiden. Insgesamt sind nur knapp 11 Prozent aller Männer im erwerbfähigen Alter teilzeitbeschäftigt, so die Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Ein Teil der Lohnlücke lässt sich damit auf diese sogenannten strukturellen Unterschiede zurückführen. Der „Equal Pay Day“ oder auch der „Tag der gleichen Bezahlung“ hat auch 2024 wieder darauf aufmerksam gemacht; er steht hierbei symbolisch für den Tag, bis zu dem Frauen unentgeltlich gearbeitet haben, während Männer bereits ab dem 1. Januar Lohn erhalten. 2024 lag der „Equal Pay Day“ auf dem 6. März.

Rentenlücke

Von der sogenannten Care-Arbeit, die Frauen für ihre Kinder oder auch die Pflege von Angehörigen unentgeltlich leisten, profitiert die Gesellschaft. „Für die Frauen aber ist sie ein Nachteil, nicht nur, weil sie weniger verdienen, sondern auch, weil sie im Ruhestand mit einer deutlich geringeren Rente auskommen müssen als Männer“, sagt Una Großmann, Pressesprecherin der DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung Bund. Denn das Alterseinkommen von Frauen läge mit rund 1300 Euro durchschnittlich rund 30 Prozent unter dem der Männer, die eine durchschnittliche Rente von etwa 1700 Euro bezögen. Ohne den Bezug einer Witwenrente läge diese Differenz sogar bei rund 40 Prozent.

Ein wesentlicher Punkt für eine auskömmliche Versorgung im Alter stellt laut DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung nach wie vor die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung dar. Sie bilde die wichtigste der drei Säulen der Altersversorgung, sollte aber immer durch eine betriebliche und private Altersvorsorge ergänzt werden. Insbesondere wenn Versicherte über weite Teile ihres Arbeitslebens in einem gering entlohnten Beruf oder in Teilzeit tätig sind, wirke sich das durch den geringeren Beitrag in die Rentenkasse negativ auf die spätere Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung aus.

Sorgezeiten

Jedoch bestehe die Möglichkeit eines finanziellen Ausgleichs für Zeiten der Kindererziehung oder der Pflege. Für Kinder, die bis 1991 geboren wurden, werden die ersten 2,5 Lebensjahre bei der Rentenberechnung besonders berücksichtigt, für Geburten ab 1992 die ersten drei Jahre. Damit sind jeweils die ersten 30 beziehungsweise 36 Kalendermonate nach der Geburt als Pflichtbeitragszeit registriert. Bei Mehrlingsgeburten wird die Zeit doppelt, dreifach oder auch mehrfach berücksichtigt. Neben den Kindererziehungszeiten werden auch Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung anerkannt. Sie beginnen am Tag der Geburt und enden nach zehn Jahren. Die Berechtigten werden dabei so gestellt, als würden sie jeweils das Durchschnittseinkommen in Höhe von derzeit rund 45 000 Euro im Jahr verdienen und auf dieser Basis Beiträge zahlen. Ein Kindererziehungsjahr steigert die Rente damit aktuell um 37,60 Euro.

Für Menschen, die Angehörige mit einem Pflegegrad 2 oder höher nicht erwerbsmäßig, sondern privat für mindestens zehn Stunden in der Woche pflegen und maximal 30 Stunden pro Woche arbeiten, zahlt die Pflegeversicherung unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge zur Rentenversicherung. 

Da das Thema sehr komplex ist, bietet die DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung ihren Versicherten spezielle Gespräche zur Altersvorsorge (AVOR) an. In einem persönlichen Altersvorsorgegespräch wird das Einkommen geschätzt, das später voraussichtlich zur Verfügung steht. Die Beraterinnen und Berater der DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung informieren außerdem zu möglichen Fördermöglichkeiten. Besonders für Frauen sind laut DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung diese speziellen Intensivgespräche zu empfehlen. 

Mehr Infos

Informationen zur Anrechnung von Kinderziehungs- und Pflegezeiten gibt es auf der Seite der DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung im Internet. Dort findet sich auch der Link „Intensivgespräche zur Altersvorsorge“.

Externer Link:www.deutsche-rentenversicherung.de

Darüber hinaus bietet das unabhängige Online-Portal „Ihre Vorsorge“ der DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung umfassende Informationen rund um die verschiedenen Facetten der Altersvorsorge.

Externer Link:www.ihre-vorsorge.de