Mehr Fachkräfte für die Pflege
Flexible Fachkraftquote für Hamburger Heime gilt ab 1. November – Senat führt neue Ausbildungswege ein
Der Senat hat eine Anpassung der Fachkraftquote in der Pflege beschlossen. Pflegeeinrichtungen mit guter bis hoher Betreuungsqualität können so künftig ihr Personal flexibler einsetzen. Weiterhin hat der Senat verschiedene Schritte zur Stärkung der akademischen Pflegeausbildung auf den Weg gebracht.
Ab dem laufenden Wintersemester sind Pflegeausbildung und Studium gleichzeitig möglich. Hierfür wurde ein berufsbegleitender Bachelorstudiengang an der Beruflichen Hochschule Hamburg (BHH) geschaffen. Zum nächsten Wintersemester wird ein neuer Aufbaustudiengang Lehramt für berufsbildende Schulen der Fachrichtung Pflege- und Therapiewissenschaft hinzukommen.
Kriterien für Quali-Mix
„Die Flexibilisierung der Fachkraftquote ist ein Baustein, um das Angebot an guter stationärer Pflege in Hamburg zu stärken und es Angehörigen zu erleichtern, schnell einen guten Pflegeplatz zu finden“, erklärt Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer. Dabei gelte: je besser die Qualität einer Pflegeeinrichtung, desto flexibler könne sie im Personaleinsatz werden und desto weniger Vorgaben wären einzuhalten. „Hierfür definieren wir eindeutige Kriterien. Weiterhin ergreifen wir Maßnahmen, um die Personalsituation in der Pflege langfristig zu entlasten“, so Schlotzhauer. Deshalb stärke man die akademische Ausbildung.
Die Flexibilisierung der Fachkraftquote, abhängig von der vorgehaltenen Pflegequalität, soll zu einer Entlastung der Personal- und Versorgungssituation in der Pflege beitragen. Für Einrichtungen, die in den vergangenen zwölf Monaten eine gute Betreuungsqualität erreicht haben, kann die Fachkraftquote ab dem 1. November auf 40 Prozent gesenkt werden. Sofern die Landesverbände der Pflegekassen ein hohes Qualitätsniveau feststellen, entfallen die Anforderungen an die Anteile von Fachkräften und landesrechtlich anerkannten Assistenten für diese Einrichtungen. Die Einrichtungen sind dann bei der Wahl des Qualifikation-Mixes frei.
Bislang galt für Pflegeheime die Vorgabe, dass 50 Prozent des Personals in Betreuung und Pflege dreijährig ausgebildete Fachkräfte sein müssen, unabhängig von der tatsächlichen erreichten Pflegequalität in den Einrichtungen. Die neue Regelung gilt ab 1. November und vorerst nur für rund ein Drittel der 142 stationären Pflegeeinrichtungen in Hamburg.
Duales Studium
Um die Personalsituation in der Pflege zu verbessern, sind ab dem Wintersemester 2024/2025 Pflegeausbildung und Studium gleichzeitig möglich. Hierfür wurde ein berufsbegleitender Bachelorstudiengang an der BHH geschaffen. Entsprechend einer vorab erstellten Bedarfsabfrage sollen in einem ersten Schritt rund 60 Studienanfängerinnen und -anfänger in den Studiengang aufgenommen werden.
Aufbaustudium
Zum Wintersemester 2025/2026 wird ein neuer Aufbaustudiengang Lehramt für berufsbildende Schulen der Fachrichtung Pflege- und Therapiewissenschaft eingerichtet. Zielgruppe sind Personen mit Bachelorabschluss in einem Pflege-, Therapie-, oder Gesundheits-Studiengang. Angestrebter Abschluss ist der Master of Education für das Lehramt an berufsbildenden Schulen. Geplant ist eine Kapazität von jährlich 25 Studierenden.
Weiterhin wird der primärqualifizierende Studiengang der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW) an die gesetzlichen Vorgaben zur selbstständigen Ausübung der Heilkunde angepasst. Pflegende, die sich über die Hochschule qualifizieren, dürfen künftig heilkundliche Aufgaben übernehmen. Deshalb werden Kompetenzen zur selbstständigen Ausübung der Heilkunde für die Bereiche diabetische Stoffwechsellage, chronische Wunden und Demenz ab 2026 in den primärqualifizierenden Studiengang Pflege integriert. Mit dieser Maßnahme setzt Hamburg die Vorgaben des Pflegestudiumstärkungsgesetzes um, das Ende 2023 beschlossen wurde.