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Mehr haben Zugang zur Schuldnerberatung

Zum 1. Februar hat die Sozialbehörde die Einkommensgrenzen für eine kostenfreie Schuldner- und Insolvenzberatung erhöht. Anspruchsberechtigt sind alle, die nur ein geringes Haushaltseinkommen haben oder staatliche Leistungen wie Bürgergeld oder Grundsicherung beziehen, um ihren Lebensunterhalt zu sichern.

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Anspruchsberechtigt sind alle, die nur ein geringes Haushaltseinkommen haben oder staatliche Leistungen wie Bürgergeld oder Grundsicherung beziehen. © stock.adobe.com/hkama

Ob die Stadt Hamburg die Kosten für eine Schuldner- und Insolvenzberatung vollständig oder gegen einen Eigenanteil von 180 Euro übernimmt, hängt von der jeweiligen Höhe des Nettoeinkommens ab und staffelt sich nach Haushaltsgrößen. Bei einem Einpersonenhaushalt liegt die neue Einkommensgrenze bei 1842 Euro netto im Monat, bei einer Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern bei 3684 Euro. Das entspricht einer durchschnittlichen Erhöhung um rund 16 Prozent. Die Anhebung ist auch eine Reaktion auf die erhöhte Inflation und die gestiegenen Lebenshaltungskosten. Für Menschen, deren Nettogehalt bis zu 200 Euro oberhalb der jeweiligen Haushaltseinkommensgrenzen liegt, gibt es die Möglichkeit, einen Eigenbeitrag von 180 Euro zuzuzahlen.

Berechtigt sind alle Leistungsempfänger nach dem Sozialgesetzbuch XII (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung), dem Sozialgesetzbuch II, dem Bundesversorgungsgesetz und dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie alle Erwerbsfähigen, deren Einkommen die festgelegten Grenzen nicht überschreitet. Mehr zu den Einkommensgrenzen und Standorten: Externer Link:www.hamburg.de/go/44850