Mietpreisbremse verlängert
Begrenzung gilt bis 31. Dezember
Um Hamburgs Mieterinnen und Mieter vor steigenden Mieten zu schützen, hat der Senat erneut eine Mietpreisbegrenzungsverordnung für das gesamte Stadtgebiet erlassen. Diese gilt bis 31. Dezember 2025.

„Mit der neuen bis zum Jahresende geltenden Verordnung knüpfen wir lückenlos an die bestehende Regelung an“, erklärt Senatorin Karen Pein. Nun liege es an der Bundesregierung, die Mietpreisbremse bis Ende 2029 zu verlängern. Die Chancen dafür stünden gut.
Im Jahr 2015 hatte der Bund im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) die Voraussetzungen für den Erlass einer Verordnung zur Mietpreisbegrenzung geschaffen und 2020 die Verlängerung der Mietpreisbremse in angespannten Wohnungsmärkten bis 2025 beschlossen. In Hamburg galt die Mietpreisbremse bis zum 30. Juni. Die Hansestadt hat nun den Rechtsrahmen ausgeschöpft und die Mietpreisbegrenzung bis zum 31. Dezember verlängert. Hamburg setze sich mit Nachdruck auf Bundesebene für eine weitere Verlängerung der Mietpreisbremse über 2025 hinaus ein und habe diese Forderung unter anderem in den Bundesrat eingebracht, heißt es in einer Mitteilung des Senats.
Seit ihrer Einführung wurde die Mietpreisbremse stetig weiterentwickelt. Unter anderem wurde das qualifizierte Rügeerfordernis abgeschafft. Mieterinnen und Mieter können seither in vielen Fällen durch einfache Rüge einen Verstoß beim Vermieter geltend machen und zu viel gezahlte Miete bis zum Vertragsbeginn zurückverlangen, vorausgesetzt es wird innerhalb von 30 Monaten nach Beginn des Mietverhältnisses gerügt.