Sozialgesetzbuch XIV bündelt soziale Entschädigungen – VdK bietet Beratungen an
Zum 1. Januar 2024 wird das neue Sozialgesetzbuch XIV endgültig in Kraft treten. Darin wird das Recht der sozialen Entschädigung gebündelt und neu geregelt. Dadurch sollen Leistungen für Betroffene transparenter und verständlicher werden.
Modernisierung im Sozialrecht
Das neue SGBkurz fürSozialgesetzbuch XIV regelt die Ansprüche von Personen, die durch bestimmte Ereignisse unmittelbar oder mittelbar eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben. Hauptzielgruppe sind Opfer von körperlichen und psychischen Gewalttaten, Missbrauch, vorsätzlichen Vergiftungen, Folgen beider Weltkriege sowie Betroffene von Nebenwirkungen von Schutzimpfungen.
Besonders profitieren die Opfer von psychischen Gewalttaten und sexuellem Missbrauch von der neuen Gesetzgebung, durch die sie erheblich besser versorgt und entschädigt werden. Es werden beispielsweise für Betroffene schnelle Hilfen und Behandlungen in Traumaambulanzen eingeführt.
„Dem Sozialverband VdK ist es wichtig, dass gerade Opfer von Gewalttaten schnell, unbürokratisch und mitfühlend versorgt werden, und dass langjährige Bezieherinnen und Bezieher von Entschädigungsleistungen eine Verbesserung ihrer Versorgung erfahren“
, fasst VdK-Präsidentin Verena Bentele die Erwartungen zusammen.
Reform des Opferentschädigungsgesetzes
Das bisherige Opferentschädigungsgesetz musste reformiert werden, da die Anspruchsvoraussetzungen zu eng gefasst waren und den heutigen Bedarfen von Gewaltopfern nicht mehr gerecht wurden. Daher modernisierte das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales das Entschädigungsgesetz. Insgesamt hat der Erneuerungsprozess 15 Jahre gedauert.
Bei Geldzahlungen sind für Betroffene keine Verschlechterungen zu erwarten, da für die Berechtigten eine Besitzstandregelung greift und Betroffene ein Wahlrecht haben, ob sie nach altem oder neuem Recht entschädigt werden wollen.
VdK befürchtet Verschlechterung in der Versorgung
Der VdK befürchtet jedoch eine Verschlechterung in der Versorgung: Leistungen zur Gesundheitsversorgung und Pflege können nur nach dem aktuellen Leistungskatalog der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erbracht werden. Das heißt, dass beispielsweise die beliebten Badekuren nicht mehr bewilligt werden können. Regelungen, die im Pflegefall Hilfen zur Weiterführung des Haushalts vorsehen, fallen ebenfalls weg. Auch ergänzende Hilfen zum Lebensunterhalt werden gestrichen.
Für den VdK geht mit der Überführung des Bundesversorgungsgesetzes (BVGkurz fürBundesversorgungsgesetz) in das Sozialgesetzbuch XIV ein wichtiges Kapitel in der eigenen Geschichte zu Ende. Mit Rechtsberatungen zu Entschädigungen und Leistungsansprüchen aufgrund des BVGkurz fürBundesversorgungsgesetz ist der Verband groß geworden: Die VdK-Juristinnen und -Juristen haben unzähligen Mitgliedern im Laufe der Jahrzehnte zu ihrem Recht verholfen.
In der Vorbereitung des neuen Gesetzes hat sich der VdK besonders für die Verbesserung der Hinterbliebenenversorgung eingesetzt. In den ursprünglichen Plänen war für Witwen nur eine Übergangsversorgung vorgesehen, was der VdK verhindern konnte. Alle Externer Link:VdK-Landesverbände beraten zu Fragen rund um das neue Sozialgesetzbuch und zu den Entschädigungsmöglichkeiten.