Steuertipp – Behinderungsgrad noch in 2025 feststellen lassen
Schon ein leichter Behinderungsgrad genügt, um von Steuervorteilen zu profitieren. Adipositas, Asthma, Diabetes, Bluthochdruck, Migräne – viele leiden heutzutage unter Volkskrankheiten.

Steuertipp
Wer unter körperlichen Einschränkungen leidet, sollte seine Behinderung offiziell feststellen lassen und am besten schnell handeln.
Denn wird der Grad der Behinderung (GdBkurz fürGrad der Behinderung) noch bis Jahresende beantragt und bestätigt, ist die steuerliche Behindertenpauschale für das gesamte Jahr gesichert. Dies führt zu Entlastungen bei der Einkommensteuer für das Jahr 2025. Darauf weist die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) hin.
Einen Anspruch auf verschiedene steuerliche Vorteile haben Menschen mit einer Behinderung ab einem GdBkurz fürGrad der Behinderung von 20. Die Höhe des Behindertenpauschbetrags richtet sich nach dem Grad der Behinderung und beträgt zwischen 384 Euro und 2840 Euro pro Jahr. „Dieser Pauschbetrag wird anhand der Bescheinigung über den GdBkurz fürGrad der Behinderung unbürokratisch vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden, ohne dass einzelne Kostenbelege bei der Steuererklärung vorgelegt werden müssen“, erklärt die Lohi. Die Jahrespauschale wird rückwirkend für das Kalenderjahr gewährt, in dem der GdBkurz fürGrad der Behinderung ausgestellt wurde. Selbst wenn die Feststellung also erst im Dezember erfolgt, gibt es die volle Pauschale für das gesamte Steuerjahr 2025. Somit wird die persönliche Steuerlast gemindert.
Steuervorteil nutzen
Ältere Menschen oder Menschen mit chronischen Leiden, die möglicherweise einen Anspruch auf einen GdBkurz fürGrad der Behinderung haben und noch keine Feststellung beantragt haben, sollten eine baldige Überprüfung und Antragstellung in Betracht ziehen. Aufgrund der mehrwöchigen Dauer des Genehmigungsverfahrens sollte der Antrag schnellstmöglich eingereicht werden, damit der Bescheid noch vor Jahreswechsel ergeht. „Kommt der Bescheid erst im neuen Jahr, gibt es den Pauschbetrag nur, wenn die Behinderung rückwirkend festgestellt wird. Darauf sollte man achten“, rät Tobias Gerauer, Vorstand der Lohi.
Die Feststellung des GdBkurz fürGrad der Behinderung ist kostenfrei und erfolgt durch das zuständige Versorgungsamt oder die Stadt. Wichtig ist hierbei, dass dem Antrag aktuelle ärztliche Befunde und Gutachten, die nicht älter als zwei Jahre sind, beigelegt werden. Jede auch noch so kleine gesundheitliche Beeinträchtigung sollte aufgeführt werden, da sie in die Gesamtbewertung einfließt.
Neben der steuerlichen Entlastung kann ein bescheinigter GdBkurz fürGrad der Behinderung auch Zugang zu weiteren sozialen Leistungen und Vergünstigungen ermöglichen. Dies umfasst etwa Vorteile im öffentlichen Nahverkehr, ermäßigte Eintritte oder Ansprüche auf bestimmte Sozialleistungen, wie das persönliche Budget. Viele dieser Leistungen und Vergünstigungen gelten ebenfalls ab dem Zeitpunkt, zu dem der GdBkurz fürGrad der Behinderung-Nachweis vorliegt.
Mehr Informationen und Unterstützungsangebote unter Externer Link:www.lohi.de/steuertipps.