Kategorie Tipp Gesundheit

Steuertipp – Lassen sich Kosten für Psychotherapie absetzen?

Zahlreiche Menschen fühlen sich permanent niedergeschlagen und traurig, leiden unter starken Ängsten, meiden soziale Kontakte und schaffen es nicht mehr, die alltäglichen Anforderungen zu bewältigen. 

Eine glückliche Frau während erfolgreicher Psychotherapie mit Therapeutin in der Klinik.
Die Therapie darf in der Regel nicht ohne Verordnung beginnen. Ansonsten bleibt man auf den Kosten sitzen. © stock.adobe.com/ Photographee.eu

Diese Anzeichen können ein Hinweis auf eine psychische Erkrankung sein. In diesem Fall kann es ratsam sein, sich professionelle Hilfe zu holen. Aber in vielen Regionen gibt es zu wenige Psychotherapeuten mit Kassenzulassung. Daher suchen Betroffene oft Privatpraxen auf und zahlen die Therapiekosten aus der eigenen Tasche.

Solche Behandlungskosten sind steuerlich absetzbar. Darauf weist die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) hin. Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen nach dem deutschen Steuerrecht erfüllt sein.

Was zahlt die Kasse?

Wenn es sich um eine diagnostizierte psychische Erkrankung, beispielsweise Depressionen, Angst-, Ess-, Persönlichkeits- oder Verhaltensstörungen handelt, übernehmen in der Regel die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine Psychotherapie. Dafür ist vor Beginn der Therapie ein Besuch der psychotherapeutischen Sprechstunde verpflichtend. Hier stellt ein Psychotherapeut im Gespräch fest, ob eine psychische Erkrankung vorliegt, ob eine Behandlung nötig ist, und empfiehlt die passende Therapie. 

Wird eine der vier Richtlinienpsychotherapien angeraten, kann ein Antrag bei der Krankenkasse auf Kostenübernahme gestellt werden. Darunter fallen die Systemische Therapie, die Verhaltenstherapie, die Analytische Psychotherapie und die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie. Wichtig ist, dass die Genehmigung der Krankenkasse vor Behandlungsbeginn vorliegt und die Therapie bei einem von der Kasse zugelassenen Psychotherapeuten erfolgt.

Was übernimmt sie nicht?

Bei Beamten leistet die Beihilfe in der Regel einen Zuschuss von 50 Prozent für die Behandlungskosten. Die übrigen Kosten sind selbst zu tragen. Für privat Versicherte gibt es hingegen keine einheitlichen Regelungen. Einige Therapien werden ohnehin von keiner Kasse bezahlt, auch wenn sie wissenschaftlich anerkannt sind. Dazu zählen unter anderem die Gesprächstherapie, Gestalttherapie oder Logotherapie. Werden die Kosten einer Psychotherapie nur bezuschusst oder nicht übernommen, bleibt Betroffenen noch die Möglichkeit, diese steuerlich geltend zu machen.

Was ist zu beachten?

Übernimmt die Krankenkasse ausschließlich einen Teil der Behandlungskosten, können die Zuzahlungen abgesetzt werden. Bei vollständigen Selbstzahlern fordert das Finanzamt ein amtsärztliches Attest oder eine Bescheinigung des medizinischen Dienstes der Krankenkassen, worin die medizinische Notwendigkeit einer Therapie bescheinigt wird. „Die Bescheinigung muss jedoch zwingend vor Beginn der Therapie vorliegen“, darauf weist die Lohnsteuerhilfe Bayern hin. Zudem muss die Therapie von einem ärztlichen oder psychologischen Psychotherapeuten mit Approbation durchgeführt werden. 

Wird die Therapie nach Ablauf der Krankenkassenzahlungen fortgesetzt, muss vor der Weiterführung ebenfalls ein Amtsarzt oder der medizinische Dienst aufgesucht werden. Nicht absetzbar sind Coachings, um sich im Leben besser zurechtzufinden oder die eigene Persönlichkeit weiterzuentwickeln. Auch Psychotherapien, die allgemeine Lebensprobleme wie Kindererziehung, Paartherapie oder Sexualberatung zum Zweck haben, fallen nicht unter den Aspekt der Krankheit.

Wie geht das Absetzen?

Da eine Psychotherapie zur Heilung von Beschwerden, zumindest aber zur Linderung und zur Vermeidung einer Verschlimmerung der Beschwerden führt, zählt diese zu den Krankheitskosten. Wie bei anderen Erkrankungen sind die Kosten als außergewöhnliche Belastung absetzbar. Allerdings sieht der Gesetzgeber einen individuellen Selbstbehalt vor. Dieser liegt zwischen ein und sieben Prozent des Einkommens und richtet sich neben der Höhe der Einkünfte, nach dem Familienstand und der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder. Erst wenn die Kosten diese zumutbare Eigenbelastungsgrenze überschreiten, mindern sie die Steuerlast. Dann sogar in unbegrenzter Höhe.

Der Selbstbehalt wird in der Regel überschritten, da die Kosten für eine Psychotherapie je nach Diagnose und in Abhängigkeit von der Behandlungsdauer normalerweise recht hoch sind. Zudem können noch die Fahrtkosten zur Therapie mit 30 Cent pro Kilometer angesetzt werden und viele Personen haben normalerweise noch weitere absetzbare Krankheitskosten vorliegen. Die notwendigen Belege, konkret die Rechnungen vom Psychotherapeuten und die Zahlungsnachweise, sind auf jeden Fall vorzuhalten und dem Finanzamt auf Nachfrage vorzulegen. Wenn die richtige Vorgehensweise beachtet wird, sollte der Steuerabzug klappen, allerdings kann es trotz allem zu individuell unterschiedlichen Prüfungen durch den jeweiligen Finanzbeamten kommen. 

Mehr Informationen und Unterstützungsangebote unter

Externer Link:www.lohi.de/steuertipps