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Steuertipp – Vorsicht bei Zahlungen ans Finanzamt

Eine neue Verordnung für den sicheren Zahlungsverkehr im EU-Raum ist seit kurzem in Kraft. Zeitgleich mit der Umstellung bei den Banken sind von einigen Finanzämtern die Kontodaten geändert worden. 

Was den Zahlungsverkehr sicherer machen soll, kann bei Steuer-Nachzahlungen unerwartete Folgen haben.
In allen Unterlagen sollte die richtige Kontonummer angegeben sein, damit keine Mahngebühren anfallen. © stock.adobe.com/pattilabelle

Beides zusammen erschwert momentan den reibungslosen Ablauf bei Zahlungen an die betroffenen Finanzämter. Darauf macht die Lohnsteuerhilfe (Lohi) Bayern aufmerksam und erklärt, was Verbraucher jetzt tun können.

Die Verification of Payee, die sogenannte VoP-Verordnung der Europäischen Union, gilt seit 9. Oktober. Sie verpflichtet die Banken im Euro-Zahlungsraum, bei SEPA-Überweisungen die IBAN des Zahlungsempfängers und den Empfängernamen abzugleichen und auf Übereinstimmung zu prüfen. Das übernimmt eine Bank-Software, die in Sekundenschnelle die Daten abgleicht und das Ergebnis in Form einer Ampel darstellt. Die grüne Ampel erscheint bei einer „Übereinstimmung“ der Daten und löst die Überweisung aus. Die gelbe Ampel weist auf „kleinere Abweichungen“ hin und die rote warnt, wenn es „keine Übereinstimmung“ gibt. Beim Erscheinen der roten Ampel kann die Zahlung blockiert werden.

Die Umsetzung der Neuregelung führt in der Praxis zu Problemen. Denn unvollständige Namensangaben, unterschiedliche Schreibweisen oder Abkürzungen bei Firmennamen führen beispielsweise dazu, dass die Ampel kein grünes Licht gibt und die Überweisung nicht unmittelbar ausführt. Zwar können Verbraucher diesen Hinweis ignorieren und entscheiden, ihre Überweisung trotzdem durchzuführen. Dann tragen sie aber infolgedessen das volle Risiko, falls es zu einem fehlerhaften Geldtransfer kommt und das Geld verloren geht. Mit der sogenannten VoP-Verordnung soll sichergestellt werden, dass das Geld an die richtige Person überwiesen wird.

Neuer Empfängername

Aufgrund der Umstellung im Banking haben manche Bundesländer einheitliche Empfängernamen für alle Finanzämter im Bundesland eingeführt. Das bedeutet, dass ab sofort alle Zahlungen – egal an welches Finanzamt sie gehen – auf ein einziges zentrales Konto zu überweisen sind. Dazu ist ein neuer Empfängername zu nutzen. In Bayern lautet er „Freistaat Bayern“, in Berlin „Berliner Finanzämter“, in Bremen „Landeshauptkasse Bremen“ oder „Finanzamt Bremerhaven“, in Hamburg „Steuerkasse Hamburg“, in Rheinland-Pfalz „Finanzamt Idar-Oberstein“, im Saarland „Finanzamt Saarlouis“ und in Thüringen „Freistaat Thüringen“. 

In allen anderen neun Bundesländern bleibt es bei dem Empfängernamen „Finanzamt“ plus Ort, wie zum Beispiel „Finanzamt Frankfurt am Main“. Entscheidend ist jedoch weiterhin immer die korrekte IBAN, sodass das Geld den richtigen Empfänger erreicht, unabhängig vom Empfängernamen. 

Abgleich der Daten

Schnell werden die Zahlen der IBAN oft abgetippt und genauso schnell passieren Zahlendreher. Daher sollte man sich für die Überweisung Zeit nehmen und die Daten auf ihre Richtigkeit hin prüfen, bevor die Überweisung freigeben wird. Was bisher unwichtig war, wird nun entscheidend: die exakte Bezeichnung des Empfängers. Diese steht in der Fußzeile des Steuerbescheids. Jedoch ist oftmals nur die IBAN für die Zahlung angegeben. Der gültige oder neue Empfängername kann auf der Website des Finanzamts entnommen werden. Es lohnt sich dort nachzusehen. 

Wer mit Vorlagen im Online-Banking arbeitet, sollte in seinen Vorlagen die Bezeichnung des Empfängers überprüfen und gegebenenfalls aktualisieren, damit künftig die Zahlungen wieder reibungslos laufen. Ein eindeutiger Verwendungszweck, wie die Steuernummer, das Aktenzeichen, die Steuerart und der Zeitraum erleichtern die rasche Zuordnung der Zahlungen. Alternativ kann ein SEPA-Lastschriftmandat eingerichtet werden, so dass Zahlungsverpflichtungen immer fristgerecht eingezogen werden können. 

Mahngebühren

Was den Zahlungsverkehr sicherer machen soll, kann bei Steuer-Nachzahlungen unerwartete Folgen haben. Denn Abweichungen beim Empfängernamen können Zahlungen verzögern. Dies kann bei Unternehmen zu Mahnbriefen und Mahngebühren führen. Auch Steuerzahlungen sind fristgebunden, sodass das Finanzamt bei einer verspäteten Nachzahlung Säumniszuschläge festsetzen kann.  

Wird die Überweisung von der Bank blockiert oder siegt die Unsicherheit auf ein falsches Konto zu überweisen, sollte der Vorgang dokumentiert werden. Das geht am besten mit Screenshots vom Zeitpunkt der versuchten Zahlung, von der VoP-Meldung und dem Bankprotokoll. Im Anschluss sollte das Finanzamt aktiv über den fehlgeschlagenen Zahlungsvorgang informiert werden, wenn eine Fristüberschreitung droht. In begründeten Fällen können Finanzbeamte Säumniszuschläge aus Billigkeitsgründen nämlich erlassen.

Mehr Informationen und Unterstützungsangebote unter

Externer Link:www.lohi.de/steuertipps