Kategorie VdK-Zeitung Urteil Gesundheit

Urteil - Intensivpflege für Kinder mit Diabetes I

Von: ayk

Eine durchgehende Betreuung in der Kita können Kinder als „außerklinische Intensivpflege“ bekommen, wenn sie an Diabetes I erkrankt sind und ihre Blutzuckerwerte stark schwanken. 

Utensilien bei Diabetikes, daneben liegt ein Apfel und Schuhe.
Typ-1-Diabetes beginnt meist im Kindes- und Jugendalter © stock.adobe.com/Goffkein

Entschieden haben dies die Richter des Marburger Sozialgerichts in einem Eilbeschluss vom 5. Februar 2024, der inzwischen veröffentlich wurde (Az. S 14 KR 5/24 ER).

Geklagt hatten die Eltern eines Jungen, der von der Krankenkasse in der Kita mit einer „Unterstützung beim Diabetesmanagement“ zweimal pro Tag versorgt wurde. Da die Unterzuckerung bei ihm aber häufig auftrat, wurde von seinem Arzt eine außerklinische Intensivpflege verordnet, mit einem Umfang von sechs Stunden täglich. Die Kasse lehnte diesen Antrag ab. Laut ihrer Einschätzung wäre der Junge ausreichend versorgt.

Lebensgefahr

Die Richter sahen das anders. Das Kind sei mit einer täglichen zweimaligen Unterstützung nicht ausreichend versorgt, meinten sie. Ihm stehe wegen der stark schwankenden Blutzuckerwerte bis zur Entscheidung im Hauptverfahren die Intensivpflege zu. Ohne diese Versorgung drohten ihm täglich lebensgefährliche Über- und Unterzuckerungen. Dies könne nur von geschultem medizinischen Personal verhindert werden.