Kategorie Gewaltfreiheit für Frauen

Wohnung kündigen bei häuslicher Gewalt

Von: red

Opfer von häuslicher Gewalt werden in Zukunft einen gemeinsam mit dem Täter geschlossenen Mietvertrag einfacher auflösen können. 

Eine junge Frau wird Opfer von häuslicher Gewalt. Die Nahaufnahme zeigt die geballte Faust eines Mannes.
Opferschutz für Mieter soll besser werden. © stock.adobe.com/Rawf

Der Bundesrat hat einen entsprechenden Gesetzesantrag aus Hamburg beschlossen, dem sich Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland angeschlossen haben.

Bisher haben es Opfer von häuslicher Gewalt oft schwer, aus dem gemeinsamen Mietvertrag mit dem Täter oder der Täterin ausscheiden zu können. Stellt sich der ehemalige Partner quer, hilft mitunter nur noch eine Klage. 

Durch den Gesetzesantrag sollen Betroffene künftig schnell und unkompliziert aus dem gemeinsamen Mietvertrag ausscheiden können. Der Senat setzt damit einen rot-grünen Antrag aus der Hamburgischen Bürgerschaft um. Im vergangenen Jahr hatte Hamburg bereits auf der Justizministerkonferenz einen entsprechenden Beschluss erreicht.

Gesetzesänderung

Der Antrag sieht eine Änderung des Gewaltschutzgesetzes vor. Bisher kann eine Betroffene beim Gericht beantragen, dass ihr die gemeinsam mit dem Täter bewohnte Wohnung zugewiesen wird. Die Initiative sieht vor, dass Opfer im Rahmen des Gewaltschutzverfahrens alternativ das Recht haben sollen, vom Täter die Zustimmung zur Kündigung der gemeinsam angemieteten Wohnung zu verlangen. Die gleichen Ausschlussgründe, die bisher für die Wohnungszuweisung gelten, sollen auch für dieses neue Recht gelten. Der Gesetzesantrag berührt nicht die Rechte der Vermieter, sondern würde den Betroffenen die Durchsetzung ihres bestehenden Kündigungsrechts erleichtern.