
Lange Verfahrensdauer
Eines der großen praktischen Probleme für die Versicherten in diesen Fällen ist die viele Zeit, die aufgrund der langen Verfahrensdauer, verloren geht. Nach dem Auslaufen des Arbeitslosengeldes verbleibt oftmals nur die Möglichkeit, Bürgergeld zu beantragen oder vom Einkommen des Partners zu leben. Finanziell schwierig ist es insbesondere für Erkrankte, deren Ehepartner relativ wenig Einkommen, aber dennoch ein paar Euro zu viel hat, um Bürgergeld beanspruchen zu können.
Für Karin H. stellte sich nach dem Widerspruchsbescheid – neben den drohenden finanziellen Einschnitten – noch eine Frage: Sollte sie gegen die Ablehnung der Reha-Maßnahme in ein jahrelanges sozialrechtliches Klageverfahren gehen oder alternativ bereits jetzt die EM-Rentekurz fürErwerbsminderungsrente beantragen? Grundsätzlich schließt, nach Auffassung der Behörden und von Gerichten, das eine das andere aus. Ein Versicherter ist entweder in der Lage, rehabilitiert zu werden oder so stark erkrankt, dass nur noch eine EM-Rentekurz fürErwerbsminderungsrente infrage kommt. Woher der Erkrankte aber wissen soll, was richtig ist (insbesondere bei Erkrankungen wie Depressionen oder Angststörungen), bleibt offen.
Da niemand in die Zukunft schauen kann und weiß, ob und wie sich sein Gesundheitszustand noch einmal bessern wird, ist jedem Erkrankten zu empfehlen, zum einen nach jedem möglichen medizinischen Strohhalm zu greifen, aber eben auch, seine finanzielle Situation im Auge zu behalten, da sonst der Druck im Kopf noch größer werden kann.
Sozialrechtlich gesprochen heißt das: Bleiben Sie an der Reha-Maßnahme dran und beantragen Sie dennoch zeitnah die EM-Rentekurz fürErwerbsminderungsrente.
Auch Karin H. hat sich für den vorgeschlagenen Weg entschieden. Sie legte gegen den ablehnenden Reha-Antrag Klage ein und beantragte parallel die EM-Rentekurz fürErwerbsminderungsrente. Auch die beantragte EM-Rentekurz fürErwerbsminderungsrente wurde abgelehnt, weil ein von der Rentenversicherung beauftragtes psychiatrisches Gutachten zu dem Ergebnis kam, dass Karin H. noch mindestens sechs Stunden lang leichte Tätigkeiten ausüben könnte.
Das Problem: Auf der einen Seite („pro“ Erwerbsunfähigkeit) stehen die jahrelange Arbeitsunfähigkeit, die Auffassungen der eigenen Ärzte, das Gutachten des MDKkurz fürMedizinischer Dienst der Krankenversicherung und auch die subjektive Auffassung der Versicherten selbst; auf der anderen Seite („contra“ Erwerbsunfähigkeit) steht ein einziges von der Rentenversicherung eingeholtes Gutachten.
Karin H. ging gegen den ablehnenden Rentenbescheid vor. Kurz nachdem die zweite Klage gerade eingereicht war, meldete sich die Rentenversicherung im Reha-Verfahren und war überraschend bereit, der Versicherten doch eine Reha-Maßnahme zu bewilligen. Karin H. absolvierte die Rehabilitation. Im Reha-Entlassungsbericht ist zu lesen, dass sie weder ihre Tätigkeit als Krankenschwester über sechs Stunden ausüben kann noch eine Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt von über sechs Stunden aufzeigt. Ungeachtet dieser eindeutigen Leistungseinschätzung lehnte die Rentenversicherung die Gewährung einer EM-Rentekurz fürErwerbsminderungsrente weiterhin ab. Die Begründung zur Leistungseinschätzung der Klinik wäre nicht nachvollziehbar, so der Rententräger.
Karin H. hielt an dem Klageverfahren fest. Zwei Jahre später wurde ihr vom Sozialgericht eine EM-Rentekurz fürErwerbsminderungsrente rückwirkend ab Antragstellung zuerkannt.
Kriterien für Quali-Mix
„Die Flexibilisierung der Fachkraftquote ist ein Baustein, um das Angebot an guter stationärer Pflege in Hamburg zu stärken und es Angehörigen zu erleichtern, schnell einen guten Pflegeplatz zu finden“, erklärt Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer. Dabei gelte: je besser die Qualität einer Pflegeeinrichtung, desto flexibler könne sie im Personaleinsatz werden und desto weniger Vorgaben wären einzuhalten. „Hierfür definieren wir eindeutige Kriterien. Weiterhin ergreifen wir Maßnahmen, um die Personalsituation in der Pflege langfristig zu entlasten“, so Schlotzhauer. Deshalb stärke man die akademische Ausbildung.
Die Flexibilisierung der Fachkraftquote, abhängig von der vorgehaltenen Pflegequalität, soll zu einer Entlastung der Personal- und Versorgungssituation in der Pflege beitragen. Für Einrichtungen, die in den vergangenen zwölf Monaten eine gute Betreuungsqualität erreicht haben, kann die Fachkraftquote ab dem 1. November auf 40 Prozent gesenkt werden. Sofern die Landesverbände der Pflegekassen ein hohes Qualitätsniveau feststellen, entfallen die Anforderungen an die Anteile von Fachkräften und landesrechtlich anerkannten Assistenten für diese Einrichtungen. Die Einrichtungen sind dann bei der Wahl des Qualifikation-Mixes frei.
Bislang galt für Pflegeheime die Vorgabe, dass 50 Prozent des Personals in Betreuung und Pflege dreijährig ausgebildete Fachkräfte sein müssen, unabhängig von der tatsächlichen erreichten Pflegequalität in den Einrichtungen. Die neue Regelung gilt ab 1. November und vorerst nur für rund ein Drittel der 142 stationären Pflegeeinrichtungen in Hamburg.
Vorteile der elektronischen Patientenakte
Bisher liegen Befunde und andere medizinische Daten bei den jeweiligen behandelnden Ärzten meist im Schrank. Ein Austausch der Informationen unter den Praxen ist häufig schwierig. In der elektronische Patientenakte werden ab dem kommenden Jahr alle Gesundheitsdaten an einem zentralen Ort gespeichert, sodass alle involvierten Ärzte entsprechend darauf zugreifen können. So ist etwa der Medikationsplan hinterlegt, Informationen über die Blutgruppe, Laborbefunde, Therapie- und Behandlungsberichte, Allergien, Unverträglichkeiten oder auch Notfall-Medikamente. Durch die Bündelung der Daten können zum Beispiel unnötige Doppeluntersuchungen und unerwünschte Wechselwirkungen vermieden werden. Zusätzlich können in der ePA auch Informationen zu Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen oder Organ- und Gewebespenden hinterlegt werden.
Der VdK befürwortet die Einführung der elektronischen Patientenakte. „Wenn medizinische Befunde und Informationen aus vorherigen Untersuchungen über die Praxisgrenzen hinaus gespeichert werden, kann sich die Versorgung der Patienten deutlich verbessern. Zudem fallen Mehrfachbehandlungen weg und sparen so wertvolle Zeit bei der Genesung der Versicherten“, erklärt Andrea Nacke, Leiterin der Abteilung Sozialpolitik beim VdK Niedersachsen-Bremen.
Symptome und Auslöser
Viele Burnout-Betroffene haben sich in intensiven Auseinandersetzungen – zum Beispiel mit dem Partner oder Freunden, mit dem System, in dem sie sich befinden, oder auch mit ihrer Lebenssituation infolge von Trennung, Todesfall, Scheitern, Krankheit, die sie nicht akzeptieren wollen – übermäßig verausgabt und fühlen sich wegen der andauernden Überlastung geistig, körperlich und emotional erschöpft beziehungsweise ausgebrannt. Sie sind oft gereizt und angespannt, aber auch lustlos, gleichgültig und manchmal zynisch. Außerdem können sie ihre Aufgaben im Alltag nicht mehr oder kaum noch bewältigen.
Hinzu kommen nicht selten Unruhe, innere Leere, Angstgefühle und Schlafprobleme. Auch Lebensfreude und Selbstwertgefühl sind oft beeinträchtigt. Deutliche Erschöpfungssignale sind Konzentrationsstörungen, Kopf- und Magenschmerzen, Schwindel, Ohrgeräusche, hoher Blutdruck und Herz-Kreislaufprobleme oder gar Bandscheibenvorfälle.
Die Faktoren, die ein Burnout-Syndrom fördern, können vielfältig sein – nicht nur beruflicher, sondern auch anderer Art. Perfektionismus kann zum Beispiel ein Risiko darstellen. Das familiäre Umfeld kann Auslöser sein, wie zum Beispiel bei der Pflege von Angehörigen. Auch Menschen, die in ihrer Kindheit keine sichere Bindung erlebt oder Verluste erlitten und nicht verarbeitet haben, tragen ein erhöhtes Risiko für Burnout. Solche problematischen Bindungs- und Emotionsmuster können bis ins Erwachsenenalter fortwirken. So versuchen manche der Betroffenen, ihre nicht erfüllten Bedürfnisse aus der Kindheit in aktuellen Beziehungen auszuleben, die dadurch emotional aufgeladen werden.
Ebenso wie die Bindungsunsicherheit sind auch unverarbeitete traumatische Bindungserfahrungen und nicht bewältigte Verluste mit einer geringeren Fähigkeit zur Emotionsregulation verknüpft, was sich vor allem in Anforderungs- oder Konfliktsituationen bemerkbar macht. Die Schwierigkeiten bei der Bewältigung negativer Emotionen begünstigen dann vermutlich die Entstehung eines Burnouts.
Wie funktioniert es?
Es gibt zwei Möglichkeiten, die Steuersenkung zu beantragen. Ist der alleinerziehende Elternteil in Steuerklasse 1 verblieben, sollte unbedingt die Möglichkeit eins genutzt werden, rät die Lohi. Dafür ist innerhalb von vier Jahren eine Steuererklärung mit der ausgefüllten Anlage Kind einzureichen, wenn keine Pflicht zur Abgabe besteht. Der Entlastungsbetrag wird dann nachträglich angerechnet und führt in der Regel zu einer größeren Steuererstattung auf einmal. Diese Summe kann beispielsweise für eine Nachzahlung bei den Energie- und Betriebsnebenkosten der Wohnung oder eine kleinere Anschaffung verwendet werden.
Die zweite Möglichkeit lautet, unterm Jahr in die Steuerklasse 2 zu wechseln. Für den Erhöhungsbetrag muss ein zusätzlicher Antrag auf Lohnsteuerermäßigung gestellt werden. Dies kann beim örtlichen Finanzamt oder durch Elster-Nutzer online erfolgen. Der Freibetrag und der Erhöhungsbetrag werden anschließend bei den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen eingetragen. So wird der Steuervorteil beim laufenden monatlichen Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber unmittelbar berücksichtigt. Infolgedessen fließt jeden Monat mehr Netto aufs Konto. Das Geld steht damit sofort zur Verfügung. Gut zu wissen: Eine Steuererklärung wird deswegen ausnahmsweise nicht zur Pflicht, kann sich aber dennoch lohnen.
Mehr Informationen und Unterstützungsangebote unter
Museum zum Anfassen
„Wissen möglichst vielen Menschen zugänglich zu machen und Teilhabe zu schaffen sind entscheidende Themen unserer vielfältigen Gesellschaft“, betont Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien. Engagierte Projekte wie das „Museum zum Anfassen“ würden hierfür einen wichtigen Beitrag leisten. „Das Projekt macht Ausstellungen mit kreativen Angeboten, Führungen und Zugängen erlebbar und spricht vor allem Menschen an, denen diese Inhalte bisher aus unterschiedlichen Gründen verwehrt blieben.“ Für die Kulturstadt Hamburg sei das eine hervorragende Initiative, die die Tore der teilnehmenden Museen, Ausstellungshäuser und Gedenkstätten für die gesamte Stadtgesellschaft zu öffnen.
„Genau solche Projekte sind es, die uns vor drei Jahren motiviert haben, den Fonds für inklusive Kulturprojekte, zusammen mit der Stiftung Kulturglück und der Behörde für Kultur und Medien, zu gründen“, erklärt Katja Krupke, Geschäftsführerin der Hildegard- und Horst-Röder-Stiftung. „Wir wollten helfen, die Teilhabe aller an der Hamburger Kultur Stück für Stück voranzubringen. Es macht uns glücklich und auch stolz, dass uns das gelungen ist.“
Der Museumsdienst Hamburg entwickelte mit neun Hamburger Museen die Reihe „Museum zum Anfassen“ eigens für und mit Menschen mit Lernschwierigkeiten, zum Beispiel Personen mit Down-Syndrom oder aus dem autistischen Spektrum.
Kostenfreie Teilnahme
Das Prinzip ist einfach: Die Anmeldung erfolgt über die Internetseite oder telefonisch. Nach der Buchung erhalten die Teilnehmenden ihre Zugangsdaten, mit denen sie sich am Veranstaltungstag in die Telefonführung einwählen können. Eine professionelle Kulturvermittlung aus dem jeweiligen Museum führt sie dann 60 Minuten am Telefon durch die Ausstellung und beschreibt die visuellen Inhalte, Räumlichkeiten und Kunstwerke. Die Teilnahme ist kostenlos. Das Projekt wurde während des Corona-Lockdowns unter anderem vom Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg initiiert, als keine Museumsbesuche möglich waren. Gefördert wird das Angebot durch die Aktion Mensch, die Behörde für Kultur und Medien Hamburg sowie den Fonds „Kultur für Alle“.
Vorher beraten lassen
Es gibt viele verschiedene Konstellationen in Rentenverfahren. Sollten Sie nach jahrelanger psychischer Erkrankung zu der Erkenntnis gelangen, einen EM-Renantrag stellen zu wollen, sollten Sie einige praktische Tipps beachten.
Therapie vor Rehabilitation, Rehabilitation vor Rente – halten Sie diese Reihenfolge bitte ein. Die Kläger sind in allen Rentenverfahren darlegungs- und beweispflichtig, ob sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch sechs Stunden und mehr tätig sein können. Wer vor dem Rentenantrag weder therapiert noch rehabilitiert wurde, wird mit seinem Rentenantrag grundsätzlich keinen Erfolg haben.
Lassen Sie sich rechtzeitig und möglichst noch vor Rentenantragstellung beim VdK beraten, ob der auf EM-Rentekurz fürErwerbsminderungsrente gerichtete Antrag für Sie die einzige Möglichkeit darstellt. Umso früher man aus dem Erwerbsleben ausscheidet, desto mehr wirkt sich dies womöglich finanziell nachteilig auf die Altersrente aus. Vielleicht gibt es in Ihrem Fall noch weitere Reha-Möglichkeiten oder eventuell auch andere Rentenformen. Bei der sozialrechtlichen Beratung sollten auch die wirtschaftlichen Aspekte Berücksichtigung finden.

Duales Studium
Um die Personalsituation in der Pflege zu verbessern, sind ab dem Wintersemester 2024/2025 Pflegeausbildung und Studium gleichzeitig möglich. Hierfür wurde ein berufsbegleitender Bachelorstudiengang an der BHH geschaffen. Entsprechend einer vorab erstellten Bedarfsabfrage sollen in einem ersten Schritt rund 60 Studienanfängerinnen und -anfänger in den Studiengang aufgenommen werden.
Prävention
Zur Prävention eines Burnouts ist es wichtig, auf Phasen der Entspannung und Erholung zu achten, also regelmäßige Pausen, Spaziergänge oder bewusstes Atmen in den Tagesablauf einzubauen. Sport und Hobbys können ebenfalls helfen, aus den negativen Gefühlen herauszukommen. „Außerdem sollten Betroffene für ein Gleichgewicht zwischen Nehmen und Geben sorgen, sowohl in ihren Beziehungen als auch in dem, was sie tun. Auch eine regelmäßige systematische Reflexion der persönlichen Ziele und Werte im Kontext der jeweiligen Lebenssituation oder beruflichen Konstellation im Sinne einer Work-Life-Balance, ist, wenn nötig mit therapeutischer Unterstützung, empfehlenswert“, rät Professor Nelles.
Wer macht mit?
In 20 verschiedenen Führungen kann man neue inklusive Zugänge zu den Sammlungen und Ausstellungen erleben. Es machen mit: das Altonaer Museum, das Archäologische Museum Hamburg und das Stadtmuseum Harburg, die Deichtorhallen, das Deutsche Hafenmuseum (Standort Schuppen 50A), die Hamburger Kunsthalle, die KZ-Gedenkstätte Neuengamme, das Internationale Maritime Museum Hamburg, das Museum der Natur/Zoologie und die Sammlung Falckenberg.
Die bisherigen Führungsangebote aus der Reihe „Museum zum Anfassen“ für blinde und sehbehinderte Menschen werden weiterhin angeboten. Interessierte können aus 14 verschiedenen Führungen für mehrere Sinne auswählen.
Zu jeder der neuen Führungen gehört ein Materialkoffer mit Objekten zum Ertasten, Riechen und Hören – passend zum sinnlichen Erfahren der unterschiedlichen Sammlungen. Heu, Leder, Duftaromen und Gewürze lassen die Teilnehmenden im Altonaer Museum und im Internationalen Maritimen Museum durch Tastsinn und Gerüche in vergangene Zeiten eintauchen. Mit Audiospuren von Tierstimmen, Präparaten und Schädelabgüssen können Interessierte naturkundliche Fragen im Museum der Natur/Zoologie oder künstlerische Darstellungen von Tieren in der Hamburger Kunsthalle erfassen.
Repliken von Harpunen und Steinzeitfeuerzeugen verdeutlichen im Archäologischen Museum das harte Leben früherer Menschen in Hamburg. In den Deichtorhallen und in der Sammlung Falckenberg schlüpfen die Teilnehmenden spielerisch in herrschaftliche Rollen, um über Politik und Machtfragen zu diskutieren. An Bord der Peking im Deutschen Hafenmuseum kann man selbst mit anpacken und erfahren, wie einst hart körperlich auf See und im Hafen gearbeitet wurde.
Anmeldung
Anmelden können sich Interessierte an „Bei Anruf Kultur“ per E-Mail Externer Link:buchung@beianrufkultur.de oder unter der Telefonnummer (0 40) 20 94 04-36.
Das Monatsprogramm ist auf Externer Link:www.beianrufkultur.de zu finden oder lässt sich unter der Telefonnummer (0 40) 20 94 04-69 erfragen.
Arbeitssuchend melden
Auch wenn Sie ausgesteuert sind, das heißt ihre Sozialleistungen bei der Krankenkasse und dem Arbeitsamt ausgelaufen sind, melden Sie sich nachweislich regelmäßig beim Arbeitsamt arbeitssuchend. (Eine Ausnahme gilt für Versicherte, die im Anschluss Bürgergeld erhalten.) Sobald man bei keinem Sozialversicherungsträger mehr geführt wird, endet nach einer gewissen Zeit die sogenannte versicherungsrechtliche Zeit. Allein hierdurch könnten Sie sämtliche Ansprüche gegenüber den Rententrägern verlieren. Melden Sie dem Arbeitsamt, auch wenn Sie kein Geld mehr von dort beziehen, dass Sie ihre Arbeitskraft im Rahmen ihres Restleistungsvermögens zur Verfügung stellen.
Schließen Sie vor dem Rentenantrag eine Rechtschutzversicherung für sozialrechtliche Verfahren ab. Wenn sie sich später im Klageverfahren befinden, haben sie mit einer Versicherung die Möglichkeit, selbst einen Gutachter zu benennen. Sie sind damit nicht auf die vom Gericht beauftragten Sachverständigen angewiesen. Die meisten Versicherungen übernehmen grundsätzlich die Kosten für Gutachten. Holen Sie sich verschiedene Angebote ein.
Aufbaustudium
Zum Wintersemester 2025/2026 wird ein neuer Aufbaustudiengang Lehramt für berufsbildende Schulen der Fachrichtung Pflege- und Therapiewissenschaft eingerichtet. Zielgruppe sind Personen mit Bachelorabschluss in einem Pflege-, Therapie-, oder Gesundheits-Studiengang. Angestrebter Abschluss ist der Master of Education für das Lehramt an berufsbildenden Schulen. Geplant ist eine Kapazität von jährlich 25 Studierenden.
Weiterhin wird der primärqualifizierende Studiengang der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW) an die gesetzlichen Vorgaben zur selbstständigen Ausübung der Heilkunde angepasst. Pflegende, die sich über die Hochschule qualifizieren, dürfen künftig heilkundliche Aufgaben übernehmen. Deshalb werden Kompetenzen zur selbstständigen Ausübung der Heilkunde für die Bereiche diabetische Stoffwechsellage, chronische Wunden und Demenz ab 2026 in den primärqualifizierenden Studiengang Pflege integriert. Mit dieser Maßnahme setzt Hamburg die Vorgaben des Pflegestudiumstärkungsgesetzes um, das Ende 2023 beschlossen wurde.
Warnsignale
Wenn sich die Situation allerdings nicht ändern sollte und Erholungsphasen nicht mehr erfolgreich zu psychischer und physischer Regeneration führen, ist psychiatrisch-psychotherapeutische Hilfe ratsam. „Wichtig ist dabei, dass die Betroffenen ihre persönlichen Warnsignale für Überforderung kennenlernen und für sich herausfinden, wie sie aktiv verhindern können, erneut zu erkranken“, betont Professor Nelles. Außerdem ist zu klären, ob sich möglicherweise zusätzlich eine psychische Erkrankung hinter den Beschwerden verbirgt. Bei drei Viertel der Betroffenen treten begleitend psychische Erkrankungen wie Depressionen und Angststörungen auf.
(Quelle: Externer Link:www.neurologen-und-psychiater-im-netz.org )
Was ist neu?
Bei den neuen Führungsformaten sorgen Fokushilfen und Verständniskarten für einen leichteren Zugang zu komplexen Exponaten. Mit Objektpuzzles, Bewegungs- und Suchspielen nähern sich die Teilnehmenden in den Ausstellungen Themen wie Naturschutz, Schifffahrt, Liebe, Freundschaft und Identität, Zeit und Vergänglichkeit, Nationalsozialismus, Globalisierung und Geld. Die Verwendung von einfacher Sprache soll Verständnisbarrieren senken.
Alle Angebote in der Reihe „Museum zum Anfassen“ wurden von speziell geschulten Kulturvermittlern konzipiert und die Formate mit Expertinnen und Experten mit Behinderungen aus dem Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg BSVH, der Campus Uhlenhorst gGmbH und der Evangelischen Stiftung Alsterdorf entwickelt.
Um finanzielle Barrieren zu senken, wird eine begrenzte Zahl an Führungen bis Ende 2024 von der Behörde für Kultur und Medien, der Hildegard- und Horst-Röder-Stiftung und der Stiftung Kulturglück gefördert. Die Führungsentgelte sind in dieser Zeit für Erwachsenengruppen und Schulklassen stark ermäßigt. Für die Teilnehmenden an den Führungen ist der Eintritt in die betreffenden Museen frei.
Für Familien und andere Einzelpersonen mit Lernschwierigkeiten bieten einige Museen auch öffentliche Führungen zu festen Terminen an (siehe Kasten). Gruppen können auch eigene Führungen zum Wunschtermin buchen. Alle Informationen und Buchungsmöglichkeiten unter
Serie "Rechtliche Möglichkeiten bei psychischer Erkrankung"
Nächste Termine
Donnerstag, 12. Dezember 2024:
Altonaer Museum, für Menschen mit Lernschwierigkeiten
Samstag, 14. Dezember 2024:
Sammlung Falckenberg, für Menschen mit Lernschwierigkeiten
Die Serie „Rechtliche Möglichkeiten bei psychischer Erkrankung“ umfasst folgende Artikel:
Teil 1: Was passiert, wenn alles zu viel wird (siehe VdK-Zeitung Oktober 2024)
Teil 2: Reha oder EM-Rentekurz fürErwerbsminderungsrente? Kein Entweder-Oder! (siehe VdK-Zeitung November 2024)
Teil 3: Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen (siehe VdK-Zeitung Dezember 2024)