Mehr als 68.000 Menschen wurden nach Angaben des Verbands der Ersatzkassen (vdek) im Jahr 2023 in Hamburg zu Hause gepflegt – in der Regel im Wesentlichen von An- und Zugehörigen aller Altersgruppen. Nur in rund jedem dritten Fall hat ein ambulanter Pflegedienst diese Arbeit unterstützt. Die Leistung dieser An- und Zugehörigen ist somit ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor.

Menschen, die diese Nächstenpflege übernehmen, sind nicht nur Lebenspartnerinnen oder -partner, sondern auch Eltern, Kinder und Geschwister sowie Freunde oder Nachbarn. Neben ihrem Beruf, der Schule, Kindern und Haushalt übernehmen sie Verantwortung für einen pflegebedürftigen Menschen und spielen damit eine tragende Rolle, damit dieser in seiner vertrauten Umgebung bleiben kann.

Die Versorgung eines Pflegebedürftigen ist mit vielen Belastungen verbunden und kann sehr anstrengend, zeit- und kräfteraubend sein. Die gesundheitliche und finanzielle Belastung der pflegenden An- und Zugehörigen ist deshalb alarmierend. Die Sichtbarkeit ihres enormen Einsatzes ist nach wie vor viel zu gering. Neben der Sorge um den zu Pflegenden fehlt vielen die Kraft, sich auch noch für ihre persönlichen Interessen stark zu machen.

Da es sich um keine homogene Gruppe handelt, lernen sich diese „Pflegenden An- und Zugehörigen“ selten kennen und können ihre Erfahrungen nicht austauschen. Was also fehlt, ist eine übergreifende Selbsthilfe- und Interessenvertretung sowie politische Aktivitäten, um sich Gehör zu verschaffen. 

Bis 2035 wird die Zahl der Pflegebedürftigen noch signifikant steigen. Deshalb brauchen pflegende An- und Zugehörige frühzeitig Unterstützung und Hilfe von Organisationen und Initiativen, die sich für die Interessen der unterschiedlichen Gruppen einsetzen. 

Zu Hause alt werden – das ist der Wunsch fast aller Menschen in Deutschland. Nur zehn Prozent können sich vorstellen, einmal in einem Pflegeheim zu leben. Bei den Pflegebedürftigen sind es sogar nur 2,3 Prozent.

72 Prozent der Pflegenden sind Frauen. Fast die Hälfte aller Befragten gibt an, Vater oder Mutter zu pflegen. In jedem fünften Pflegehaushalt pflegt ein Lebens- oder Ehepartner.

Nächstenpflege ist ländlich: 42 Prozent der Pflegenden leben in einem Ort, der unter 5000 Einwohner hat.

37 Prozent der Pflegenden pflegen schon mehr als fünf Jahre. 23 Prozent pflegen mindestens 40 Stunden in der Woche. Nächstenpflege ist eine Familienangelegenheit. In 60 Prozent der Pflegehaushalte helfen noch weitere Familienmitglieder mit.

Pflegebedürftigkeit betrifft auch Kinder. In jedem achten Pflegehaushalt pflegen Eltern ihre minderjährigen oder erwachsenen Kinder. Der Umfang der Pflegeleistung ist dabei immens: Mehr als die Hälfte der pflegenden Eltern (54 Prozent) pflegt mehr als 39 Stunden pro Woche. 64 Prozent der Eltern unterstützen ihr Kind regelmäßig auch in der Nacht. Pflegende Eltern verzichten für die Pflege auf große Teile ihres Einkommens. 75 Prozent der pflegenden Eltern (in der Regel die Mütter) reduzierten aufgrund der Pflege die Arbeitszeit, zwei Drittel von ihnen um mindestens 50 Prozent.

Nur wenige Familien mit pflegebedürftigen Kindern nutzen außerhäusliche Pflegeunterstützungen. Kurzzeitpflege nehmen 18 Prozent und Tages- oder Nachtpflege nur drei Prozent in Anspruch. Nur elf Prozent nutzen einen Pflegedienst.

Das Ausmaß der 24-Stunden-Betreuung war bisher unbekannt. Nach VdK-Hochrechnungen beschäftigen lediglich 221.000 Pflegehaushalte eine solche Betreuungskraft. Dies sind meist besonders schwer Pflegebedürftige. Neben der Betreuungskraft sind meist ein ambulanter Pflegedienst und Familienmitglieder eingebunden. Im Vergleich zu anderen Pflegehaushalten sind Angehörige von Pflegebedürftigen, die eine 24-Stunden-Betreuung haben, häufiger erwerbstätig (um zehn Prozent).

Bescheinigungslücke

Normalerweise muss für den Bezug von Krankengeld eine durchgehende Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit vorgelegt werden. Fehlt ein Tag oder mehrere, würde im laufenden Arbeitsverhältnis das Krankengeld für diese Zeit ruhen. Wurde das Arbeitsverhältnis allerdings beendet, geht mit einer Bescheinigungslücke der Krankengeldanspruch dauerhaft verloren. So war es auch im konkreten Fall: Die Krankenkasse stellte wegen der fehlenden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den 18. und 19. Juni 2018 die Zahlung von Krankengeld an die Frau ein.

Auf ihre Klage hin verurteilte das Sozialgericht Augsburg und das Bayerische Landessozialgericht die Krankenkasse, das Krankengeld weiterhin zu zahlen. Dieser Rechtsauffassung schloss sich jetzt auch das BSGkurz fürBundessozialgericht an und begründete diese mit der bereits gängigen Rechtsprechung. Schon jetzt lasse die Regel einer lückenlosen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch Ausnahmen zu.

Somit gilt: Wer alles Zumutbare unternimmt, um eine Krankschreibung zu bekommen, verliert seinen Krankengeldanspruch nicht. „Die Anforderungen hieran sind aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht zu überspannen“, erklärten die Kasseler Richter.

Wie kann ich Gesundheitskosten mit meiner Steuererklärung absetzen?

Die Bedingung ist, dass in dem Jahr der steuerliche Selbstbehalt bei den außergewöhnlichen Belastungen überschritten wird. Das heißt, die Schwelle der „zumutbaren Belastung“ wird überschritten. Jeder Euro, der über dieser Grenze liegt, kann von der Steuer abgesetzt werden. Die zumutbare Belastung wird vom Finanzamt festgesetzt und geht von einem bis sieben Prozent des zu versteuernden Einkommens. Der Prozentsatz hängt von der Veranlagungsart, der Kinderzahl im Haushalt und der Einkommenshöhe ab.

Porträtfoto von Tobias Gerauer
Tobias Gerauer © Lohi

Koffein stimuliert

Unter den mehr als 1000 Inhaltsstoffen im Kaffee ist Koffein die bekannteste Substanz, und zwar die, die wach macht. „Koffein stimuliert das Nervensystem: Wir können uns besser konzentrieren, schneller denken und leichter lernen. Zudem hebt Koffein die Stimmung“, erläutert Köksal. „Auch die Herzfrequenz wird angeregt, der Blutdruck, die Magenfunktion, die Darmtätigkeit und viele weitere Stoffwechselvorgänge.“ Die Folge: Wir fühlen uns einfach fitter. Doch was passiert dabei genau im Gehirn?

Koffein blockiert ein Molekül, das müde macht, nämlich das Adenosin. Gleichzeitig sorgt Koffein dafür, dass die Stresshormone Adrenalin und Cortisol ausgeschüttet werden, die den Organismus mobilisieren. Weil Koffein im Gehirn wirkt und aufputscht, gilt Kaffee als Droge. Er macht zwar nicht im eigentlichen Sinne süchtig, es setzt aber eine Art Gewöhnungseffekt ein. Wer also viel Kaffee trinkt und plötzlich darauf verzichtet, kann Kopfschmerzen bekommen oder müde werden. Eine Tasse Kaffee wirkt durchschnittlich etwa vier Stunden – abhängig von Alter, Gesundheit, Gewohnheit, Gewicht und Veranlagung.

Ernährung im Alltag

„Wenn es darum geht, gesunde Ernährung mit dem Alltag der Menschen zu vereinen und damit viele Menschen zu erreichen, kommt der Gemeinschaftsverpflegung in Kitas, Schulen und Betrieben eine besondere Verantwortung zu. Hier unterstützen wir als TK fachlich und fördern Präventionsmaßnahmen“, so Jacob.

Trotz des immer stärkeren Bewusstseins der Bevölkerung für gesunde Ernährung und Nachhaltigkeit sind die Fleischesserinnen und -esser unter den Norddeutschen laut Studie in der Überzahl. 77 Prozent der befragten Menschen im Norden gaben an, regelmäßig Fleisch zu essen. Überwiegend pflanzlich ernähren sich 19 Prozent. Zwei Prozent der Norddeutschen ernähren sich nach eigenen Angaben komplett vegetarisch oder vegan.

Kinderpässe

Die Behörde bittet Eltern zu berücksichtigen, dass ab dem 1. Januar 2024 keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt werden können. Vorhandene Dokumente behalten bis zum Ablauf ihre Gültigkeit. Kinder unter 12 Jahren erhalten ab dem Jahr 2024 für Reisen einen Personalausweis oder Reisepass.
Eine Terminbuchung für Reisepässe und Personalausweise ist telefonisch über die 115 oder über Externer Link:www.hamburg.de/hamburgservice auch online möglich.

Regionale Hilfe

Um die Zusammenarbeit der Pflegenden in Hamburg zu stärken, hat die Allianz pflegende Angehörige – Interessengemeinschaft und Selbsthilfe (AllipA) unter Federführung ihrer Vorstandsvorsitzenden Dr. Hanneli Döhner eine Förderung zur Bildung eines regionalen Netzwerkes in Hamburg beantragt und für 2023 erhalten. Unterstützt wird sie dabei von Leben mit Behinderung Hamburg Elternverein und deren Geschäftsführerin Kerrin Stumpf sowie der Alzheimer Gesellschaft Hamburg mit Geschäftsführer Jörn Wieking. Das Dreier-Team bildet seitdem die Steuerungsgruppe.

Dank der Fördermittel konnte eine Projektkoordinatorin bis Ende 2023 beschäftigt werden. Diese konnte einen wichtigen Beitrag zum Aufbau und der Evaluation des Netzwerkes leisten. In dem neuen Netzwerk haben sich derzeit 21 Organisationen zusammengeschlossen.

Neben den regelmäßigen Netzwerktreffen wurde im letzten Herbst ein erster öffentlicher Fachtag veranstaltet. Renommierte Referentinnen und Referenten stellten verschiedene Aspekte der Nächstenpflege vor. 

Professor Andreas Büscher von der Hochschule Osnabrück präsentierte aktuelle Studienergebnisse zur Situation und den nötigen Handlungsbedarf. Maren Roling, ebenfalls von der Hochschule Osnabrück, berichtete in ihrem Vortrag von der Situation pflegender Kinder und Jugendlicher. Diese Gruppe soll laut Rahmenplanung der pflegerischen Versorgung bis 2026 auch für Hamburg stärker in den Blick genommen werden. 

Mit dabei war auch Veronika Vahrenhorst, die Leiterin der „Fachstelle für pflegende Angehörige“ in Berlin. Ihre Erfahrungen und Planungen werden eine zentrale Bedeutung für die weitere Arbeit des Netzwerkes haben, da im kommenden Jahr eine „Koordinationsstelle für pflegende Angehörige Hamburg“ geplant ist. 

Ein weiterer Programmpunkt war die Vorstellung der Ergebnisse einer Befragung der Netzwerkpartner durch die Projektkoordinatorin zu den Bedarfen der pflegenden Angehörigen. Anschließend interviewte Sophie Rosentreter von „Ilses weite Welt“ unterschiedliche pflegende An- und Zugehörige. So wurden die Vorträge der Experten mit der Expertise der Betroffenen ergänzt und die Gäste intensiv in die Diskussion einbezogen. Die Rückmeldungen der Teilnehmenden zum Fachtag waren gerade wegen dieser unterschiedlichen Perspektiven sehr positiv und der Austausch wurde als ausgesprochen anregend empfunden. 

Das „Netzwerk pflegende Angehörige Hamburg“ möchte sich weiterhin mit Nachdruck dafür einsetzen, die Anliegen der pflegenden An- und Zugehörigen in den Fokus zu rücken und die dringend erforderlichen Unterstützungs- und Entlastungsangebote auszubauen. 

Finanzielle Sorgen

49 Prozent der Pflegenden mussten für die Versorgung des Pflegebedürftigen ihre Arbeitszeit reduzieren. Für den Verdienstausfall gibt es keine Kompensation. Das schlägt sich auch in Sorgen um die Finanzen nieder. Die Hälfte (55 Prozent) derjenigen, die nur noch ein Einkommen unter 2000 Euro haben, berichtet von ständigen finanziellen Sorgen.

Die Mehrheit der Pflegenden (59 Prozent) vernachlässigt die eigene Gesundheit. 80 Prozent sorgen sich um ihren eigenen gesundheitlichen Zustand. Selbst nachts sind Pflegende in Rufbereitschaft. 63 Prozent geben an, dass sie hier regelmäßig Hilfestellung leisten müssen. 27 Prozent der Pflegebedürftigen brauchen jede Nacht Hilfe und die Nächstenpflegenden sind für sie da.

91 Prozent der Pflegenden haben sich freiwillig und bewusst dafür entschieden, zu pflegen. Sie entdecken im Laufe der Zeit eine positive Seite an der Nächstenpflege – sowohl für sich als auch für das Verhältnis zueinander (61 Prozent). Mehr als die Hälfte (53 Prozent) meint, dass die Beziehung zueinander gut ist. 10 Prozent der Pflegenden berichten aber auch von Aggressionen und Spannungen. Unterstützung lohnt sich: Je positiver das Verhältnis zueinander ist, umso höher ist der Zustimmungswert, weiterhin zu Hause pflegen zu wollen.

Woher weiß ich, dass ich genug Ausgaben habe, um diese anrechnen zu lassen?

Ob die Ausgaben hoch genug sind, stellt sich oft erst am Ende eines Jahres heraus. Daher ist es wichtig, das ganze Jahr über konsequent Belege zu sammeln und systematisch aufzuheben. Je mehr Ausgaben ich habe, desto leichter wird die individuelle Zumutbarkeitsgrenze überschritten. Es bietet sich also an, in dem Jahr, in dem die Zähne saniert werden, auch gleich die neue Gleitsichtbrille anzuschaffen und die Ausgaben zu häufeln. Teilleistungen und Zuschüsse der Krankenkassen oder Rentenversicherung müssen bei der Kostenaufstellung für das Finanzamt abgezogen werden, denn ich kann nur die verbliebenen selbst getragenen Kosten geltend machen.

Inhaltsstoffe schützen

Doch Koffein ist nicht der einzige Wirkstoff. „Vor allem Inhaltsstoffe wie zum Beispiel pflanzliche Phenolsäuren, die als sogenannte Antioxidantien wirken, scheinen für die Gesundheit förderlich zu sein: Sie fangen freie Radikale, die unsere Zellen angreifen, und senken so das Risiko für zum Beispiel Krebs oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen“, sagt Köksal.

Lange war man sich aber nicht sicher, ob Kaffee krebserregend ist. Das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZkurz fürDeutsches Krebsforschungszentrum Heidelberg) schließt, mit Blick auf aktuelle Studien, ein Krebsrisiko aus. Kaffee bietet wohl eher einen gewissen Schutz, zum Beispiel gegen Leberkrebs.

Auch das Herz profitiert. Kaffee senkt offenbar das Risiko für die koronare Herzkrankheit und Schlaganfall. Den Blutdruck erhöht der Wachmacher nur kurzfristig, langfristig besteht keine Gefahr für einen Bluthochdruck. Wenn sich mit Kaffee Herzrhythmusstörungen verstärken, empfiehlt es sich, zu koffeinfreiem Kaffee zu greifen. Zumal auch dieser Variante ähnliche Schutzwirkungen zugeschrieben werden.

Damit Kaffee einen positiven Effekt auf die Gesundheit behält, sollte eine Einzeldosis von 200 Milligramm Koffein nicht überschritten werden. Zu diesem Schluss kommt die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (European Food Safety Authority: EFSA), die sich einen Überblick über die Studien zum Thema Kaffee verschafft hat. Das sind zwei Tassen Filterkaffee oder Espresso. Eine Tasse Filterkaffee enthält im Durchschnitt um die 90 Milligramm Koffein, ein Espresso um die 80 Milligramm. Der Gehalt kann allerdings sehr schwanken, abhängig von der Sorte, der Zubereitung und der Menge an Kaffeepulver beziehungsweise -bohnen.

Über den Tag verteilt können gesunde Erwachsene ohne Bedenken bis zu 400 Milligramm trinken, also vier bis fünf Tassen. Trinkt man mehr, fühlt man sich womöglich zittrig und nervös und schläft schlecht. Einige reagieren auf zu viel Kaffee auch mit Schweißausbrüchen, Herzrasen oder Herzrhythmusstörungen. Auch die Zubereitung macht einen Unterschied. „Gefilterter Kaffee scheint mehr gesundheitliche Vorteile als Espresso zu haben, weil bestimmte chemische Verbindungen im Filter hängen bleiben“, so AOK-Expertin Köksal.

Kontakt

Allianz pflegende Angehörige
Interessengemeinschaft und Selbsthilfe e. V.
c/o Hamburgische Brücke
Das Demenzdock
Martinistraße 44
20251 Hamburg
(0 40) 4 90 82 94
Externer Link:netzwerk@allipa.de
Externer Link:www.allipa.de/netzwerk

Und welche Kosten kann ich geltend machen?

Unter die außergewöhnlichen Belastungen fallen sehr viele private Ausgaben, die der Linderung oder Heilung einer Krankheit dienen. Diese umfassen die Kosten für Arznei, Heil- und Hilfsmittel, über Honorare für Arzt und Heilpraktiker, bis hin zu den selbst getragenen Kosten eines Kuraufenthalts oder spezieller Therapien. Zu den absetzbaren Klassikern zählen zum Beispiel Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte, Zahnersatz, Implantate, zahnmedizinische Behandlungen, Augen-Laser-Behandlungen, orthopädischen Einlagen, Rollatoren und Rollstühle.

Aber auch krankheitsbedingte Umbaumaßnahmen wie der Einbau eines Treppenliftes sowie die Kosten für den Hausnotruf im Seniorenheim können steuerlich geltend gemacht werden. In fast jedem Haushalt finden sich Zuzahlungen für Medikamente, für Hilfsmittel wie Schienen oder Krücken, für Physiotherapie oder vielleicht auch Krankenhausaufenthalte. Auch diese Quittungen sind wertvoll. Bei Kuraufenthalten kommt häufig eine Kurtaxe, Unterbringungskosten und Kosten für die Verpflegung dazu. Letzteres wird mit Verpflegungspauschalen abzüglich der Haushaltsersparnis berücksichtigt.

Ist Tee gesünder?

Übrigens: In Teeblättern steckt ebenfalls Koffein, wenn auch etwas weniger als in den Kaffeebohnen. Dieses sogenannte Teein macht munter. Die wachmachende Wirkung setzt allerdings langsamer ein, hält dafür aber länger an. Ebenso enthält Tee sekundäre Pflanzenstoffe, die vor Krebs und Herz-Kreislauf-Erkrankungen schützen sollen. Laut DKFZkurz fürDeutsches Krebsforschungszentrum Heidelberg werden die gesundheitlichen Wirkungen von grünem oder schwarzem Tee jedoch eher überschätzt, das gesundheitliche Potenzial von Kaffee wird dagegen eher unterschätzt.

Was ist die Voraussetzung, dass meine Ausgaben anerkannt werden?

Meistens ist dafür zumindest eine Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers erforderlich, zum Beispiel für Nahrungsergänzungsmittel, die als Arzneimittel zugelassen sein müssen. Man kann sich für nicht verschreibungspflichtige Medikamente ein privatärztliches Rezept holen und in der Apotheke beim Kauf abstempeln lassen. In anderen Fällen kann auch eine Bescheinigung über die Notwendigkeit vom Medizinischen Dienst der Krankenkasse oder sogar ein amtsärztliches Attest vom Gesundheitsamt die Voraussetzung sein.

Die höchsten Voraussetzungen gelten im Falle der Notwendigkeit einer Begleitperson und für Hilfsmittel wie Betten oder Badewannen, Kuren, psychotherapeutische Behandlungen und wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethoden. Derartige Bescheinigungen müssen unbedingt vor der Behandlung, Therapie oder Leistungserbringung eingeholt werden. Ein hinterher akzeptiert das Finanzamt nicht. Für die Rechnung ist hingegen nicht der Zeitpunkt der Leistung, sondern der Zahlung entscheidend. Ein Steuerabzug ist nur für das Jahr, indem die Zahlung geleistet wurde, möglich.

Kaffee-Regeln

  • Bei Schlafproblemen: Möglichst keinen koffeinhaltigen Kaffee nach 16 Uhr trinken.
  • Nicht zu heiß trinken: Das kann die Schleimhäute schädigen, was allerdings für alle Heißgetränke gilt.
  • Vorsicht bei Medikamenten: Kaffee kann die Wirkung von Arzneimitteln verstärken oder abschwächen.
  • Flüssigkeitshaushalt: Kaffee darf mitgezählt werden. Als Durstlöscher ist Wasser allerdings deutlich besser geeignet.
  • Achtung Schwangerschaft: Werdende Mütter sollten nicht mehr als 200 Milligramm Koffein pro Tag zu sich nehmen. Das entspricht etwa zwei Tassen Kaffee. Besser wäre es, ganz auf koffeinhaltigen Kaffee zu verzichten. Der Fötus könnte durch erhöhten Kaffeekonsum langsamer wachsen. Neugeborene von Frauen, die während der Schwangerschaft viel koffeinhaltigen Kaffee getrunken haben, weisen oft ein geringeres Körpergewicht auf. Vor allem bei Frühgeborenen kommt es auf jedes Gramm an.
  • Für Vieltrinker: Den Konsum mal zwischendurch reduzieren – dann wird der Organismus wieder empfänglicher für die muntermachende Wirkung.

Und wie sieht es mit Fahrtkosten oder Parkgebühren bei einem Arzt- oder Krankenhausbesuch aus?

Richtig, die Fahrtkosten zu den Praxen, ins Krankenhaus, zum Kurhotel, zu Apotheken und Sanitätshäusern gehören ebenfalls dazu. Wer mit dem eigenen Pkwkurz fürPersonenkraftwagen fährt, kann 30 Cent je gefahrenen Kilometer absetzen. Hierfür sind jedoch Aufzeichnungen über die Termine und Fahrtziele notwendig, um die Fahrten nachweisen zu können. Auch Parktickets können so berücksichtig werden. Für die Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln reichen die Tickets, bei der Fahrt mit dem Taxi sind Quittungen für die Fahrten einzuholen. Besuchsfahrten von Ehegatten werden leider nicht anerkannt, es sei denn, es handelt sich um eine behinderungsbedingte Begleitperson.

Ein Mann steht neben einer Kaffeemaschine und schenkt sich einen Becher Kaffee ein.
Fit für den Tag: Koffein macht munter und regt den Stoffwechsel an. © stock.adobe.com/Suzi Media

Was gilt für diese Begleitpersonen?

Für fahrttechnische Mehraufwendungen bei geh- und stehbehinderten Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 oder 70 und dem Merkzeichen G ist keine Einzelabrechnung notwendig. Es gibt eine Fahrtkostenpauschale in Höhe von 900 Euro. Für Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung, blinde und hilflose Menschen beträgt die Pauschale sogar 4500 Euro. Weitere Fahrtkosten können dann nicht mehr abgesetzt werden.