Allgemeine Infos und Rehabilitation: Leistungen und Hilfen für schwerbehinderte Menschen in Hamburg
Serie zum SGB IX: Teil 1
Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdBkurz fürGrad der Behinderung) von 50 und mehr und Menschen mit Behinderungen mit einem GdBkurz fürGrad der Behinderung von weniger als 50 können eine Reihe von Leistungen und sonstigen Hilfen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile und Mehraufwendungen in Anspruch nehmen. Notwendig dafür ist, dass die im Einzelnen vorgesehenen besonderen medizinischen Voraussetzungen vorliegen. Anspruch hierauf besteht grundsätzlich auch für minderjährige Kinder.
Antragsverfahren
Das Versorgungsamt stellt nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGBkurz fürSozialgesetzbuch IX) auf Antrag das Vorliegen einer Behinderung, den GdBkurz fürGrad der Behinderung sowie sonstige gesundheitliche Merkmale für die Inanspruchnahme von Leistungen und sonstigen Hilfen fest. Dieser Feststellungsantrag nach dem SGBkurz fürSozialgesetzbuch IX gilt nicht gleichzeitig als Antrag auf Gewährung von Leistungen und sonstigen Hilfen wie zum Beispiel für das Blindengeld, das Wohngeld, die Steuerfreibeträge, die Rundfunkgebührenermäßigung oder -befreiung und den Telefon-Sozialtarif. Denn jede Leistung muss bei der jeweils zuständigen Stelle gesondert beantragt werden.
Da Leistungen und sonstige Hilfen teilweise erst ab dem jeweiligen Antragsmonat gewährt werden, empfiehlt es sich, Anträge auf Leistungen und Hilfen zeitgleich mit dem Feststellungsantrag nach dem SGBkurz fürSozialgesetzbuch IX zu stellen. Nähere Auskünfte erteilt die für die Gewährung der Leistungen und sonstigen Hilfen jeweils zuständige Stelle.
Nachweis
Der Schwerbehindertenausweis dient dem Nachweis der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch und für die Inanspruchnahme von Leistungen und sonstigen Hilfen, die schwerbehinderten Menschen nach dem SGBkurz fürSozialgesetzbuch IX oder nach anderen Vorschriften zustehen. Der Schwerbehindertenausweis kann ausgestellt werden, wenn der GdBkurz fürGrad der Behinderung wenigstens 50 beträgt. Menschen mit Behinderungen, deren GdBkurz fürGrad der Behinderung auf weniger als 50 festgestellt ist, können keinen Ausweis erhalten (Ausnahmen in Teil 2 dieser Serie).
Auskünfte erteilt das Versorgungsamt Hamburg Adolph-Schönfelder-Str. 5, 22083 Hamburg (U-Hamburger Straße). Sprechzeiten: Nach Vereinbarung mit dem zuständigen Team. Telefonische Auskünfte über den Hamburg Service unter der Telefonnummer (0 40) 115. Mehr unter Externer Link:www.hamburg.de/versorgungsamt
Wohnsitz
Feststellungsansprüche nach dem SGBkurz fürSozialgesetzbuch IX entfallen grundsätzlich, wenn der Wohnsitz nicht mehr in Deutschland ist.
Rehabilitation
Die medizinische Rehabilitation wird in der Regel von den Krankenkassen und den Trägern der Rentenversicherung, die berufliche Rehabilitation (einschließlich Kuren) von den Trägern der Rentenversicherung oder der Agentur für Arbeit (keine Kuren) gewährt.
Auskünfte über Rehabilitationsmöglichkeiten und eine neutrale, trägerübergreifende Beratung für sämtliche Krankenkassen erhalten Interessierte bei den gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation in der Steinstraße 27 (Gebäude der TK), in der Sachsenstraße 18 (Gebäude der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft), und am Millerntorplatz 1 (Gebäude der DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung-Nord). Infos zu den Öffnungszeiten unter Externer Link:www.reha-servicestellen.de
Weitere Auskunft- und Beratungsstellen
Fachamt Eingliederungshilfe, Sozialpädagogischer Fachdienst, Kurt-Schumacher-Allee 4, Telefon (0 40) 4 28 81 91 00 (Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen oder Beratung für Hörgeschädigte)
Beratungszentrum Sehen – Hören – Bewegen – Sprechen, Landesärzte für Blinde und Seh-, Körper-, Hör- und Sprachbehinderte, Eppendorfer Landstraße 59, Telefon (0 40) 4 28 04 25 45, Externer Link:www.hamburg.de/hamburg-nord/beratungszentrum-sehen-hoeren-bewegen-sprechen/
Deutsche Rentenversicherung Bund (früher BfA), Millerntorplatz 1, Telefon (0 40) 34 89 12 50 60, Externer Link:www.deutsche-rentenversicherung-bund.de
Deutsche Rentenversicherung Nord (früher LVA), Friedrich-Ebert-Damm 245, Telefon (0 40) 5 30 02 50 00, Externer Link:www.deutsche-rentenversicherung-nord.de
Agentur für Arbeit Hamburg, Kurt-Schumacher-Allee 16, Telefon (0 40) 2 48 50 (Zentrale) und die Geschäftsstellen in den Bezirken, Externer Link:www.arbeitsagentur.de
Integrationsamt Hamburg, Hamburger Straße 47, Telefon (0 40) 4 28 63 39 53, E-Mail integrationsamt@soziales.hamburg.de, Externer Link:www.hamburg.de/integrationsamt
Integrationsfachdienst Hamburg, Sachsenfeld 2, Telefon (0 40) 38 90 45 20, E-Mail info@ifd-hamburg.de, Externer Link:www.ifd-hamburg.de
Mehr Infos
Der „Ratgeber für Menschen mit Behinderung“ gibt umfassend Auskunft über alle Leistungen und Hilfestellungen, auf die Menschen mit Behinderung Anspruch haben. Bezugsquelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bestellcenter, Mohrenstraße 62, 10117 Berlin, Telefon (0 30) 2 21 91 10 06 (Bürgertelefon zum Schwerbehindertenrecht), Externer Link:www.bmas.bund.de
Menschen mit Behinderung können die ihnen zustehenden Rechte und Hilfen häufig nur dann nutzen, wenn sie die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch und weitere Voraussetzungen durch einen Schwerbehindertenausweis nachweisen; Infos dazu in der Broschüre „Behinderung und Ausweis“. Für die einzelnen Nachteilsausgleiche müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden – welche, erklärt der Ratgeber „Nachteilsausgleiche“. Bezugsquelle jeweils: Integrationsamt Hamburg, Hamburger Straße 47, Telefon (0 40) 4 8 63-36 48/-28 59/-28 5, Externer Link:www.hamburg.de/integrationsamt
Serie zum SGB IX
Die Serie umfasst folgende Artikel:
Teil 1: Allgemeine Infos und Rehabilitation (siehe VdK-Zeitung Mai 2024)
Teil 2: Arbeitsleben, Urlaub und Rente (siehe VdK-Zeitung Juni 2024)
Teil 3: Mobil im Alltag und auf Reisen (siehe VdK-Zeitung Juli/August 2024)
Teil 4: Wohnen und andere Leistungen (siehe VdK-Zeitung September 2024)