
Fit für die Zukunft
„In Hamburg leben immer mehr ältere Menschen – Tendenz steigend. Mit dem Aktionsplan für ein altersfreundliches Hamburg entwickeln wir unser Demografiekonzept weiter und machen Hamburg fit für die Zukunft“, erklärt Gleichstellungssenatorin Katharina Fegebank.Ziel sei es, ein möglichst aktives, selbstständiges und selbstbestimmtes Leben von hoher Qualität bis ins höchste Alter zu ermöglichen. „Dabei haben wir alle Lebensbereiche im Blick: Von Stadtentwicklung, Mobilität oder Teilhabe bis zu barrierefreiem Wohnen.“ Denn: In einem lebendigen Quartier brauche es notwendige Infrastruktur wie beispielweise den Ausbau barrierefreier Toiletten sowie bedarfsgerechte Wohn- und Dienstleistungsangebote. „Wir alle profitieren von einer altersfreundlichen Stadt, die die Bedürfnisse älterer Menschen noch stärker in den Blick nimmt und das gesellschaftliche Miteinander fördert.“
„Es ist unser gemeinsames Ziel, dass Menschen bis ins hohe Alter ein selbstbestimmtes Leben in Hamburg führen können. Deshalb begrüßt es der Landesseniorenbeirat sehr, dass der Aktionsplan Altersfreundliches Hamburg nun an den Start geht“, sagt Karin Rogalski-Beeck, Vorsitzende des Landesseniorenbeirats. Ganz oben würden dabei Themen stehen, die vielen Seniorinnen und Senioren wichtig sind. „Dazu gehören bezahlbares Wohnen, ein barrierefreier öffentlicher Raum, die Verbesserung der Pflege und der Ausbau der Senioren-Treffs. Ich danke allen, die sich in dem breiten Beteiligungsprozess für den Aktionsplan eingebracht haben.“
Auch die Landesvorsitzende des VdK Hamburg, Renate Schommer, begrüßt die Idee hinter dem Aktionsplan und betont: „Seniorengerechte, barrierefreie und bezahlbare Wohnungen fehlen – in einer Stadt, in der die Mieten explodieren.“ Aber auch mehr wohnortnahe Angebote für Seniorinnen und Senioren seien wichtig. „Viele fühlen sich abgehängt, auch von der zunehmenden Digitalisierung.“ Insofern sei es sinnvoll, die sozialen und kulturellen Angebote in den Quartierszentren zu bündeln, wie vom Aktionsplan vorgeschlagen. „Gerade Kinder und Jugendliche können ältere Menschen aus der Einsamkeit holen und sie in die digitale Welt einführen“, so Schommer.
Mehr Teilhabe
„Leider ist gleichzeitig der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die entweder nur die Mindeststandards erreichen oder mit ihren Leistungen sogar darunter liegen, insgesamt zwar geringer geworden, aber immer noch viel zu hoch und macht je nach Kompetenzbereich einen Anteil von mindestens 17 Prozent der Schülerschaft aus“, bedauert die Senatorin. „Diese sogenannten Risiko-Schülerinnen und Schüler haben in der Folge signifikant schlechtere Teilhabeperspektiven.“ Hier setze das Startchancen-Programm an und solle die Förderung sowohl quantitativ als auch qualitativ deutlich stärken. Das Startchancen-Programm sei somit eine kontinuierliche Fortsetzung und Weiterentwicklung der nachgewiesen erfolgreichen Hamburger Programme wie etwa BiSS-Lesetraining oder „Mathe sicher können“. Eine fundierte Auswertung der IQB-Bildungstrends für Hamburg inklusive einer Darstellung und Bewertung aller bestehenden Fördermaßnahmen hat der Senat noch vor den Sommerferien beschlossen.
Das Startchancen-Programm soll nun im Kern dazu beitragen, dass möglichst alle Kinder und Jugendlichen an den teilnehmenden Schulen ihre Talente und Potentiale entfalten können und der Bildungserfolg von sozialer Herkunft entkoppelt werden kann. Damit sollen auch Berufswahlreife und Ausbildungsfähigkeit gestärkt werden.
Mit dem Investitionsprogramm wolle man eine zeitgemäße und förderliche Lernumgebung schaffen. Damit könne zum Beispiel die schulische Ausstattung klimagerecht, barrierefrei, inklusiv und lernförderlich weiterentwickelt werden. Hinzu kämen bauliche Veränderungen, durch die das Lernen gefördert und die Aufenthaltsqualität im Ganztag gesteigert werden soll.
Wohngeld
Wohngeld wird zu den Aufwendungen für Wohnraum in Form eines Miet- oder Lastenzuschusses dann gezahlt, wenn das anzurechnende Jahreseinkommen eine nach Familiengröße gestaffelte Grenze nicht übersteigt. Bei der Ermittlung des anrechenbaren Einkommens erhalten Personen, die schwerbehindert mit einem GdBkurz fürGrad der Behinderung von 100 oder mit einem GdBkurz fürGrad der Behinderung von 50 bis 90 und häuslich pflegebedürftig im Sinne des § 14 des Elften Buches des Sozialgesetzbuches (SGBkurz fürSozialgesetzbuch XI) sind, einen jährlichen Freibetrag, dessen Höhe vom GdBkurz fürGrad der Behinderung abhängig ist. Auskünfte erteilen die Sozialen Dienstleistungszentren der Bezirksämter.
App gegen Stress
Das App-basierte Trainingsprogramm „Res@t – Ressourcenstärkendes Adoleszenten- und Eltern-Training bei Medienbezogenen Störungen“ des UKE soll anhand verschiedener Module dazu beitragen, die Symptome bei einem problematischen Nutzungsverhalten von digitalen Medien zu reduzieren sowie emotionale Stressregulation, soziale Fähigkeiten und einen gesunden Lebensstil der Kinder und Jugendlichen zu fördern. Das Trainingsprogramm besteht aus zehn Modulen, die wöchentlich freigeschaltet werden.
Jedes Modul dauert etwa 20 Minuten und befasst sich mit unterschiedlichen Aspekten Medienbezogener Störungen: Zu Beginn liegt der Fokus auf der Entstehung und Aufrechterhaltung der problematischen Mediennutzung, anschließend konzentriert sich das Training auf die Entwicklung verschiedener Fähigkeiten und Techniken, die die Grundlage für einen funktionalen und kontrollierten Medienkonsum bilden.
Das App-Trainingsprogramm richtet sich explizit auch an die Eltern: „Wir wissen aus unserer therapeutischen Erfahrung, dass bei Kindern und Jugendlichen mit kritischem Medienkonsumverhalten die Familie ebenfalls stark belastet ist. Daher orientiert sich ,Res@t‘ an den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen sowie der Elternteile gleichermaßen und bietet hier individualisierte Unterstützungsangebote an. Das App-Trainingsprogramm bildet damit eine ganzheitliche und mobile Ergänzung zur kinder- und jugendpsychiatrischen Behandlung“, sagt Professor Rainer Thomasius, Leiter des Deutschen Zentrums für Suchtfragen des Kindes- und Jugendalters (DZSKJ) am UKE und Konsortialleiter der Studie.
Neo-Milk-App
Die Neo-Milk-App richtet sich an werdende und junge Mütter, deren Kind zu früh geboren wurde oder möglicherweise zu früh geboren wird. Die App begleitet sie schon vor der Geburt des Kindes, in der Zeit auf der Intensivstation und nach der Klinik mit Tipps, vielen Inhalten und praktischen Anleitungen. In der App finden Mütter Informationen und Videos zu den Themen Muttermilch, Milchbildung und Milchgewinnung, Stillen und Abpumpen, Hautkontakt, Känguruhen und Bindung. Hinzu kommen Alltagstipps für eine gute Stillzeit. Die Inhalte der Neo-Milk-App beruhen laut DAKkurz fürDAK-Gesundheit auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die medizinisch überprüft wurden.
Elektronische Wohnsitzanmeldung
Wer umzieht, muss innerhalb von 14 Tagen die neue Adresse bekannt geben. Mit der Elektronischen Wohnsitzanmeldung können Bürgerinnen und Bürger alle Formalitäten nach dem Umzug rechtssicher und fristgerecht online erledigen. Für die digitale Ummeldung wird ein Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion benötigt, ein behördliches Nutzerkonto (z. B. die Bund-ID) sowie ein Smartphone mit der Ausweis-App. EU-Bürgerinnen und Bürger sowie Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums können den Dienst mittels einer eID-Karte nutzen.
Demografie im Wandel
Hamburg gilt im bundesweiten Vergleich als junge Stadt. Nur rund 18 Prozent der Bevölkerung sind aktuell 65 Jahre und älter. In absoluten Zahlen betrachtet leben jedoch über 346 000 Menschen dieser Altersgruppe in Hamburg – die Bevölkerungszahl einer Großstadt. Bevölkerungsvorausberechnungen prognostizieren, dass im Jahr 2035 knapp 21 Prozent oder insgesamt 421 010 Hamburgerinnen und Hamburger über 65 Jahre alt sein werden. Bis 2040 wird ein weiterer Anstieg auf 432 090 Menschen erwartet (rund 21,4 Prozent).
Der Aktionsplan Altersfreundliches Hamburg knüpft an das Demografiekonzept „Hamburg 2030: Mehr, Älter, Vielfältiger“ an. Der behördenübergreifenden Gesamtstrategie sei ein umfassender Beteiligungsprozess vorangegangen, so die Verantwortlichen, an dem Interessierte aus allen Bezirken Hamburgs teilgenommen hätten. Mit dem Aktionsplan startet Hamburg auch den Antragsprozess in ein von der WHO eingerichtetes Netzwerk altersfreundliche Städte, um die internationale Vernetzung zu fördern.
Förderzeitraum
Das kommende Schuljahr 2024/25 dient als Starterjahr für das zehnjährige Programm. Die Zeit soll dazu genutzt werden, mit den ausgewählten Schulen und den beteiligten Akteuren des Unterstützungssystems ein gemeinsames Zielverständnis zu entwickeln und – auf dieser Grundlage – die Maßnahmen in den einzelnen Programmsäulen zu konkretisieren. Auch die Perspektive der Schülerinnen und Schüler sowie der Eltern sollen dabei berücksichtigt werden. Weitere Infos unter
Wohnraum für Rollis
Bei Bauvorhaben des öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbaus werden in geeigneten Fällen Wohnungen für schwerbehinderte Menschen (nur Rollstuhlbenutzer) eingeplant und nach besonderen Normen (DIN 18025) gebaut. Diese Mietwohnungen werden über die „Zentrale Vermittlungsstelle für rollstuhlgerechten Wohnraum“ im Bezirksamt Wandsbek, Schloßstraße 60, Telefon (0 40) 4 28 81 36 34, vergeben. Interessierte werden gebeten, vor einem Besuch telefonisch einen Termin zu vereinbaren.
Teilnahme
Teilnehmen an der Studie zur „Res@t“-Trainingsapp können Kinder und Jugendliche zwischen zehn und 19 Jahren, die ein riskantes digitales Mediennutzungsverhalten aufweisen, sowie deren Eltern. Die Teilnahme erfolgt therapiebegleitend bei einer der Kooperationspraxen und -kliniken der Studie. Vor Zulassung zur Studie wird mit den Kindern und Jugendlichen ein standardisiertes Medienscreening durch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte durchgeführt.
Das App-Training selbst dauert zehn Wochen. Unmittelbar im Anschluss sowie nach weiteren zehn Wochen erfolgen Befragungen zur Überprüfung der Symptomatik. Nach Abschluss des Forschungsprojekts 2025 soll das „Res@t“-Trainingsprogramm bei erfolgreicher Evaluierung deutschlandweit zugänglich gemacht werden.
Durchgeführt wird die Studie unter Leitung des DZSKJ am UKE in Kooperation mit: Berufsverband für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie in Deutschland (BKJPP), Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH), Universitätsmedizin Rostock, AOK Rheinland/Hamburg, BARMER Ersatzkasse, DAKkurz fürDAK-Gesundheit-Gesundheit, Techniker Krankenkasse und technologischer Partner Embloom.
Weitere Infos zur Studie und den teilnehmenden Kooperationskliniken und -praxen unter
Kostenfrei im Web
Die Neo-Milk-App ist eine Web-App und kompatibel mit allen gängigen Systemen. Eine uneingeschränkte Nutzung der App ist nach einer Registrierung möglich. Die App ist Teil eines wissenschaftliches Projekts der Universität Köln, an dem die DAKkurz fürDAK-Gesundheit-Gesundheit beteiligt war. Ziele sind die Verbesserung der Stillförderung und die Etablierung von Humanmilchbanken in deutschen Kliniken. Weitere Infos unter
Voll automatisiert
Das Angebot digitalisiert den gesamten Ummeldungsprozess: von der Änderung der Adressdaten im Melderegister bis hin zur Aktualisierung des Personalausweises sowie des Reisepasses. Dabei wird der Chip im Personalausweis überschrieben und Adressaufkleber werden automatisiert an die neue Meldeadresse verschickt.
Die Elektronische Wohnsitzanmeldung wird schrittweise in ganz Deutschland verfügbar gemacht. Aktuell ist das Angebot neben Hamburg unter anderem in Städten und Kommunen der Länder Bayern, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein nutzbar. Baden-Württemberg, Hessen, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern folgen noch in diesem Jahr. Die Elektronische Wohnsitzanmeldung ist ein länderübergreifendes Digitalisierungsprojekt, das im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) nach dem „Einer-für-Alle-Prinzip“ (EfA) umgesetzt wird. Mehr dazu unter
Wohnungsbauförderung
Bauliche Maßnahmen in Mietwohnungen können gemäß den Förderungsgrundsätzen zur Schaffung rollstuhlgerechten, behinderten- und altersgerechten Wohnraums mit Zuschüssen gefördert werden. Der Antrag auf Förderungsmittel ist vom Vermieter zu stellen.
Bei der Förderung des Baus oder Erwerbs von Familienheimen oder Eigentumswohnungen werden schwerbehinderten Menschen und ihnen Gleichgestellte unter bestimmten Voraussetzungen besonders berücksichtigt. Gleichfalls können in bestehenden Objekten bauliche Maßnahmen gemäß spezieller Förderungsgrundsätze zur Schaffung rollstuhlgerechten, behinderten- und altengerechten Wohnraums mit Zuschüssen gefördert werden.
Auskunft zu allen Förderungsfragen erteilt die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB), Besenbinderhof 31, Telefon (0 40) 24 84 60, Externer Link:www.ifbhh.de
Steuererleichterungen
Menschen mit Behinderungen können bei der Lohn- und Einkommensteuer Pausch- und Freibeträge erhalten; insbesondere zur Berücksichtigung von
außergewöhnlichen Belastungen, die unmittelbar infolge der Körperbehinderung erwachsen,
Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit dem eigenen Fahrzeug,
Aufwendungen für die Beschäftigung einer Haushaltshilfe.
Steht der Pauschbetrag für Körperbehinderte einem Kind zu, so kann er unter bestimmten Voraussetzungen auf die Eltern übertragen werden. Den Nachweis für die Inanspruchnahme führt man durch den Schwerbehindertenausweis oder bei einem GdBkurz fürGrad der Behinderung unter 50 durch eine Bescheinigung des Versorgungsamtes beziehungsweise durch einen Renten- oder entsprechenden Bescheid. Auskunft dazu geben die Finanzämter, Externer Link:www.finanzamt.de
Krankenversicherung
Schwerbehinderte Menschen können einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig beitreten. Der Beitritt muss innerhalb von drei Monaten nach der Feststellung der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch erklärt werden. Im Regelfall beginnt die Drei-Monatsfrist mit der Bekanntgabe des Bescheides des Versorgungsamtes. Das Recht zum Beitritt hängt im Allgemeinen davon ab, ob der schwerbehinderte Mensch, sein Ehepartner oder ein Elternteil bestimmte Versicherungszeiten erfüllt hat. Ferner kann die Beitrittsberechtigung von einem bestimmten Lebensalter an ausgeschlossen sein.
Kinder, die wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, können unabhängig von einer Altersgrenze familienversichert bleiben. Voraussetzung ist unter anderem, dass ein versicherter Elternteil vorhanden ist, dass das Kind kein oder nur ein geringfügiges Einkommen hat, das einen bestimmten monatlichen Betrag (Einkommensgrenze) nicht überschreitet, und dass es anderweitig nicht selbst Anspruch auf Krankenpflege hat. Die Behinderung muss zu einem Zeitpunkt vorgelegen haben, in dem bereits eine Familienversicherung bestand. Nähere Auskünfte erteilen die jeweiligen Krankenkassen.
Rundfunkbeitrag
Schwersehbehinderte, blinde und hörgeschädigte Menschen, denen eine ausreichende Verständigung auch mit Hörhilfen nicht möglich ist, sowie schwerbehinderte Menschen, die wegen ihrer Behinderung an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können (Merkzeichen RF im Ausweis), erhalten auf Antrag eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrages. Der Antrag ist bei ARD, ZDF und Deutschlandradio (Beitragsservice/ehemals GEZ) in Köln zu stellen. Hier sind auch Informationen über eine mögliche Befreiung von der Gebührenpflicht zu erhalten, zum Beispiel bei Vorliegen des Merkzeichen TBl (Taubblindheit). Mehr unter Externer Link:www.rundfunkbeitrag.de
Telefon
Verschiedene Telefonanbieter haben Spezialtarife für schwerbehinderte Menschen. Die Voraussetzungen sind unterschiedlich (z. B. Merkzeichen „RF“, Höhe des GdBkurz fürGrad der Behinderung). Auskünfte erteilen die Telefonanbieter.
Pflegeleistungen
Personen, die pflegebedürftig im Sinne des § 15 des Elften Buches des Sozialgesetzbuches oder des § 61 des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches sind, haben Anspruch auf Leistungen nach den vorgenannten Gesetzen. Die Pflegekassen oder das zuständige Soziale Dienstleistungszentrum des Bezirksamtes erteilen Auskunft und gewähren auf Antrag die Leistung.
Blindengeld
Blinde haben Anspruch auf Blindengeld nach dem Hamburgischen Blindengeldgesetz oder auf Blindenhilfe nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches. Auskunft erteilt und die Leistung auf Antrag gewährt das zuständige Soziale Dienstleistungszentrum des Bezirksamtes.
Postversand für Blinde
Schriftstücke in Blindenschrift werden von der Post kostenlos befördert. Dies gilt auch für Tonaufzeichnungen, deren Absender oder Empfänger eine amtlich anerkannte Blindenanstalt ist. Blindensendungen müssen grundsätzlich mit einer offenen Umhüllung versehen sein und die Aufschrift „Blindensendung“ tragen, wenn der Absender keine amtlich anerkannte Blindenanstalt ist. Sie dürfen nicht mehr als sieben Kilogramm wiegen. Mehr unter Externer Link:www.deutschepost.de
Behindertentoiletten
Schwerbehinderte Menschen können einen Zentralschlüssel für die Nutzung eines großen Netzes an Behindertentoiletten erhalten. Weitere Informationen über den Club Behinderter und ihrer Freunde (CBF), Pallaswiesenstraße 123a, 64293 Darmstadt, Telefon (0 61 51) 8 12 20, Externer Link:www.cbf-da.de
Infos dazu hat in Hamburg auch die Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung des Vereins Autonom Leben, Langenfelder Straße 35, Telefon (0 40) 3 34 69 11 10, Externer Link:www.autonomleben.de
Serie zum SGB IX
Die Serie umfasst folgende Artikel:
Teil 1: Allgemeine Infos und Rehabilitation (siehe VdK-Zeitung Mai 2024)
Teil 2: Arbeitsleben, Urlaub und Rente (siehe VdK-Zeitung Juni 2024)
Teil 3: Mobil im Alltag und auf Reisen (siehe VdK-Zeitung Juli/August 2024)
Teil 4: Wohnen und andere Leistungen (siehe VdK-Zeitung September 2024)
Mitglied werden
SOS-Dose beliebt
Besonders gefragt war wieder die VdK-SOS-Dose. Sie bietet Rettungskräften einen ersten Anhaltspunkt, wenn sie im Notfall in die Wohnung kommen. Deponiert wird die Dose im Kühlschrank. Über Hinweise in der Wohnung wird sie von den Ersthelfern schnell entdeckt. Enthalten sind lebensrettende Informationen über Erkrankungen, einen Medikamentenplan oder eine Patientenverfügung und die Kontaktdaten von Angehörigen. Wer Interesse hat, bekommt sie jederzeit in der Landesgeschäftsstelle.
Auf der Messe sind auch viele Kontakte zu anderen Organisationen entstanden, so Landesgeschäftsführer Svoboda. Daraus würden neue Zusammenarbeiten entstehen, die den Mitgliedern schon bald zugutekommen können. Besonders beliebt war der VdK-Stand bei den Schwerbehindertenvertretern. Diese nutzten die Gelegenheit, die VdK-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Vorträge für ihre Kolleginnen und Kollegen zu gewinnen.
Auf der IRMA 2024 haben sich mehr als 9500 Menschen mit Behinderung, Seniorinnen und Senioren sowie pflegende Angehörige über neueste Entwicklungen im Bereich Rehabilitation und Mobilität informieren lassen. Das seien über 1000 Personen mehr als 2022 gewesen, was einem Anstieg von 12,2 Prozent entspricht. „Dieser Anstieg war auch so erhofft, da wir zugleich mehr Aussteller als 2022 zufriedenstellen mussten“, erklärt Veranstalter Pascal Escales nach den Messetagen. Unter den mehr als 130 Ausstellern präsentierte sich der VdK Hamburg, auf einer gemeinsamen Fläche mit Barrierefrei Leben, wo Interessierte Lösungen für ein barrierefreies Zuhause kennenlernen konnten.