Herabstufung des GdB

Für viele Fälle gilt: Auch ein späterer Wegfall der Schwerbehinderung ist für den Rentenanspruch nicht von Bedeutung. Das bedeutet praktisch: Ein heute 60-jähriger Rentenversicherter plant aufgrund seiner Schwerbehinderung vorzeitig mit 62 Jahren mit Abschlägen in Rente zu gehen. Das Landesverwaltungsamt teilt ihm mit, dass beabsichtigt ist, seinen GdBkurz fürGrad der Behinderung von 50 auf 30 herabzustufen. Denn: Bei ihm sei eine gesundheitliche Besserung eingetreten. Wenn der Versicherte diesen Bescheid nicht rechtskräftig werden lässt, sondern hiergegen fristgerecht Widerspruch einlegt und später gegebenenfalls klagt, beträgt der GdBkurz fürGrad der Behinderung während des ganzen Zeitraums weiterhin 50. Wichtig ist also, dafür zu sorgen, dass der Herabstufungsbescheid vor Erreichen des beabsichtigten Rentenbeginns nicht rechtskräftig wird.

Dies gilt natürlich auch für Menschen mit einer Schwerbehinderung bei psychischer Erkrankung. Wie bei jeder anderen gesundheitlichen Störung bestimmt sich der GdBkurz fürGrad der Behinderung auch hier anhand der Versorgungsmedizin-Verordnung; er wird in Zehnerschritten von 0 bis 100 festgelegt. Bei leichteren psychischen Störungen beträgt der GdBkurz fürGrad der Behinderung 0 bis 20 (z. B. bei einer leichten Depression), bei stärker behindernden Störungen 30 bis 40 und bei schweren Störungen (z. B. Zwangskrankheit) 50 bis 70.

Entscheidend für die Bewertung sind medizinische Unterlagen und ein Nachweis über persönliche Einschränkungen der sogenannten Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit. Sollte zur Feststellung des GdBkurz fürGrad der Behinderung ein Klageverfahren notwendig werden, ist oftmals ein Sachverständigengutachten die Grundlage für die Bewertung. Eine Rechtsschutzversicherung, die auch das Sozialrecht absichert, kann in einem Klageverfahren hilfreich sein. Der Betroffene erhält hierdurch die Möglichkeit, einen eigenen Antrag auf eine Begutachtung zu stellen und somit auch den Sachverständigen selbst wählen zu können.
 

Weiterführende Links

Informationen zu den Angeboten der DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung sind online unter unter Externer Link:www.rv-fit.de und Externer Link:www.deutsche-rentenversicherung.de/reha zu finden.

Großes Potenzial

Dennoch sieht die Unternehmensberatung für die Nordsee-Tourismusregionen in Niedersachsen und Schleswig-Holstein ein Potenzial, durch mehr barrierefreie oder barrierearme Angebote neue Zielgruppen anzusprechen.

Netzwerk vor Ort

Aus der Entfernung lässt sich beispielsweise vieles organisieren: die Korrespondenz mit der Kranken- und Pflegekasse, die Terminkoordination mit dem Pflegedienst oder die Organisation von Essen auf Rädern. Außerdem können digitale Hilfen wie Online-Pflegekurse oder Pflege-Apps (z. B. „in.kontakt“) genutzt werden. Natürlich ist auch ein gutes Netzwerk vor Ort wichtig. So sollte zum Beispiel der Kontakt zu wohlwollenden Nachbarn gepflegt werden. Denn nur von ihnen erfährt man oft, wie es den Angehörigen tatsächlich geht.

Vieles können Ältere auch selbst schon vorbereiten: Sie sollten frühzeitig ansprechen, wie sie sich die Pflege vorstellen. Eine Vorsorgevollmacht sollte ausgestellt sein, damit für den Notfall das Wichtigste geregelt ist. Außerdem sollte eine sogenannte Notfallmappe mit Vorsorge- und Arztdokumenten angelegt und leicht zu finden sein.

Wirklich schwierig wird die Fürsorge aus der Ferne aber, wenn etwa eine Demenz eintritt oder die pflegebedürftige Person rund um die Uhr eine Betreuung braucht. Dann sind nahe lebende Angehörige gefragt oder ein Umzug in ein Pflegeheim muss angedacht werden. Übrigens lebt gut ein Viertel der pflegenden Angehörigen nicht in unmittelbarer Nähe, sondern mindestens 25 Kilometer entfernt von der pflegebedürftigen Person.

PLAN ONLINE

Wer keinen Anspruch auf einen vom Arzt erstellten Medikationsplan hat, kann sich diesen selbst zusammenstellen.

Ein solcher Plan ist auch online abrufbar – zusammen mit weiteren Informationen zu diesem Thema, unter Externer Link:www.medikationsplan-schafft-ueberblick.de

Studienergebnisse

In keinem Alter nehmen Kinder so deutlich zu wie zu Beginn ihrer Schullaufbahn. Das hat ein Forscherteam um den Sportmediziner Perikles Simon an der Universität Mainz herausgefunden. Der Grund dafür könnte unter anderem darin liegen, dass sich die Zeit, die sie sitzend verbringen, auf 10,5 Stunden an Schultagen und 7,5 Stunden am Wochenende erhöht, so der AGR-Experte.

„Unser Alltag ist vom Sitzen geprägt“, erklärt Breithecker, vor allem für jüngere Kinder sei das eine große Umstellung. „Wir behindern die Kinder in ihrem natürlichen Bedürfnis, sich zu bewegen, ihren Körper und ihr Gehirn zu aktivieren und damit letztlich auch besser zu lernen. Bewegung ist ein Grundbedürfnis, wie Essen, Trinken und Schlafen“, so der Bewegungswissenschaftler. „Studien zeigen, dass die Bewegung Nervenzellen im Gehirn dabei unterstützt, sich zu verbinden. Man kann also sagen: Bewegung ist Nahrung fürs Gehirn.“

Der Mangel an Bewegung, aber auch die starre Haltung könnten nicht nur die geistige Entwicklung behindern, sondern auch den Rücken belasten: Jedes vierte Schulkind leide regelmäßig an Rückenschmerzen. Gerade in den ersten Lebensjahren, in denen sich der Organismus von Kindern noch im Aufbau befinde, benötige er eine regelmäßige Beanspruchung: „Nur wenn Muskeln, Sehnen und Knochen bewegt werden, entsteht der notwendige biologische Entwicklungsreiz“, sagt der Bewegungsexperte. 

„Klettern, Rennen und Springen – all das ist wichtig, um die Funktion und Leistungsfähigkeit des Körpers zu gewährleisten und ihn zum Wachsen anzuregen.“ Der intervallartige Wechsel zwischen körperlicher Anstrengung und Pause kurbelt den Stoffwechsel und das Herz-Kreislauf-System an, die Muskulatur erhält Wachstumsreize und die Knochenstruktur festigt sich.

Zu wenig Vorsorge

Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege (DAJ) in Bonn hat bereits im Jahr 2016 eine Studie herausgegeben, nach der deutschlandweit gerade einmal 56,4 Prozent der Sechs- und Siebenjährigen über ein naturgesundes Gebiss verfügen. Waren die Kinder von Karies betroffen, so war nur etwa jeder zweite kariöse Milchzahn zahnärztlich behandelt worden. Das bedeutet also, dass etliche kariöse Zähne bei den Lernanfängern unbehandelt sind.

„Kariesprobleme müssen von Anfang an ernst genommen werden“, sagt Kieferorthopädin Dr. Gabriella Németh von der Zahnklinik der AOK Rheinland/Hamburg. Es handele sich dabei um die häufigste chronische Erkrankung im frühen Kindesalter. „Ein kariöses Milchgebiss kann weitreichende Folgen haben und sich negativ auf die Entwicklung des Kindes auswirken. Karies kann beispielsweise zu Schmerzen beim Kauen führen oder zu Fehlstellungen der bleibenden Zähne, wenn die Milchzähne als Platzhalter wegfallen“, erklärt Dr. Németh. In schlimmen Fällen würde sogar die Sprachentwicklung des Kindes beeinträchtigt.

Bewertungskriterien

Bei der Bewertung des GdBkurz fürGrad der Behinderung werden unter anderem folgende Kriterien herangezogen: Welche konkreten psychischen Störungen liegen vor? Welche konkreten Therapien (ambulant, teilstationär oder stationär, medikamentös) wurden oder werden veranlasst? Erfolgte bereits eine psychosomatische Reha-Maßnahme? Ist der Betroffene bei einem Facharzt für Psychiatrie in ambulanter Behandlung? Ist der Betroffene noch arbeits- beziehungsweise erwerbsfähig? Inwieweit lebt er oder sie sozial zurückgezogen? Inwieweit ist er oder sie in der sogenannten Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit eingeschränkt?

Wenn ein Antragstellender im Laufe der letzten zwei Jahre einen Psychotherapeuten „lediglich“ einmal im Monat kontaktiert und darüber hinaus keinerlei Therapien durchlaufen hat, wird in diesem Fall sicherlich „nur“ ein GdBkurz fürGrad der Behinderung von 20 festgestellt werden. Allein die fachärztlich gestellte Diagnose, dass eine Depression vorliegt, ist nicht ausreichend.


Gut zu wissen: Die Einschätzung des richtigen GdBkurz fürGrad der Behinderung bei psychischen Erkrankungen ist oftmals schwieriger zu treffen als bei gesundheitlichen Beschwerden, die objektiviert messbar sind. Deshalb ist es auch nach wie vor häufig der Fall, dass psychische Erkrankungen im Rahmen der GdBkurz fürGrad der Behinderung-Feststellung nicht leidensgerecht von der Behörde eingestuft werden. Zuständig für diese Verfahren sind in Sachsen-Anhalt die Landesverwaltungsämter in Halle und Magdeburg.   
 

Neue Zielgruppen

„Die Zielgruppe für barrierefreie Angebote ist viel größer als man landläufig meint“, erklärt Regina Hillmann, Beraterin für Barrierefreiheit. Viele würden zunächst vor allem an körperlich beeinträchtigte Menschen denken, die auf Rampen oder Aufzüge angewiesen seien. Barrierefreie Angebote richteten sich laut Hillmann aber auch an Menschen, die etwa mit viel Gepäck unterwegs seien oder vorübergehend mit einer Verletzung zu tun hätten. Hinzu kämen auch Personen, die etwa beim Sehen oder Hören eingeschränkt sind. Problematisch ist laut der Expertin, dass viele Buchungsportale im Internet noch nicht barrierefrei und barrierearme Unterkünfte darüber bislang nur schwer zu finden seien.

Für die nach eigenen Angaben repräsentative Umfrage im Auftrag der Unternehmensberatung hatte das Marktforschungsinstitut Miios im Juni und Juli 2024 insgesamt 7366 Menschen mithilfe von Online-Interviews befragt.  

Mehr Infos

Zur Vorsorgevollmacht und Rechtlichen Betreuung stellt die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Hamburg die Broschüren „Ich sorge vor!“, „Ratgeber für Bevollmächtigte“ und den „Wegweiser Betreuungsrecht“ mit wichtigen Hinweisen und Adressen bereit – erhältlich in vielen Einrichtungen der Stadt oder beim Publikationsservice unter • (0 40) 4 28 43-30 95 und per E-Mail unter Externer Link:publikationen@justiz.hamburg.de

Lümmeln erlaubt

Wenn Sitzen unvermeidbar sei, dann sollten Kinder und Jugendliche nicht in einer starren Haltung am Schreibtisch verharren. „Beim rückenfreundlichen Sitzen ist Lümmeln erlaubt: mal nach vorne lehnen, mal auf dem Tisch abstützen, mal weit zurücklehnen, die Arme strecken oder auch mal kippeln“, sagt AGR-Experte Breithecker.

Um die Rückengesundheit zu fördern, sollten Sitz- und Schreibmöbel ergonomisch, verstellbar und dem Bewegungsbedürfnis der Kinder entsprechend sein. Höhenverstellbare Tische und Stühle könnten mit dem Kind „mitwachsen“ und so über viele Jahre genutzt werden, erklärt die AGR, die rückenfreundliche Produkte mit dem AGR-Gütesiegel auszeichnet.

Für ein „lebendiges, bewegtes Sitzen“ sollten die Sitzmöbel natürliche und intuitive Haltungswechsel unterstützen. Eine flexible oder mehrdimensional bewegliche Sitzfläche sorgt für zusätzliche Bewegungsimpulse. „Wenn ein Kind auf seinem Stuhl hin und her rutscht, immer mal wieder aufsteht, wird das von Erwachsenen oft als hyperaktiv fehlgedeutet – dabei ist es meist ein gesunder und spontaner Bewegungsdrang, der ausgelebt werden muss und den man unterstützen sollte“, sagt AGR-Experte Breithecker. Die Kinder und Jugendlichen handelten damit intuitiv und nach ihren Bedürfnissen.

Auf einen Baum klettern, kopfüber an den Beinen von einer Kletterstange baumeln oder von einer Mauer springen – selbst wenn es schwerfällt: Eltern sollten die kindliche Lust an Bewegung aktiv unterstützen, dabei auch mal beide Augen zudrücken und nicht zu übervorsichtig sein. „Auch die Erfahrung mit Wagnis und Risiko, sei es beim Klettern auf dem Schulhof oder beim Freizeitsport, fördert wichtige Kernkompetenzen für das Leben, wie Risikobereitschaft und Risikobewertung“, so Breithecker.

Wenn die Erwachsenen die Aktivität dann noch vorleben und spannende Angebote für eine bewegte Freizeit bieten, würden die Kinder ihrem Vorbild gerne folgen. Eine Radtour zu einem Baggersee, ein Kletterkurs oder eine gemeinsame Yogastunde – alles sei gut, was Spaß macht und in Aktion bringt.

Mehr Infos zu rückenfreundlichen Möbeln auf

Externer Link:https://www.agr-ev.de/kinderruecken

Kontakt

Sollten auch Sie einen Bescheid erhalten, mit dem sie nicht zufrieden sind, begleiten wir Sie gern im Rahmen des Widerspruchs- oder Klageverfahrens.

Unsere Kontaktdaten finden Sie unter „Externer Link:Kontakt“.

Tipps

Bringen Sie Ihr Kind bzw. Ihre Kinder zu Fuß oder mit dem Roller in die Schule. In einer Laufgemeinschaft mit Nachbarkindern macht der Schulweg noch mehr Spaß und fördert soziale Kompetenzen sowie Verantwortung.

Vereinssport, Unternehmungen mit Freunden, Spielen im Freien – in der schulfreien Zeit sollten sich die Kinder so viel wie möglich bewegen.

Serie "Rechtliche Möglichkeiten bei psychischer Erkrankung"

Die Serie „Rechtliche Möglichkeiten bei psychischer Erkrankung“ umfasst folgende Artikel:

Teil 1: Was passiert, wenn alles zu viel wird (siehe VdK-Zeitung Oktober 2024)

Teil 2: Reha oder EM-Rentekurz fürErwerbsminderungsrente? Kein Entweder-Oder! (siehe VdK-Zeitung November 2024)

Teil 3: Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen (siehe VdK-Zeitung Dezember 2024)

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