Kosten für Widerspruch und Klage

Die sozialrechtliche Beratung ist für VdK-Mitglieder kostenlos. Bei Rechtsverfahren müssen Sie sich jedoch an den Verfahrenskosten beteiligen.

Das Symbolbild zeigt eine Frau am Schreibtisch mit der Figur Justitia, einem Gerichtshammer und einem Taschenrechner.
Was kostet die Rechtsberatung? Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unsere VdK-Landesgeschäftsstelle. © stock.adobe.com/NanSan

Kosten ab dem 01.07.2021

Gemäß § 5 der Satzung des Sozialverbandes VdK Landesverband Hamburg e.V. haben sich die Mitglieder an den Kosten der Bearbeitung von Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelverfahren vor den Widerspruchsausschüssen der Verwaltung in sozialen Angelegenheiten sowie der Vertretung vor den Sozial- und Verwaltungsgerichten zu beteiligen.

Kostenbeiträge

Jedes Mitglied, das den Landesverband dazu beauftragt, ein Rechtsbehelf- oder Rechtsmittelverfahren durchzuführen, hat folgende Kosten zu entrichten, und zwar für:

Ununterbrochene Mitgliedschaft bis 2 Jahre 

  • Widerspruch: 58,00 Euro
  • Klagen: 106,00 Euro
  • Berufungen: 140,00 Euro

Ununterbrochene Mitgliedschaft ab 2 Jahren 

  • Widerspruch: 22,00 Euro
  • Klagen: 34,00 Euro
  • Berufungen: 88,00 Euro

Fahrtkosten 
Jedes Mitglied, das ein Rechtsmittelverfahren in einem anderen Bundesland als der Freien und Hansestadt Hamburg anhängig macht, hat die zusätzlichen Kosten für die Wahrnehmung von Terminen, insbesondere Fahrtkosten, in angemessenem Umfang zu übernehmen. 

  • Die Zusatzkosten betragen:
  • nach Lüneburg 34,20 Euro
  • nach Stade 34,20 Euro 
  • nach Itzehoe 38,40 Euro 
  • nach Lübeck 40,20 Euro 
  • nach Schleswig und Celle 76,20 Euro 

In allen anderen Fällen richtet sich die Höhe der Fahrtkosten nach den entsprechenden Regeln des Bundesreisekostengesetzes.

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