Richter des Bundesverfassungsgerichtes in roter Robe
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Wir kämpfen für Ihre Rechte

Unsere Rechtsberaterinnen und -berater vor Ort vertreten VdK-Mitglieder gegen die Sozialleistungsbehörden sowie vor den Sozialgerichten. Unsere Bundesrechtsabteilung vertritt auch vor dem Bundessozialgericht bis hin zum Bundesverfassungsgericht, um wichtige Rechtsfragen für VdK-Mitglieder zu klären.

Das Sozialrecht ist vielfältig

Jede und jeder kann im Laufe seines Lebens in verschiedenen Lebenssituationen mit dem Sozialrecht in Berührung kommen. Lebensabschnitte und Situationen, die für das Sozialrecht relevant sind, können sein:

  • Arbeitslosigkeit: Bei Verlust des Arbeitsplatzes können Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beansprucht werden.
  • Krankheit und Gesundheitsversorgung: Bei Krankheit greift die gesetzliche Krankenversicherung, und Menschen können z.B. Krankengeld oder andere Leistungen in Anspruch nehmen.
  • Erwerbsminderung oder Ruhestand: Eine Rente wegen Erwerbsminderung kann Personen zustehen, die aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen oder Krankheiten nicht mehr in der Lage sind, in vollem Umfang erwerbstätig zu sein. Das Rentenrecht kommt aber auch ins Spiel, wenn Bürger in das Rentenalter eintreten und Rentenleistungen beantragen können.
  • Behinderung: Menschen mit Behinderungen können Leistungen und Unterstützung gemäß dem Behindertenrecht in Anspruch nehmen.
  • Pflegebedürftigkeit: Bei Pflegebedürftigkeit können Leistungen der Pflegeversicherung relevant sein.
  • Existenzsicherung: In schwierigen finanziellen Situationen können Sozialleistungen wie Bürgergeld oder Sozialhilfe in Betracht kommen.
  • Arbeitsunfall und Berufskrankheiten: Das Sozialrecht regelt auch Leistungen bei Unfällen in beruflichen Kontexten oder berufsbedingten Krankheiten.
  • Soziale Entschädigung: Wer einen gesundheitlichen Schaden erleidet, für dessen Folgen die Gemeinschaft einsteht, hat Anspruch auf Versorgung. Damit sollen beispielsweise besondere Opfer zumindest finanziell abgegolten werden.

Das Sozialrecht ist also vielfältig. Es soll dazu dienen, den Schutz und die Unterstützung der Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen zu gewährleisten. Grundsätzlich sollen alle Menschen Zugang zu grundlegenden sozialen Leistungen haben. Oft ist jedoch unklar, welche Leistungsansprüche bestehen. 
 

Die Bundesrechtsabteilung des VdK

Die Mitglieder des VdK aus ganz Deutschland persönlich, vertrauensvoll und kompetent beim Bundessozialgericht zu vertreten, steht im Mittelpunkt der Tätigkeit unserer Bundesrechtsabteilung. Hier arbeiten kompetente Volljuristen, die versuchen, die Interessen unserer Mitglieder vor allem bei Nichtzulassungsbeschwerden und Revisionen gegen Entscheidungen der Landessozialgerichte vor dem Bundessozialgericht durchzusetzen.

Darüber hinaus werden mit Unterstützung der Landesverbände ausgewählte Externer Link:Musterstreitverfahren vorbereitet und durchgeführt. Bei Verfahren, die überragende Bedeutung für unsere Mitglieder haben, führen wir diese notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht.

Die Aufgaben der Bundesrechtsabteilung

  • Vertretung der mehr als 2,3 Millionen Mitglieder vor dem Bundessozialgericht in Revisionsverfahren und Nichtzulassungsbeschwerden
  • Koordinierung von Musterstreitverfahren bis zum Bundesverfassungsgericht
  • regelmäßige Beratung der Mitglieder in Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung
  • Stellungnahmen an das Bundesverfassungsgericht zu sozialrechtlichen Fragestellungen

News aus dem Sozialrecht

Hier finden Sie Berichte über unsere Musterstreitverfahren und über interessante sozialrechtliche Urteile, außerdem Tipps bei sozialrechtlichen Fragen.

News-Karussell
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Dank VdK: Assistenzhund von der Hundesteuer befreit

Der VdK Rheinland-Pfalz hat erreicht, dass die Stadt Mainz den Assistenzhund einer Frau mit einer komplexen Posttraumatischen Belastungsstörung (kPTBS) von der Hundesteuer befreit. Die Stadt hatte den Antrag zunächst abgelehnt.

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Die Pflegekasse einer schwerbehinderten Frau zieht alle Register, um der 78-Jährigen den Pflegegrad 3 vorzuenthalten. Erst vor dem Sozialgericht lenkt die Kasse ein, nachdem der VdK einem faulen Kompromiss nicht zugestimmt hatte.

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