
Infotag – Pflege zu Hause
In Hamburg gibt es die unterschiedlichsten Beratungs- und Hilfsangebote zum Thema Pflege, aber viele Betroffene oder Angehörige kennen diese nicht, erzählt Heike Clauss, die Geschäftsführerin des Vereins Barrierefrei Leben. Der gemeinnützige Verein betreibt das Beratungszentrum für technische Hilfen und Wohnraumanpassung in Hamburg Alsterdorf. Gezeigt wird dort, wie Hilfsmittel und bauliche Anpassungen das selbstständige Wohnen und die Pflege unterstützen.
Neues Pflegenottelefon
„Angehörige und andere Pflegepersonen leisten einen großen Beitrag bei der Versorgung pflegebedürftiger Menschen. Die häusliche Pflege kann mitunter aber so herausfordernd sein, dass Pflegende in Notlagen und Krisen geraten“, erläutert Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer. „Für solch schwierigere Situationen bietet das neu geschaffene Pflegenottelefon Rat- und Hilfesuchenden rund um die Uhr Unterstützung an – zusätzlich zu den bestehenden Beratungsangeboten zum Thema Pflege. Es ist bundesweit einmalig, dass sofort praktische Hilfe geleistet werden kann.“
Das Pflegenottelefon ist zu jeder Zeit erreichbar. Montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr stehen qualifizierte Pflegeberaterinnen und -berater der Sozialbehörde zur Verfügung. Von 17 bis 9 Uhr werden an den Wochenenden und Feiertagen die Anrufe vom Kooperationspartner des Pflegenottelefons, dem Arbeiter-Samariter-Bund Sozialeinrichtungen GmbH (ASB), entgegengenommen.
Angebote für Familien
Die Teilnahme am Familientag ist kostenfrei.
Aktuelle Infos und Veranstaltungen werden fortlaufend veröffentlicht auf:
Instagram (@sozialbehoerde) und
Anspruch auf Sitzplatz
Der Schwerbehindertenausweis berechtigt zur Inanspruchnahme eines Sitzplatzes in öffentlichen Verkehrsmitteln. Schwerbehinderte Menschen, die infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt (Merkzeichen G), außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen aG), blind (Merkzeichen Bl), gehörlos (Merkzeichen Gl) oder hilflos (Merkzeichen H) sind, haben außerdem Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Dazu werden ein Schwerbehindertenausweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck und ein Beiblatt mit Wertmarke benötigt.
Der Ausweis und das Beiblatt mit Wertmarke werden auf Antrag vom Versorgungsamt Hamburg, Adolph-Schönfelder-Straße 5, ausgestellt. Die Wertmarke kann für ein halbes oder ein ganzes Jahr bei Zahlung einer entsprechenden Eigenbeteiligung erworben werden.
Ergebnisse der AOK-Umfrage
Bei einer bevölkerungsrepräsentativen Online-Befragung der AOK haben 45,1 Prozent der Menschen in Deutschland angegeben, dass ihnen die von Klimafachleuten prognostizierte Zunahme von Hitzewellen Sorgen bereitet. Im teils dicht besiedelten Hamburg sagen das 50,3 Prozent – also jede und jeder Zweite.
Die große AOK-Umfrage zeigt außerdem, dass mehr als ein Drittel der Menschen in Deutschland (38,5 Prozent) bereits jetzt gesundheitlich schlecht mit anhaltender Hitze und Temperaturen jenseits der 30 Grad zurechtkommt. Auswertungen der AOK Rheinland/Hamburg belegen, dass auch in diesem Punkt die Betroffenheit in Hamburg sogar noch etwas größer ist: Hier gaben vier von zehn Befragten (41,8 Prozent) an, schon derzeit nicht gut mit Hitzewellen umgehen zu können.
Besonders ältere Menschen über 65 Jahren fühlen sich von Hitzewellen gesundheitlich gefordert: Deutschlandweit sehen 41,2 Prozent darin für sich eine Schwierigkeit. Diese Bevölkerungsgruppe macht sich auch die meisten Sorgen (48,5 Prozent) angesichts der von Expertinnen und Experten prognostizierten weiteren Zunahme von Hitzewellen.
Bei der Umfrage, die das Meinungsforschungsinstitut Civey im Auftrag der AOK durchgeführt hat, wurde auch gefragt, über welche konkreten gesundheitlichen Beschwerden die Menschen in Hitzezeiten klagen: Mit Abstand am häufigsten wurde Erschöpfung genannt (45 Prozent), gefolgt von Kopfschmerzen (17 Prozent) sowie Schwindel und Übelkeit (15 Prozent). Als Strategien im Umgang mit den Belastungen setzen 73 Prozent auf eine vermehrte Flüssigkeitsaufnahme, 55 Prozent dunkeln die Fenster ab und 38 Prozent nehmen vor allem leichte Mahlzeiten zu sich.
„Die Sensibilität für das Thema Hitze ist groß, gerade bei älteren Menschen, deren Gesundheit während anhaltender Hitzeperioden besonders gefährdet ist. Strategien zum Umgang mit diesem Gesundheitsrisiko – in Deutschland das größte durch den Klimawandel verursachte – sind wichtig, denn in den kommenden Jahren wird das Risiko noch zunehmen“, sagt Gesundheitswissenschaftlerin Anja Nacken, die bei der AOK Rheinland/Hamburg den Stabsbereich Nachhaltigkeit leitet.
Aus Erfahrung lernen
Ziel der Internetseite Externer Link:https://mehr-patientensicherheit.de/ ist es, aus den Erfahrungen der Versicherten zu lernen und das Gesundheitssystem sicherer zu gestalten. Zudem sollen durch das Portal Handlungsempfehlungen und Maßnahmen zur Steigerung der Patientensicherheit veröffentlicht werden. Ein Expertenteam der Deutschen Gesellschaft für Patientensicherheit wertet die gemeldeten Fälle aus, um Probleme wie Verwechslung von Arzneimitteln, falsch gedeutete Symptome oder Operationsfehler zu identifizieren. Die Ergebnisse der Analysen werden unter anderem dem Gemeinsamen Bundesausschuss zur Verfügung gestellt. Das Portal ist als Pilotprojekt bis Ende 2025 vorgesehen. Institutionen oder medizinische Fachkräfte sollen durch das Meldeportal nicht angeklagt werden. Infos, die Rückschlüsse auf konkrete Leistungserbringer zulassen, werden vor der öffentlichen Einsichtnahme entfernt.
Beratung
Wer sich generell zu Versorgungsleistungen informieren möchte, ist bei den Hamburger Pflegestützpunkten richtig. In jedem Bezirk gibt es einen. Tanja Martinez, Pflegeberaterin im Bezirk Nord, erklärt: „Wir unterstützen bei der Beantragung von Versicherungs- und Sozialleistungen und informieren über die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung.“
Um allen Interessierten einen schnellen Überblick über Hilfsangebote in Hamburg zu bieten, haben sich der Verein Barrierefrei Leben und der Pflegestützpunkt Nord zusammengeschlossen und richten am Dienstag, 3. September, den Infotag „Pflege zu Hause“ aus. Im Haus für Barrierefreiheit stellen sich Hamburger Organisationen mit Infoständen und Kurzvorträgen vor. Mit dabei sind etwa die Angehörigenschule, das Pflegenottelefon und die Koordinierungsstelle für Wohn-Pflege-Gemeinschaften.
Kurzfristige Lösungen
Sofern der Bedarf über die Beratung hinausgeht, bietet das Pflegenottelefon auch kurzfristige Lösungen an, um Pflegebedürftige sowie ihre Zu- und Angehörigen direkt zu unterstützen. So besteht die Möglichkeit, in pflegerischen Notfällen, wie zum Beispiel einer plötzlichen Verschlechterung des Zustands der pflegebedürftigen Person, sofortige Unterstützungsmaßnahmen zu Hause durch einen ambulanten Pflegedienst einzuleiten. Falls dies nicht ausreicht, weil beispielsweise die Pflegeperson kurzfristig ausfällt, kann den pflegebedürftigen Personen vorübergehend ein Notfallplatz in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung zur Verfügung gestellt werden. Diese Plätze sind ausschließlich Pflegebedürftigen in plötzlich eintretenden Notsituationen vorbehalten und können ausschließlich durch Vermittlung durch das Pflegenottelefon belegt werden.
Handelt es sich bei dem Anrufanliegen um keine pflegerische Notsituation, sondern um allgemeine Beratungsanliegen zum Thema Pflege, wie zum Beispiel Unterstützungsmöglichkeiten im eigenen Wohnraum, Hilfe bei der Suche nach einer geeigneten Pflegeeinrichtung, Demenzberatung, Unterstützung bei der Beantragung von Sozialleistungen oder Beratung zur Wohnraumanpassung, stellen die Mitarbeitenden des Pflegenottelefons für die Anruferinnen und Anrufer Kontakt zu dem jeweils zuständigen bezirklichen Pflegestützpunkt her. Die Pflegestützpunkte arbeiten eng mit dem Pflegenottelefon zusammen.
Weitere Informationen unter Externer Link:www.hamburg.de/pflegenottelefon
Kostenloser Transport
Die Entrichtung der Beförderungsgebühr entfällt bei blinden und hilflosen schwerbehinderten Menschen sowie bei schwerbehinderten Menschen, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGBkurz fürSozialgesetzbuch II) oder für den Lebensunterhalt laufende Leistungen nach dem SGBkurz fürSozialgesetzbuch XII, dem SGBkurz fürSozialgesetzbuch VIII, den Paragrafen 27 a und 27 d des Bundesversorgungsgesetzes oder nach Paragraf 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten. Bestimmte Kriegsbeschädigte, andere Versorgungsberechtigte und NS-Verfolgte erhalten die Wertmarke ebenfalls kostenlos.
Schwerbehinderte Menschen, die im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit orangefarbenem Flächenaufdruck und eines Beiblattes mit Wertmarke sind, können in Hamburg das Angebot MOIA unentgeltlich nutzen. Sofern das Merkzeichen „B“ auf dem Ausweis eingetragen ist, können auch Begleitpersonen unentgeltlich befördert werden. Hierfür ist eine Registrierung bei MOIA notwendig. Nähere Informationen zu MOIA auf Externer Link:www.moia.io/de-DE
Gefahren und Tipps
Die Internetseite Externer Link:www.aok.de/pk/hitzeschutz informiert über häufig unterschätzte Gesundheitsgefahren durch Hitze. Dort ist das Video „6 Tipps, um einen kühlen Kopf zu bewahren“ zu sehen, in dem der Arzt und Youtuber Doc Felix Infos zum Umgang mit Hitzeperioden gibt.
Individuelle Fragen von AOK-Versicherten werden am medizinischen Hitzetelefon von AOK-Clarimedis unter der Hotline 0800 1 265 265 beantwortet. Hier kümmert sich ein Team aus medizinischen Expertinnen und Experten 24 Stunden am Tag um alle Fragen zu Diagnosen, Therapien und Symptomen. Darüber hinaus stellen die Medizinerinnen und Mediziner Möglichkeiten vor, um der Hitze entgegenzuwirken.
„Mit Informationsangeboten wie dem medizinischen Hitzetelefon von AOK-Clarimedis wollen wir insbesondere ältere und chronisch kranke Menschen und deren Angehörige erreichen, um möglichst gut auf Hitzewellen vorzubereiten und damit umzugehen. Zum Beispiel sollten spezielle Aspekte zur Lagerung und Dosierung von Medikamenten beachtet werden“, sagt Gesundheitswissenschaftlerin Nacken.
Firmen vor Ort
Gleichzeitig öffnet das Beratungszentrum für technische Hilfen die Türen seiner großen Ausstellung. Alles, was für die Pflege hilfreich ist, wie Transfer- und Alltagshilfen, Pflegebetten, Lagerungskissen, aber auch barrierefreie Badezimmer, können besichtigt und erprobt werden. Diverse Hilfsmittelfirmen sind vor Ort und beantworten Fragen zu ihren Produkten. Gefördert wird die Veranstaltung durch die Sozialbehörde Hamburg sowie durch den Bezirk Hamburg-Nord.
Der Tag soll informativ sein, aber auch Spaß machen, da sind sich die Organisatorinnen Tanja Martinez und Heike Clauss einig. „Zuständig für die gute Laune sind unter anderem eine Tanzschule mit Kursen für Senioren und die Clownin Rosalore“, erläutert Clauss. „Kaffee und Kuchen dürfen dabei natürlich auch nicht fehlen.“
Kontakt
Erreichbar im Notfall rund um die Uhr unter:
Telefon (0 40) 4 28 99 10 00
In der Zeit von 9 bis 17 Uhr auch per
E-Mail: Externer Link:pflegenottelefon@soziales.hamburg.de und
E-Fax: (0 40) 4 27 96 39 99
Begleitperson
Anspruch auf unentgeltliche Beförderung hat auch die Begleitperson eines schwerbehinderten Menschen, wenn die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson im Ausweis eingetragen ist (Merkzeichen B). Die Begleitperson wird im Nah- und Fernverkehr unentgeltlich befördert. Dies gilt auch dann, wenn der schwerbehinderte Mensch nicht im Besitz eines Beiblattes mit gültiger Wertmarke ist.
Begleitpersonen von schwerbehinderten Menschen werden im innerdeutschen Flugverkehr von der Deutschen Lufthansa unentgeltlich befördert, wenn die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson nachgewiesen und im Ausweis eingetragen ist (Merkzeichen B im Ausweis). Vor Antritt der Reise muss am Flugschalter oder von einem Reisebüro ein Freiflugschein ausgestellt werden.
Termin
Wann? Am Dienstag, 3. September, von 12 bis 18 Uhr
Wo? Im Haus für Barrierefreiheit, Alsterdorfer Markt 7, 22297 Hamburg
Infos unter Externer Link:www.barrierefrei-leben.de
Ermäßigte Flüge
Schwerkriegsbeschädigte, Schwerwehrdienstbeschädigte der Bundeswehr und schwerbeschädigte Verfolgte im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes können unter bestimmten Voraussetzungen im innerdeutschen Flugreiseverkehr der Deutschen Lufthansa eine Flugpreisermäßigung von 30 Prozent erhalten. Die erforderliche Bescheinigung stellt das Versorgungsamt Hamburg, Adolph-Schönfelder-Straße 5, aus.
Auch Regionalfluggesellschaften gewähren Ermäßigungen und Freiflugscheine. Zusammenklappbare Rollstühle mit auslaufsicheren Batterien werden außerhalb der Freigepäckgrenze kostenlos befördert.
Auskünfte erteilen die Deutsche Lufthansa, Regionalfluggesellschaften, Reisebüros und die Broschüre „Reisetipps für behinderte Fluggäste“.
Individuelle Beförderung
Viele Menschen sind aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage, Busse und Bahnen zu nutzen. Seit Januar 2006 erhalten sie auf Antrag eine Pauschale und können aus verschiedenen Transportangeboten frei wählen. Der Antrag ist an das örtlich zuständige Soziale Dienstleistungszentrum des Bezirksamtes zu richten. Dort sind weitere Infos und eine Liste mit den verschiedenen Anbietern erhältlich. Mehr unter Externer Link:www.hamburg.de/behindertenfahrten
Rollstühle in Taxis
Die Taxifahrer sind verpflichtet, den Rollstuhl unentgeltlich zu befördern, sofern dieser sicher im Wagen verstaut werden kann. Es empfiehlt sich deshalb bei der Bestellung des Taxis darauf hinzuweisen, dass ein faltbarer Rollstuhl mitgenommen werden soll.
Parkerleichterungen
Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG) und Blinde (Merkzeichen Bl) können auf Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde eine Ausnahmegenehmigung mit einem Parkausweis für bestimmte Parkerleichterungen erhalten. Der Schwerbehindertenausweis allein berechtigt allerdings zu keinerlei Erleichterungen im ruhenden Straßenverkehr. Auskünfte (auch telefonisch) und Anträge bearbeitet (persönliches Erscheinen ist nicht notwendig) der Landesbetrieb Verkehr, Ausnahme-Genehmigungs-Management, Süderstraße 140–142, Telefon (0 40) 4 28 58 24 92, Externer Link:www.hamburg.de/lbv
Parkerleichterungen werden auch gewährt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Merkzeichen G und B und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane;
- einem GdB von wenigstens 60 für Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa;
- einem GdB von wenigstens 70 für künstlichen Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung;
- eine Ausnahmegenehmigung kann auch denjenigen schwerbehinderten Menschen erteilt werden, die nach versorgungsärztlicher Feststellung dem vorgenannten Personenkreis nach den Nr. 1 bis 3 gleichzustellen sind;
- beidseitige Amelie oder Phokomelie oder vergleichbare Funktionseinschränkungen.
KfZ-Steuer
Schwerbehinderte Menschen, die hilflos, blind oder außergewöhnlich gehbehindert sind (Merkzeichen H, Bl oder aG im Schwerbehindertenausweis) werden auf Antrag von der Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer für ihr Fahrzeug befreit. Bestimmte Schwerkriegsbeschädigte, andere Versorgungsberechtigte und NS-Verfolgte können ebenfalls die volle Steuerbefreiung in Anspruch nehmen, wenn ihnen am 1. Juni 1979 der volle Erlass der Kraftfahrzeugsteuer zustand und sie durch einen gültigen Schwerbehindertenausweis nachweisen, dass der GdBkurz fürGrad der Behinderung mindestens 50 beträgt. Die Steuerbefreiung wird auch dann gewährt, wenn gleichzeitig das Recht auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr in Anspruch genommen wird.
Schwerbehinderte Menschen, die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt oder gehörlos sind (Schwerbehindertenausweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck und Merkzeichen G und/oder Gl), erhalten eine Ermäßigung der Kraftfahrzeugsteuer um 50 Prozent. Sie müssen jedoch zwischen der Kraftfahrzeugsteuerermäßigung und der Freifahrt im öffentlichen Personenverkehr wählen. Ein Wechsel von der Inanspruchnahme im öffentlichen Personennahverkehr und umgekehrt ist jedoch ohne weiteres möglich.
Auskünfte erteilt das Hauptzollamt Hamburg, Arbeitsbereich Kraftfahrzeugsteuer, Koreastraße 4, Telefon (0 40) 8 00 03 24 24. Weitere Kontaktstelle: Zollamt Hamburg AG 40.
Serie zum SGB IX
Die Serie umfasst folgende Artikel:
Teil 1: Allgemeine Infos und Rehabilitation (siehe VdK-Zeitung Mai 2024)
Teil 2: Arbeitsleben, Urlaub und Rente (siehe VdK-Zeitung Juni 2024)
Teil 3: Mobil im Alltag und auf Reisen (siehe VdK-Zeitung Juli/August 2024)
Teil 4: Wohnen und andere Leistungen (siehe VdK-Zeitung September 2024)