Gleichstellung

Menschen mit Behinderungen, deren GdBkurz fürGrad der Behinderung 30 oder 40 beträgt, werden von der Agentur für Arbeit auf Antrag schwerbehinderten Menschen gleichgestellt, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten können. 

Auskünfte und Antragsformulare sind erhältlich bei der Agentur für Arbeit Hamburg, Kurt-Schumacher-Allee 16, Telefon 0800 4 55 55 00 (kostenlos),  Externer Link:www.arbeitsagentur.de

Ängste bei Kindern überwinden

„Zur natürlichen Entwicklung unserer Kinder gehört es dazu, sich immer wieder mit neuen und auch schwierigen Situationen auseinanderzusetzen“, erklärt Sabine Deutscher, Vorstandsmitglied der AOK Rheinland/Hamburg. „Gefühle wie Angst und Furcht sind in herausfordernden Situationen oder Gefahrenmomenten ein angeborener Reflex, der die Persönlichkeit prägt.“ Wenn diese Ängste jedoch besonders stark auftreten oder über mehrere Monate anhalten würden, könnten sie das Kind und die ganze Familie belasten. „In solchen Phasen möchten wir Familien helfen und alltagsnah aufzeigen, wie man bestehende Schwierigkeiten gemeinsam überwinden kann“, sagt Deutscher.

Ängste kommen im Kindesalter sehr häufig vor. Laut Studien sind über zehn Prozent der unter 12-jährigen Kinder nach Einschätzung ihrer Eltern so stark betroffen, dass sich die Eltern deswegen Sorgen machen. In einigen Fällen entwickeln sich aus den Ängsten Angststörungen, welche zu den häufigsten seelischen Erkrankungen im Kindes- und Jugendalter zählen. Die Entwicklung von Angststörungen beginnt in der Regel vor dem zwölften Lebensjahr.

„Uns ist es wichtig, Familien frühzeitig zu unterstützen. Sobald der Bedarf erkannt wird, kann der Familiencoach Kinderängste ganz einfach und von zu Hause genutzt werden. Er bietet damit die Möglichkeit direkt zu handeln und ist nah bei den betroffenen Familien“, so Sabine Deutscher. 

Der Ranzen muss sitzen

„Im frühen Kindesalter wird das Fundament für die lebenslange Gesundheit gelegt. Ein Schulranzen sollte gut sitzen, denn falsch eingestellt kann er eine ungesunde Haltungsentwicklung und Rückenschmerzen verursachen“, betont Dr. Dieter Breithecker. „Noch wichtiger für eine gesunde Entwicklung ist aber, dass Eltern den vorhandenen und entwicklungsfördernden Bewegungsbedarf ihrer Kinder regelmäßig unterstützen, auch vor dem Hintergrund der zunehmenden Sitzzeiten in der Schule.“

Obwohl die meisten Schulranzen sogar passend für Größe und Körperbau des Kindes gekauft werden, sitzen sie, wie Studien zeigen, oft nicht richtig. „Häufig hängen sie lässig getragen zu tief. Das zwingt die Kinder dazu, ihren Körper als Ausgleich mehr nach vorn zu beugen, wodurch der Rücken stärker belastet wird“, sagt der Rückenexperte. 

Ein internationales Forschungsteam fand zudem heraus, dass ungleich eingestellte Rückengurte die Körperhaltung und die Rotation der Wirbelsäule dauerhaft ändern. Deutliche Unterschiede am Rücken der Kinder waren ein Jahr nach Schulbeginn feststellbar. Ein zu weit vom Körper entfernt sitzender Ranzen verlagert den Körperschwerpunkt nach hinten und führt zur Instabilität des Körpers. Die Folgen können Verspannungen, Nacken-, Schulter- und Rückenschmerzen sein.

Vertretung

Schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen können sich in allen Angelegenheiten, die ihren Arbeitsplatz betreffen, an die Schwerbehindertenvertretung (SBVkurz fürSchwerbehindertenvertretung), an den Betriebs- oder Personalrat ihres Betriebes oder ihrer Dienststelle wenden. 

Auskünfte und Beratung erteilt das Integrationsamt, Hamburger Straße 47, Telefon (0 40) 4 28 63-39 53, Externer Link:www.hamburg.de/integrationsamt

In der Praxis bewährt

Das fachliche Konzept ist von Experten der Kinder- und Jugendpsychiatrie der Uniklinik Köln entwickelt worden. „Die im Familiencoach vermittelten Methoden haben sich in der Praxis bewährt und wirken“, sagt Professor Manfred Döpfner, Diplom-Psychologe und Leiter des Kölner Ausbildungsinstituts. „Eltern von Kindern mit einer diagnostizierten Angststörung sollten die Nutzung des Familiencoaches allerdings mit der behandelnden Fachkraft absprechen, um zu klären, ob sie in das individuelle Behandlungskonzept passt“, rät der Experte. 

Der Online-Coach stellt Probleme und mögliche Lösungen mithilfe fiktiver Beispielfamilien dar. In 18 Filmen werden typische Themen dieser Lebensphase aufgegriffen und Wege aufgezeigt, sich den Ängsten entgegenzustellen. Acuh der Umgang mit belastenden Erlebnissen innerhalb oder außerhalb der Familie, wie Tod, Scheidung, Mobbing, aber auch Pandemie oder Klimawandel, wird thematisiert. 

Gewicht schadet nicht

Ein Schulranzen mit etwas mehr Gewicht muss nicht rückenschädlich sein – im Gegenteil. „Bei einem gesunden Kind ist ein Zusatzgewicht von 15 bis 17 Prozent des Körpergewichtes absolut unbedenklich, der Ranzen kann dann sogar die Rückengesundheit fördern“, sagt Breithecker. „Der Rücken sollte nicht nur entlastet, sondern auch belastet werden. Das ist wichtig, damit die Muskeln und Knochen, die sich noch im Wachstum befinden, altersgemäß gestärkt werden können.“

Neue Arbeitsplätze

Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen einstellen, können von der Agentur für Arbeit befristete Zuschüsse zu den Lohn- oder Gehaltskosten erhalten. Agentur oder Integrationsamt können zusätzlich die Kosten für neue Arbeitsplätze übernehmen. 

Ansprechpartner sind: Agentur für Arbeit (Eingliederungszuschüsse), Telefon (0 40) 24 85 31 29; Integrationsamt (Investitionszuschüsse), Telefon (0 40) 4 28 63 40 69.

Es ist Mut gefragt

Der Familiencoach Kinderängste unterstützt Eltern dabei, ihre eigenen Anteile an den Ängsten ihrer Kinder zu überdenken und diese gemeinsam zu überwinden. „An der eigenen elterlichen Angst zu arbeiten, kostet viel Mut und Überwindung. Oft sind Eltern und Kinder erstmal etwas skeptisch, sich auf die Methoden zur Angstbewältigung einzulassen und diese Grundlagen zu erlernen“, erläutert Julia Adam, die als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin und wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Uniklinik Köln tätig ist und am Online-Coach mitgewirkt hat. „Besonders schön ist es dann zu sehen, wenn Kinder zunehmend mutiger werden, sich immer mehr zutrauen, die Angst schrittweise kleiner wird und sie dann ganz stolz auf sich sind.“ 

Der Familiencoach Kinderängste ist zu finden auf
 Externer Link:www.aok.de/familiencoach-kinderaengste

Tragen trainiert

Natürlich darf die Schultasche nicht zu schwer sein, das zumutbare Gewicht ist jedoch von Kind zu Kind unterschiedlich und hängt nicht nur vom Körpergewicht ab. Es richtet sich zum Beispiel danach, wie kräftig der Körper bereits ist oder ob es Vorerkrankungen gibt. Erziehende sollten sich daher auf keinen Fall von bestimmten Grenzwerten verunsichern lassen. „Eltern wollen ihren Kindern oft etwas Gutes tun, indem sie deren Ranzen tragen, doch es ist wichtig, dass der Kinderrücken trainiert wird. Natürlich funktioniert das nur, wenn der Ranzen gut eingestellt ist und selbstständig getragen wird“, sagt der AGR-Experte.

Auch das Packen will gelernt sein. Tipps dazu, weitere Informationen und AGR-zertifizierte Schulranzen unter

Externer Link:www.agr-ev.de/schulranzen

Arbeitsplatzsicherung

Schwerbehinderten Menschen kann begleitende Hilfe im Arbeits- und Berufsleben gewährt werden. Die begleitende Hilfe umfasst Auskunft und Beratung (auch am Arbeitsplatz des Menschen mit Behinderungen) sowie finanzielle Leistungen an schwerbehinderte Menschen und Arbeitgeber.

Leistungen für schwerbehinderte Menschen: Technische Arbeitshilfen, Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes, zur Erlangung wirtschaftlicher Selbstständigkeit, zur Beschaffung und Erhaltung einer behindertengerechten Wohnung, zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten, psychosoziale Betreuung am Arbeitsplatz, weitere Hilfen in besonderen behinderungsbedingten Lebenslagen. Leistungen für Arbeitgeber: Zur behinderungsgerechten Einrichtung von Arbeitsplätzen, für außergewöhnliche Belastungen, die mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen verbunden sind.

Ansprechpartner ist das Integrationsamt Hamburg, Individualförderung, Telefon (0 40) 4 28 63-2810/-4069.

Kündigungsschutz

Schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen darf das Arbeitsverhältnis nur mit vorheriger Zustimmung des Integrationsamtes gekündigt werden. Die Zustimmung zur Kündigung muss vom Arbeitgeber schriftlich bei dem für den Sitz des Betriebes oder der Dienststelle zuständigen Integrationsamt beantragt werden. Auskunft und Beratung erteilt das Integrationsamt, Hamburger Straße 47, Telefon (0 40) 4 28 63 40 69.

Zusatzurlaub

Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf einen bezahlten zusätzlichen Urlaub von einer Arbeitswoche, also sechs Tage bei einer Sechstagewoche oder fünf Tage bei einer Fünftagewoche. Der Anspruch auf Zusatzurlaub entsteht in dem Augenblick, in dem die Behinderung eintritt, die einen Grad der Behinderung von wenigstens 50 bedingt. Wenn das Antragsverfahren beim Versorgungsamt so lange dauert, dass der Ausweis nicht mehr im selben Urlaubsjahr ausgestellt werden kann, finden für die Übertragbarkeit des Zusatzurlaubes die Bestimmungen Anwendung, die in dem Betrieb für den Erholungsurlaub gelten.

Vorzeitige Rente

Schwerbehinderte Menschen, die nach dem 31. Dezember 1940 geboren sind, müssen bei einem vorzeitigen Rentenbeginn zwischen dem 60. und 63. Lebensjahr einen Rentenabschlag hinnehmen. Für die bis zum 16. November 1950 geborenen Versicherten besteht unter bestimmten Voraussetzungen Vertrauensschutz. Die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen wird stufenweise, beginnend mit dem Jahrgang 1952, von heute 63 auf 65 Jahre angehoben. Der frühestmögliche Rentenbeginn (mit Abschlägen) wird bei ihnen schrittweise auf das 62. Lebensjahr angehoben. 

Auskünfte erteilen die Versicherungsträger und das Bezirksamt Wandsbek, Einwohneramt, Schloßstraße 60.

Mehr Infos

Der „Ratgeber für Menschen mit Behinderung“ gibt umfassend Auskunft über alle Leistungen und Hilfestellungen, auf die Menschen mit Behinderung Anspruch haben. Bezugsquelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bestellcenter, Mohrenstraße 62, 10117 Berlin, Telefon (0 30) 2 21 91 10 06 (Bürgertelefon zum Schwerbehindertenrecht), Externer Link:www.bmas.bund.de

Menschen mit Behinderung können die ihnen zustehenden Rechte und Hilfen häufig nur dann nutzen, wenn sie die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch und weitere Voraussetzungen durch einen Schwerbehindertenausweis nachweisen; Infos dazu in der Broschüre „Behinderung und Ausweis“. Für die einzelnen Nachteilsausgleiche müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden – welche, erklärt der Ratgeber „Nachteilsausgleiche“. Bezugsquelle jeweils: Integrationsamt Hamburg, Hamburger Straße 47, Telefon (0 40) 4 8 63-36 48/-28 59/-28 5, Externer Link:www.hamburg.de/integrationsamt

Serie zum SGB IX

Die Serie umfasst folgende Artikel:

Teil 1: Allgemeine Infos und Rehabilitation (siehe VdK-Zeitung Mai 2024)

Teil 2: Arbeitsleben, Urlaub und Rente (siehe VdK-Zeitung Juni 2024)

Teil 3: Mobil im Alltag und auf Reisen (siehe VdK-Zeitung Juli/August 2024)

Teil 4: Wohnen und andere Leistungen

Mitglied werden

Die IRMA ist vor allem eine Verbrauchermesse

Dass die Internationale Reha- und Mobilitätsmesse für Alle, kurz IRMA, gut ankommt, freut Veranstalter Pascal Escales. Er hat die Besucherinnen und Besuchern über acht Jahre zum Messeangebot befragt. 80 bis 90 Prozent von ihnen, je nach Umfragejahr, geben an, berichtete er, die Vorteile einer Messe im Umkreis von 200 Kilometern nutzen zu wollen. „Mit dieser Distanz deckt die IRMA den gesamten norddeutschen Raum ab“, so Escales.

Wie jede Messe, zieht die IRMA Fachpublikum an. Sie ist aber vor allem eine Verbrauchermesse. „Für Menschen mit Behinderung ist es bei der Wahl des Hilfsmittels ungemein wichtig, Vergleichsmöglichkeiten zu haben, denn nicht immer könnten lokale Versorger die optimalen Produkte liefern“, erklärt Escales und erinnert sich an die Worte einer Besucherin der letzten IRMA: „Hier hatten wir endlich die Chance, unter den vielen Angeboten aus ganz Deutschland das Beste für uns herauszusuchen.“

Sturzvermeidung

Viele Senioren verkennen jedoch die Gefahr, die von einem Sturz im häuslichen Umfeld ausgeht. Aufgrund der nachlassenden Muskel- und Sehkraft sowie abnehmender Bewegungsfähigkeit kommt es laut einer Studie des Robert-Koch-Instituts mit zunehmendem Alter häufiger zu Stürzen – mit schweren Folgen wie einer Hüftfraktur oder einem Beinbruch. 

Statistisch gesehen stürzt jeder Dritte über 65 Jahren einmal im Jahr, bei den über 90-Jährigen sind es sogar 50 Prozent, also jeder Zweite. Ein Drittel dieser Stürze endet mit einem Knochenbruch, ein Viertel mit einem Klinikaufenthalt. Oft ist danach, auch wegen der Mobilitätseinschränkungen, ein aktives, selbstbestimmtes Leben zu Hause nicht mehr möglich. 

Doch Stürze lassen sich vermeiden. Denn viele Unfälle passieren zu Hause: auf der Treppe, beim Aufstehen, im Bad oder beim nächtlichen Gang auf die Toilette. Da Senioren oft allein leben, werden sie bei Unfällen zudem häufig zu spät gefunden. Mit einigen einfachen Vorbeugungsmaßnahmen, angemessener regelmäßiger Bewegung und den richtigen Hilfsmitteln lässt sich das Risiko, von einem häuslichen Unfall betroffen zu sein, um etwa 30 bis 40 Prozent senken. 

Ältere Menschen neigen allerdings oft dazu, sich körperliche, motorische und oder Sinneseinbußen nicht eingestehen zu wollen, erklärt Susanne Wölk, Geschäftsführerin des gemeinnützigen Vereins „Das Sichere Haus“ (DSH): „Vielen Senioren fehlt die Einsicht, dass sie manche Dinge ohne Hilfe nicht mehr schaffen.“ Überlegungen, sich Hilfsmittel für gewisse Dinge anzuschaffen, würden deshalb völlig abwegig erscheinen. Dabei sei es ganz normal, dass alltägliche Handlungen wie Schuhe zubinden oder Treppensteigen im Alter schwerer fallen. Geeignete Hilfsmittel stellten in vielen Bereichen eine große Erleichterung dar und würden erheblich zur Lebensqualität und häuslichen Sicherheit beitragen. Zu diesen Hilfsmitteln, die vielfach von den Kostenträgern bezahlt werden, gehören beispielsweise Notrufsysteme, Anti-Rutschmatten, höhen- und winkelverstellbare Betten, Rampensysteme und Aufzüge. Helfen kann aber auch ein Badezimmer-Umbau mit Haltegriffsystemen für Dusche und WC. Informationen bieten bundesweit diverse Beratungsstellen und Vereine, neben dem DSH auch die Deutsche Seniorenliga, die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung oder das Deutsche Rote Kreuz.

Neues entdecken

Außer der kurzen Anreise und der breiten Angebotspalette gäbe es noch einen weiteren Vorteil für die IRMA-Besucher. „Oft wissen Menschen mit Behinderung und deren Angehörige nicht genau, welche Unterstützung ihnen zusteht“, betont Escales. „Auf der IRMA können sie sich bei Spezialisten darüber informieren. Sie erfahren, wie man vor dem Hintergrund gesetzlicher Ansprüche auf eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben die richtigen Anträge stellt, um Kostenübernahmen oder Zuschüsse zu erhalten.“ Neben Unternehmen aus der freien Wirtschaft würden daher auch wichtige Kostenträger und Vereine beratend vor Ort sein. „So haben Besucher die Möglichkeit, Anbieter zu vergleichen, Neues zu entdecken und die beste Lösung für ihre persönlichen Ansprüche zu finden“, sagt Veranstalter Escales.

Ausgestellt werden im Hamburger Messezentrum aktuelle Hilfsmittel wie Rollstühle, Rollatoren, Handbikes, Scooter, behindertengerechte Pkwkurz fürPersonenkraftwagen, Pflegehilfsmittel, Hilfen für Arbeit und Alltag, Prothesen und Orthesen sowie Software- und Kommunikations-Hilfsmittel. Vieles davon können Besucherinnen und Besucher am Stand ausprobieren, im Gespräch persönliche Fragen abklären und mit den Anbietern individuelle Lösungen suchen. Spezialisten beraten vor Ort auch zum barrierefreien Bauen und Wohnen, zu Integration und Beruf, barrierefreiem Reisen und Sport, Pflege und Therapie, medizinischer Versorgung und Smarthome.

Infos von Barrierefrei Leben e.V. am Stand D60

In Hamburg berät der Verein „Barrierefrei Leben – Beratung für barrierefreies Bauen und Wohnen“ und bietet vom 20. bis 22. Juni auf der Reha-Messe IRMA umfassende Informationen, auch zu den Kosten und zur Kostenübernahme sowie persönliche Beratung. Zu finden ist Barrierefrei Leben am gemeinsamen Stand mit dem VdK, im Messezentrum Hamburg, Halle A3, Stand D60. 

Das Bild zeigt Besucherinnen der Messe im Gespräch mit Anbietern
Familien können sich auf der IRMA umfassend beraten lassen. © Escales Verlag

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Schwerpunkt Kinder

Ein besonderer Schwerpunkt der IRMA 2024 werden die Themen Kinder-Reha und Kinderhilfsmittel sein. Über 25 Firmen präsentieren spezialisierte Angebote, unter anderem mitwachsende Rollstühle oder Sitzschalen, Alltags- und Lernhilfen, Software und Kommunikationsgeräte, Anhänger für den Familienausflug mit dem Fahrrad, spezielle Möbel und Therapiegeräte sowie Behindertensportarten für Kinder. Die ausstellenden Firmen würden dabei nicht nur auf Qualität setzen, sondern auch ein ansprechendes, kindgerechtes Design anbieten. „Wachstumsphasen von Kindern können das Voranschreiten von Gelenkfehlstellungen und Muskelverkürzungen verstärken, aber auch im Rahmen einer optimalen Hilfsmitteltherapie eine sichtbare Befundverbesserung ermöglichen“, erklärt Escales. In diesen wichtigen Phasen sei eine gut durchdachte kinderorthopädietechnische Versorgung unter Berücksichtigung der verfügbaren Möglichkeiten entscheidend.

Für Fachbesucher und Betroffene wird es auch auf der IRMA 2024 Vorträge aus den verschiedensten Versorgungsbereichen geben. Im Begleitprogramm finden täglich Tombolas, Kinderschminken sowie Assistenzhundevorführungen statt.

Die IRMA öffnet von Donnerstag, 20. Juni, bis Samstag, 22. Juni, in Halle A3 des Messezentrums Hamburg (Haupteingang: Lagerstraße 10) ihre Tore, jeweils von 10 bis 17 Uhr. Der Eintrittspreis beträgt 10 Euro. Für jeweils eine Begleitperson eines behinderten Besuchers mit Vermerk „B“ im Ausweis ist der Eintritt frei, ebenfalls für Kinder bis 16 Jahren sowie Schüler, Studenten, Zivildienstleistende und Auszubildende. VdK-Mitglieder können die Freikarte (siehe unten) nutzen.

Mehr Infos

Weitere Informationen zum Programm und ein Produktverzeichnis zu den ausgestellten Hilfsmitteln unter 

Externer Link:www.irma-messe.de

Service für VdK-Mitglieder: Messe-Freikarte

Mitglieder des VdK Hamburg haben freien Eintritt (zwei Personen an einem Besuchstag). Menschen mit Behinderungen können zusätzlich jeweils eine Begleitperson mitnehmen. Den in der Printausgabe der VdK-Zeitung Hamburg abgedruckten Eintrittsgutschein einfach ausschneiden und am Eingang der Messe vorlegen. Besuchen Sie uns am VdK-Stand (D60/Halle A3).

Eintrittsgutschein mit dem Vermerk: Zur Verfügung gestellt vom Sozialverband VdK Hamburg.
© Escales Verlag

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Das Bild zeigt eine gestürzte Frau. Die Frau sucht mit einer Hand halt am Gestell eines Badehockers.
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Zuhause sorglos alt werden

Mit Hilfsmitteln und Umbauten lässt sich die Sturzgefahr verringern – Der Verein Barrierefrei Leben bietet Beratung auf der IRMA 2024.

Wohngeldreform

„Wir haben die Chance durch die Wohngeldreform genutzt. Deutlich mehr Hamburgerinnen und Hamburger haben jetzt Anspruch auf Wohngeld“, betont Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer. „Damit das Geld schnell bei den Menschen ankommt, die finanzielle Unterstützung benötigen, haben wir bereits vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes die ZeWo geschaffen. Sie hat für eine schnelle und unkomplizierte Bearbeitung der Anträge gesorgt. Von den hier erprobten Verfahrensweisen bei der Antragsbearbeitung können die Wohngeldstellen in den Bezirken nun profitieren.“

Wer hat Anspruch?

Hamburg hat die Zahl der wohngeldbeziehenden Haushalte nach dem Inkrafttreten der Reform mehr als verdoppelt. Zudem werden von der Behörde etwa 1500 Neuanträge für das Wohngeld im Monat erwartet. Anspruch auf Wohngeld haben Haushalte mit einem eher geringen Einkommen. Der Bezug von Wohngeld setzt voraus, dass der sonstige Lebensunterhalt und ein Teil der Miete oder der finanziellen Belastung bei Wohneigentum durch eigenes Einkommen bestritten werden kann. Das umfasst neben Menschen mit einem geringen Einkommen insbesondere Menschen mit niedrigen Altersbezügen.

Die Höhe des Wohngelds berechnet sich nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, nach der zu berücksichtigenden Miete des Wohnraums oder der Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum sowie dem Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. Eine Heizkostenkomponente ist in den Leistungen dauerhaft integriert.

Zuständig für Wiederholungs- und Neuanträge in Hamburg sind ab jetzt die Bezirke. Anträge können online, per Post, persönlich oder per E-Mail eingereicht werden.

Zahlreiche Formulare, Hintergründe und Informationen werden online auf der Website Externer Link:www.hamburg.de/wohngeld geboten. Wesentliche Informationen sind auf Englisch, Französisch, Ukrainisch, Russisch, Farsi, Arabisch und Türkisch übersetzt. Über die Hotline (0 40) 4 28 28 60 00 werden werktags von 8 bis 17 Uhr auch telefonisch Fragen zum Wohngeld und zur Antragstellung beantwortet.